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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50850 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                                                    Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                                               Carl-Benzstraße 22-24
                                                               67227 Frankenthal
                                                               QM-NR. 49020251710

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            KT17
                             Typ                               KT17-8519
                             Radgröße                          8,5Jx19H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             Y3           KT17-8519 Y3 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,7         45        690    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50850
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen                 KESKIN
                             Radtyp und Ausführung             KT17-8519
                             Radgröße                          8,5Jx19H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW
                                                               Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50850 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe         85, 103        215/35R19   K1a K1b K2b T85                    A01 A12 A14
                             F1H                   85-110         255/30R19   K2c K6i K8m R03 T87 T91            A16 A19 A57
                             e1*2007/46*2018*..    85-225         225/35R19   K1a K1b K2a K2b K8z T88            Flh V00 V19
                                                   85-225         235/35R19   K1c K2c K5b K8z T87 T91            S01
                                                   85-225         245/30R19   K1c K2c K5b K6i K7b K8m T89
                             BMW 225xe Active      100            225/40R19   K1a K2a K2b                        A01 A12 A14
                             Tourer Hybrid         100            235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T91        A16 A19 A56
                             UKL-L, F2AT                                                                         Flh S01
                             e1*2007/46*
                             0371*21-..;
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Active        70-170         225/35R19   K1a K2a K2b T84 T88                A01 A12 A14
                             Tourer                70-170         225/40R19   K1a K2a K2b                        A16 A19 A57
                             UKL-L, F2AT           70-170         235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d            Flh V00 V19
                             e1*2007/46*           70-170         245/35R19   K1c K2c K8i                        S01
                             0371*13-..;
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Gran Tourer   70-141         225/35R19   K1a K2a K2b T88 X77 138            A01 A12 A14
                             UKL-L, F2GT           70-141         225/40R19   K1a K2a K2b T89 T93 138            A16 A19 A57
                             e1*2007/46*           70-141         235/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T87 T91    V00 V19 Ver
                             0371*18-..;                                      138                                S01
                             e1*2007/46*1677*..    70-141         245/35R19   K1c K2c K8i T89 T93 138
                             BMW X1                85-170         225/45R19   K2b                                A01 A12 A14
                             UKL-L, F1X            85-170         235/40R19   K2b                                A16 A19 A57
                             e1*2007/46*           85-170         245/40R19   K1a K2b                            NoP S01
                             0371*19-..;
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X2                85-225         225/45R19   K2b                                A01 A12 A14
                             F2X                   85-225         235/40R19   K2b                                A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1824*..    85-225         245/40R19   K2b                                S01
                             Mini Clubman          75-155         225/35R19   K1a K1b K2b K6w T84 T88            A01 A12 A14
                             One/Cooper ,/D,/S     75-155         235/35R19   K1c K2a K2b K6x                    A16 A19 A57
                             UKL-L, FMK            75-155         245/30R19   K1c K2c K6x                        Car V00 V19
                             e1*2007/46*                                                                         S01
                             0371*19-..,
                             e1*2007/46*1683*..
                             Mini Countryman       75-155         225/40R19   K2b T89 T93                        A01 A12 A14
                             FMX                   75-155         225/45R19   K2b                                A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1682*..    75-155         235/40R19   K2b                                KMV NoH
                                                   75-155         245/40R19   K1b K2b                            S01
                             Mini Countryman SE    100            225/40R19   K2b T93                            A01 A12 A14
                             FMX                   100            225/45R19   K2b                                A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..    100            235/40R19   K2b                                KMV S01
                             - Hybrid              100            245/40R19   K1b K2b

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50850 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 3 von 8

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 8

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
                             Radmitte um 5mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 8

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    225/55R19      275/45R19
                             Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 8    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 9    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 11   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 12   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 14   245/45R19      275/40R19
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             Nr. 15   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 19   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 20   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 21   255/55R19      275/50R19
                             Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 24   265/40R19      295/35R19
                             Nr. 25   265/45R19      295/40R19
                             Nr. 26   265/50R19      295/45R19
                             Nr. 27   275/30R19      315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

                             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 24. März 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55014816 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
                             Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                                                   Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 24. März 2020
§ 22 50850, Erweiterung 04




                             Tufan                                                                00340621.DOC




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