Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 66R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 66R0855.07 66R0855.17
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 925 kg 860 kg
Reifenabrollumfang: 2336 mm 2364 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
85 bis 195 BMW 3er 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Heckantrieb) K04) T92) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1*2007/46*2017*..
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 195 BMW 3er 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A94a) T90) BF1)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) K04) T92) BF1)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) T92) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
155 bis 390 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe G11) A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
235 BMW 840d xDrive 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 2-türer) A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
390 BMW M850i xDrive 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, 2-türer) A94) BF1)
255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
100 bis 195 BMW X3 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
240 bis 265 BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 195 BMW X4 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
240 bis 265 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
245/45R20 M+S 245/45R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1*2007/46*1949*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, ET30 8½Jx20H2, ET35
120 bis 250 BMW Z4 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
A94) N265) BF1)
255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1)
235/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
N245) A94) N265) BF1) V00)
235/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 5/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000997-B0-104
Anlage-Nr. : 54
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Die Anlage 54 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.04.2020