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							                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50389 nach §22 StVZO

                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                            Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                            Ziegeleistraße 25
                                                            67105 Schifferstadt
                                                            QM-Nr.: 49 02 0241005

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                            Typ                             K7517
                            Radgröße                        7.5Jx17EH2+
                            Zentrierart                     Mittenzentrierung

                            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                            führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                            46           K7517 LK112 / ohne Ring               5/112/66,7          54          630    1990

                            Kennzeichnungen
                            KBA-Nummer                      50389
                            Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                            Radtyp und Ausführung           K7517 (s.o.)
§22 50389, Erweiterung 05




                            Radgröße                        7.5Jx17EH2+
                            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                            Herstelldatum                   Monat und Jahr

                            Befestigungsmittel

                            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                            S01       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    27,5

                            Prüfungen

                            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                            fungen durchgeführt.

                            Verwendungsbereich

                            Hersteller                      BMW
                                                            Mini/BMW

                            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50389 nach §22 StVZO

                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 6

                            Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                            Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                            ABE/EWG-Nr.
                            BMW 1er-Reihe          85-110        205/50R17    R37                                  A07 A12 A16
                            F1H                    85-110        215/50R17    R37                                  A21 A57 B10
                            e1*2007/46*2018*..     85-140        205/50R17    M+S                                  B33 Flh V00
                                                   85-140        215/50R17    M+S                                  V17 S01
                                                   85-140        225/45R17
                                                   85-140        235/45R17
                            BMW 2er Active Tour-   70-141        195/55R17    M+S R70                              A07 A12 A16
                            er                     70-141        205/50R17                                         A21 A57 B33
                            UKL-L, F2AT            70-141        205/55R17                                         Flh V00 V17
                            e1*2007/46*            70-141        215/50R17    A01 K2b                              S01
                            0371*13-..;            70-141        215/55R17    A01 K2b
                            e1*2007/46*1675*..     70-141        235/45R17    A01 K2b

                            BMW 2er Gran Tourer    70-110        195/55R17    M+S R70 T88 T92 126                  A07 A12 A16
                            UKL-L, F2GT            70-110        205/50R17    T89 T93 126                          A21 A57 B33
                            e1*2007/46*            70-110        205/55R17    125                                  V00 V17 Ver
§22 50389, Erweiterung 05




                            0371*18-..;            70-110        215/50R17    A01 K2b 126                          S01
                            e1*2007/46*1677*..     70-110        215/55R17    A01 K2b 124
                                                   70-110        235/45R17    A01 K2b 126
                            Mini Clubman           75-110        205/50R17    A58                                  A07 A12 A16
                            One/Cooper ,/D,/S      75-110        215/50R17    A01 A58 K2b                          A21 Car V00
                            UKL-L, FMK             75-155        195/55R17    A57 M+S R70                          V17 S01
                            e1*2007/46*            75-155        205/50R17    A57 M+S
                            0371*19-..,            75-155        215/50R17    A01 A12 A57 K2b M+S
                            e1*2007/46*1683*..     75-155        225/45R17    A57
                                                   75-155        235/45R17    A01 A57 K2b



                            Allgemeine Hinweise

                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                            Fahrzeugpapiere enthält.

                            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                            geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50389 nach §22 StVZO

                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                            Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                            geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                            210 km/h                100% 100% 100%
                            220 km/h                97%    100% 100%
                            230 km/h                94%    100% 100%
                            240 km/h                91%    100% 100%
                            250 km/h                -      95%      100%
                            260 km/h                -      90%      100%
                            270 km/h                -      85%      100%
                            280 km/h                -      -        95%
                            290 km/h                -      -        90%
                            300 km/h                -      -        85%

                            Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                            schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                            Reifenherstellers zu beachten.

                            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§22 50389, Erweiterung 05




                            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                            rungen ist gesondert zu beurteilen.

                            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                            fang verwendet werden.

                            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                            Reifenfülldruck zu beachten ist.


                            Spezielle Auflagen und Hinweise

                            124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            125      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1250 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            126      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                            einer zul. Achslast von 1260 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                            nahme vorzuführen.




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                            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50389 nach §22 StVZO

                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 4 von 6

                            A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                            führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                            gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                            Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                            genrand hinausragen.
§22 50389, Erweiterung 05




                            A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                            B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                            Achse 1.

                            B33     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
                            gen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                            Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                            bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                            Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                            Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                            Bereich abgedeckt sein.

                            M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                            R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                            ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                            oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                            R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                            Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                            Seite 1) verwendet werden.

                            T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 50389, Erweiterung 05




                            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                            Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                            sichtigen.

                            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                            V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                     Vorderachse    Hinterachse

                            Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                            Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                            Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                            Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                            Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                            Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                            Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                            Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                            Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                            Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                            Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                            Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                            Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                            Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                            Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                            Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                            Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                            Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                            des Fahrzeugs mitzuführen.



                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                            Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55059815 (5. Ausfertigung)

                            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17EH2+ Typ K7517
                            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                            Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                            van (z.B. Verso, Gran, ...)


                            Prüfort und Prüfdatum

                            Die Verwendungsprüfung fand am 18. September 2020 in Lambsheim statt.


                            Prüfergebnis

                            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                            Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 50389, Erweiterung 05




                            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2015.

                            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                            Lambsheim, 18. September 2020




                            Coen                                                                  00351587.DOC




                            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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