Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 30                                                           Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                                 Fahrzeughersteller           Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 54
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
                             112554666/WS5 WF8090/WS5X PCD                  ohne                        66,6                     725     2260    05/16
                             X             112
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP C050; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:      BMW 1er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 235/35R19 91                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           DEG

                             Verkaufsbezeichnung:      MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FMK          e1*2007/46*1683*..          75 - 155 225/35R19 88W                               MINI CLUBMAN F54;
                                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           DEK; DE4




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 30                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:      MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 225 225/35R19 88W                                CLUBMAN JOHN
                                                                                                                         COOPER
                                                                                                                         WORKS (F54); MINI
                                                                                                                         CLUBMAN F54;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         BBY; DEK; DE4

                             Verkaufsbezeichnung:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..   75 - 155 225/35R19 88W                                    MINI CLUBMAN F54;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         DEK; DE4
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..     70 - 170 225/40R19 93       11A; 248                  BMW Active Tourer
                                                                                                                         F45;
                                                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         83L; BBY; DEK; DE4
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..     75 - 225 225/35R19 88W                                CLUBMAN JOHN
                                                                                                                         COOPER
                                                                                                                         WORKS (F54); MINI
                                                                                                                         CLUBMAN F54;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         BBY; DEK; DE4

                             Verkaufsbezeichnung:      2er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2GC         e1*2007/46*2064*..   85 - 140 235/35R19 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         83Z




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 30                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:      2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2AT         e1*2007/46*1675*..  70 - 170 225/40R19 93            11A; 248                  BMW Active Tourer
                                                                                                                         F45;
                             F2GT           e1*2007/46*1677*..                                                           BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                         83L; BBY; DEK; DE4

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§ 22 50052, Erweiterung 07




                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0312-14-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50052
                             ANLAGE: 30                                                          Radtyp: WF8090
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 27.05.2020
                             ______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 4 von 4
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 50052, Erweiterung 07




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig!
                             83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
                                  sind, nicht zulässig.
                             BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                                  (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen