Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 51R7805.37
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A01) bis A10)
(ohne Flap) K04) M00) N215) BF1) EB1) EF0)
205/50R17 M+S
K04) M00)
215/45R17
A93) K04) N225)
215/50R17
K01) K04) M00) N225)
225/45R17
A93a) K04)
235/40R17
K01) K04)
235/45R17
K01) K04)
245/40R17
K01) K02)
245/45R17
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/50R17 A01) bis A10)
(mit Flap) K04) M00) N215) BF1) EB1) EF0)
205/50R17 M+S
K04) M00)
215/45R17
A93) K04) N225)
215/50R17
K01) K04) M00) N225)
225/45R17
A93a) K04)
235/40R17
K01) K04)
235/45R17
K01) K04)
245/40R17
K01) K02)
245/45R17
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active 205/50R17 A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer A93) K04) M00) BF1) K01)
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive 205/55R17
K04) M00)
215/50R17
A93a) K04) M00)
215/55R17
G01) K04) K13) K25) M00)
225/45R17
A93) G01) K04)
225/50R17
K02)
235/45R17
A93a) K04)
235/50R17
G01) K02) K13) K18) K25) K28)
245/45R17
A93b) K02)
255/45R17
K02) K18) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
A93) K01) M00) K04) BF1) V00)
205/55R17 225/50R17 A01) bis A10)
K01) M00) K02) BF1) V00)
205/55R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) M00) K02) K18) K28) BF1) V00)
215/55R17 235/50R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) M00) K02) K18) K28) BF1) G01) V00)
215/55R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) M00) K02) K18) K28) BF1) G01) V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K02) K18) K28) BF1) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01) K13) K25) K02) K18) K28) BF1) G01) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 205/55R17 M+S A01) bis A10)
xDrive M00) BF1) E72) EB1) EF0) K04)
215/55R17 M+S
M00)
215/60R17 M+S
M00)
225/50R17
K03)
225/55R17
K03)
235/50R17
K01)
235/55R17
K01) K89)
255/45R17
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X2 225/50R17 A01) bis A10)
BF1) EB1) EF0) K04)
225/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/50R17 A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) M00) N215) BF1) EF0) K01) K04)
215/45R17
N225)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 205/55R17 A02) bis A10)
M00) N215) BF1)
205/55R17 M+S
M00)
215/55R17
M00) N225)
215/55R17 M+S
M00)
215/60R17
GES) M00) N225)
215/60R17 M+S
GES) M00)
225/50R17
A01) K01)
225/55R17
A01) K01)
235/50R17
A01) K01)
235/55R17
A01) GES) K01)
245/45R17
A01) GHC) K01)
255/45R17
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S A02) bis A10)
John Cooper Works M00) BF1) EB1) EF0)
215/55R17 M+S
M00)
215/60R17 M+S
M00)
225/50R17 M+S
A01) K01)
225/55R17 M+S
A01) K01)
235/50R17 M+S
A01) K01)
235/55R17 M+S
A01) K01)
255/45R17 M+S
A01) K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R17,
205/65R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47457 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000505-H0-104
Anlage-Nr. : 29c
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R7805
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 29c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.04.2020