Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 1/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT808
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 4917 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 2/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A01) bis A10)
(ohne Flap) A93) K04) N215) T86) BF1)
205/40R18 M+S
A93) K04) T86)
205/45R18
K04) M00) N215)
205/45R18 M+S
K04) M00)
215/40R18
A93a) K04) N225)
215/45R18
GHF) K04) N225)
225/40R18
K04)
235/35R18
K01) K04)
235/40R18
K01) K04)
245/35R18
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 3/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 205/40R18 A01) bis A10)
(mit Flap) A93) K04) N215) T86) BF1)
205/40R18 M+S
A93) K04) T86)
205/45R18
K04) M00) N215)
205/45R18 M+S
K04) M00)
215/40R18
A93a) K04) N225)
215/45R18
GHF) K04) N225)
225/40R18
K04)
235/35R18
K01) K04)
235/40R18
K01) K04)
245/35R18
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 4/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170 BMW 2er Active 215/45R18 A01) bis A10)
Tourer, Active Tourer A93b) ER1) K03) K04) BF1)
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive 225/40R18
A93) K01) K04) T92)
225/45R18
K01) K04)
235/40R18
A93a) K01) K04)
235/45R18
G01) K01) K04) K13) K25)
245/40R18
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 215/55R18 M+S A01) bis A10)
xDrive GFV) M00) BF1) K04)
225/45R18
A93a)
225/50R18
K03)
235/45R18
235/50R18
GFV) K01) K89)
245/45R18
K03)
255/45R18
K01) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 5/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225 BMW X2 225/45R18 A02) bis A10)
BF1)
225/50R18
A01) K04)
235/45R18
A01) K04)
245/45R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA e1*2007/46*1679*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 205/40R18 A01) bis A10)
(Limousine 2-türig, BF1) K01) K04) K87)
Cabrio) 215/35R18
T84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4 e1*2007/46*1680*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 215/35R18 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) BF1) K01) K04) T84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK e1*2007/46*1683*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 205/45R18 A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) M00) N215) T86) BF1) K04)
215/40R18
K01) N225)
215/45R18
K01) K88) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 6/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/45R18 A02) bis A10)
BF1)
225/50R18
A01) K01)
235/45R18
245/40R18
A01) K01)
245/45R18
A01) K01)
255/45R18
A01) K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 7/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund
unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des
Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: 4917
Anzugsmoment: 140 Nm
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 8/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
Radmitte um 5 mm zu kürzen.
• Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. : 12a
Seite : 9/9
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 12a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.02.2020