Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                     Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                              Seite: 1 von 7


                    Fahrzeughersteller           BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung           (mm)                       last       umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                       (kg)       (mm)     datum
TREK8KA48D666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    03/11
TREK8KA48O666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/12
TREK8KA48S666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/12
TREK8KA48T666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    06/10
TREK8KA48W666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    12/08
TREK8KA48666            PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/09
TREK8SA48D666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    03/11
TREK8SA48O666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/12
TREK8SA48S666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/12
TREK8SA48T666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    06/10
TREK8SA48W666           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    12/08
TREK8SA48666            PCD112 ET48            Ø70.1 Ø66.6                  66,6     Kunststoff        625     1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..          55 - 100 175/65R15   84                               COOPER (F57); ONE
                                                  175/70R15   86                               (F57); Cabrio;
                                                  185/60R15   84                               Frontantrieb;
                                                  185/65R15   88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/55R15   85     11A;   248                12A; 51A; 7RM; 71C;
                                                  195/60R15   88     11A;   248                71K; 721; 725; 73C;
                                                  205/55R15   88     11A;   24J; 244; 27Q      74A; 74P; 76Q; 4IL
                                                  205/60R15   91     11A;   24J; 244; 27Q



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:      MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FML2         e1*2007/46*1678*..       55 - 100 175/65R15    84                              COOPER (F56); ONE
                                               175/70R15    86                              (F56);
                                               185/60R15    84                              Schräghecklimousine;
                                               185/65R15    88                              Frontantrieb;
                                               195/55R15    85    11A;   248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R15    88    11A;   248                12A; 51A; 7RM; 71C;
                                               205/55R15    88    11A;   24J; 244; 27Q      71K; 721; 725; 73C;
                                               205/60R15    91    11A;   24J; 244; 27Q      74A; 74P; 76Q; 4IL
FML4           e1*2007/46*1680*..     55 - 100 175/65R15    84                              COOPER (F55); ONE
                                               175/70R15    86                              (F55); Kombilimousine;
                                               185/60R15    84                              Frontantrieb;
                                               185/65R15    88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/55R15    85    11A; 248                  12A; 51A; 7RM; 71C;
                                               195/60R15    88    11A; 248                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q; 4IL

Verkaufsbezeichnung:      MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..   55 - 100 175/65R15        84                             Mini F55/F56/F57; ab
                                           175/70R15        86                             e1*2007/46*0371*10;
                                           185/60R15        84                             Cabrio;
                                           185/65R15        88                             Schräghecklimousine;
                                           195/55R15        85    11A; 248                 3-türig; 5-türig;
                                           195/60R15        88    11A; 248                 Frontantrieb;
                                           205/55R15        88    nicht 5-türig; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  244; 27Q                 12A; 51A; 7RM; 71C;
                                                205/60R15 91      nicht 5-türig; 11A; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                  244; 27Q                 74A; 74P; 76Q; 77E;
                                                                                           AE6; 4DA; 4IL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 7
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4IL)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 7
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7RM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
AE6) Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm
     an der Vorderachse zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 7



Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     UKL-L
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
        Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

        Variante(n):     Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26Q                      x = 300             y = 300                     VA
              27Q                      x = 350             y = 380                     HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     FML2
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1678*..
        Handelsbez.:     MINI

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26Q                      x = 300             y = 300                     VA
              27Q                      x = 350             y = 380                     HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N24
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 47 BMW AG                                                   Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 17.08.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      BMW AG
        Fahrzeugtyp:     FMCA
        Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1679*..
        Handelsbez.:     MINI

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26Q                      x = 300             y = 300                     VA
              27Q                      x = 350             y = 380                     HA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen