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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                             68789 St.Leon-Rot
                                                             49 02 0341305

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          C12
                             Typ                             C12 909
                             Radgröße                        9.0Jx19H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-        Abrollumfang
                             führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last        (mm)
                                                                               Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                               (mm)
                             C12 909      989/07 CMS / ohne Ring               5/112/66,6          38           935      2400
                             38 98S

                             Kennzeichnungen
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             KBA-Nummer                      50833
                             Herstellerzeichen               CMS
                             Radtyp und Ausführung           C12 909 (s.o.)
                             Radgröße                        9.0Jx19H2
                             Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund        Anzugsmoment       Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                               (Nm)               (mm)
                             S01   Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                27,5           Serie
                             S02   Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                27,5           Serie
                             S03   Serien-Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                29             Serie

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW
                                                             Mini/BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW X1                 85-170        235/40R19     K1c K2c                               A01 A07 A12
                             UKL-L, F1X             85-170        245/40R19     K1c K2c K6v                           A16 A19 A57
                             e1*2007/46*                                                                              NoP S02
                             0371*19-..;
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X2              85-225           235/40R19     K1c K2c K6v                           A01 A07 A12
                             F2X                 85-225           245/40R19     K1c K2c K6v                           A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1824*..  85-225           255/40R19     K1c K2c K4i K5v K6x                   S01
                             BMW X5 (IV)         155-250          255/50R19     A10 A84 R37 T03 T07 187               A07 A16 A19
                             G5X                 155-250          255/55R19     A12 R37 187                           A56 L06 V19
                             e1*2007/46*1918*..  155-250          265/50R19     A10 A84 187                           S03
                             - incl. M-Paket     155-250          275/45R19     A10 A84 187
                                                 155-250          275/50R19     A01 A12 K1b 187
                                                 155-250          285/45R19     A12 187
                             Mini Countryman     75-155           225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                   A01 A07 A12
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             FMX                 75-155           225/45R19     K1a K1b K2b R70                       A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1682*..  75-155           235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV NoH
                                                 75-155           245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
                                                 75-155           255/35R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                                                 75-155           255/40R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                             Mini Countryman JCW 170              225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                   A01 A07 A12
                             FMX                 170              225/45R19     K1a K1b K2b R70                       A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..  170              235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV S01
                             - John Cooper Works 170              245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e
                                                 170              255/35R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                                                 170              255/40R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                             Mini Countryman SE  100              225/40R19     K1a K1b K2b T93                       A01 A07 A12
                             FMX                 100              225/45R19     K1a K1b K2b R70                       A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..  100              235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV S01
                             - Hybrid            100              245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 7

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             187      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
                             Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
                             ohne Allradlenkung (4WS).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    225/55R19     275/45R19
                             Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 8    235/45R19     255/40R19
                             Nr. 9    235/50R19     255/45R19
                             Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 11   245/30R19     305/25R19
                             Nr. 12   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 14   245/45R19     275/40R19
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             Nr. 15   245/50R19     275/45R19
                             Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 19   255/45R19     285/40R19
                             Nr. 20   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 21   255/55R19     275/50R19
                             Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 24   265/40R19     295/35R19
                             Nr. 25   265/45R19     295/40R19
                             Nr. 26   265/50R19     295/45R19
                             Nr. 27   275/30R19     315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. August 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. August 2020
§ 22 50833, Erweiterung 04




                             Tufan                                                                00348023.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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