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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 6


               Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                  SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                  68789 St.Leon-Rot
                                                  49 02 0341305

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
               Modell                             C22
               Typ                                C22 706
               Radgröße                           7.0 Jx16 H2
               Zentrierart                        Mittenzentrierung

               Ausführung          Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                   Zentrierring                    Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               C22 706 52 98S 921/08 CMS / ohne Ring               5/112/66,6          52          553    2025
                              921/08 JF / ohne Ring


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                         50271
§22 50271*10




               Herstellerzeichen                  CMS
               Radtyp und Ausführung              C22 706 (s.o.)
               Radgröße                           7.0 Jx16 H2
               Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                      Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment         Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                   (Nm)                 (mm)
               S01 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140                  27,5              Serie
               S02 Serien-Schraube M14x1,25          Kegel 60°     140                  27,5              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                         BMW
                                                  Mini/BMW

               Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe             80-110     195/60R16    A90 M+S 111                          A07 A16 A21
               F1H                       80-110     205/55R16    A12 111                              A58 Flh V16
               e1*2007/46*2018*..        80-110     215/55R16    A12 111                              Z16 S01
                                         80-110     225/50R16    A01 A12 K2b 111
               BMW 2er Active Tourer     70-141     195/65R16    A31 M+S R09 111                      A07 A16 A21
               UKL-L, F2AT               70-141     205/60R16    A91 111                              A57 B29 Flh
               e1*2007/46*               70-141     215/55R16    A12 111                              V00 V16 S02
               0371*13-..;               70-141     215/60R16    A12 111
               e1*2007/46*1675*..        70-141     225/55R16    A01 A12 K2b 111
               BMW 2er Gran Coupe        85-110     195/60R16    A90 M+S 111                          A07 A16 A21
               F2GC                      85-110     205/55R16    A12 111                              A58 Lim V16
               e1*2007/46*2064*..        85-110     215/55R16    A12 111                              Z16 S02
                                         85-110     225/50R16    A01 A12 K2b 111
               BMW 2er Gran Tourer       70-110     195/65R16    A31 M+S R09 111                      A07 A16 A21
               UKL-L, F2GT               70-110     205/60R16    A91 111                              A57 B29 V00
               e1*2007/46*               70-110     215/55R16    A12 111                              V16 Ver S02
               0371*18-..;               70-110     215/60R16    A12 111
               e1*2007/46*1677*..        70-110     225/55R16    A01 A12 K2b 111
§22 50271*10




               Mini Clubman              75-110     195/60R16    A31 A58 M+S 111                      A07 A16 A21
               One/Cooper ,/D,/S         75-110     205/55R16    A12 A58 111                          Car V00 V16
               UKL-L, FMK                75-110     215/55R16    A01 A12 A58 K2b 111                  S02
               e1*2007/46*               75-110     225/50R16    A01 A12 A58 K2b 111
               0371*19-..,               75-155     205/55R16    A12 A57 M+S 111
               e1*2007/46*1683*..        75-155     215/55R16    A01 A12 A57 K2b M+S 111

               Mini Cooper SE            75 (135)   195/50R16    K2b                                  A01 A07 A12
               FML2E                     75 (135)   195/55R16    K2b                                  A16 A21 A58
               e1*2007/46*2063*..                                                                     Flh S02
               - Elektro

               Mini One/Cooper ,/D, /S   55-100     195/50R16    K2b                                  A01 A07 A12
               UKL-L, FML2, FML4,        55-155     195/50R16    K2b M+S                              A16 A21 A58
               FMCA                      55-155     195/55R16    K2b                                  Cbo Flh S02
               e1*2007/46*
               0371*10-..,
               e1*2007/46*1678*..,
               e1*2007/46*1679*..,
               e1*2007/46*1680*..,
               - 3/5-Türer / Cabrio




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 6

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
§22 50271*10




               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               111      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 50271*10




               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
               ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

               V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    195/40R16      215/35R16
               Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
§22 50271*10




               Nr. 4    195/50R16      215/45R16
               Nr. 5    205/45R16      225/40R16
               Nr. 6    205/50R16      225/45R16
               Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16      225/55R16
               Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16      235/50R16
               Nr. 11   225/40R16      245/35R16
               Nr. 12   225/50R16      245/45R16
               Nr. 13   225/55R16      245/50R16
               Nr. 14   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
               van (z.B. Verso, Gran, ...)

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 9. Juni 2021 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 9. Juni 2021
§22 50271*10




               Bohlander                                                                    00369699.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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