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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                  An der Walkmühle 2
                                  46356 Essen
                                  QM-Nr. 49 02 0182005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            TN16
Typ                               TN16-8018
Radgröße                          8 J x 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5E           TN16-8018 /5E/Ø72,6-Ø66,6             5/112/66,6         35        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50599
Herstellerzeichen                 TOMASON KLEIN WIELE
Radtyp und Ausführung             TN16-8018 (s.o.)
Radgröße                          8 J x 18 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe      80-110             215/45R18   K1c K2c K8z R37                     A01 A12 A14
F1H                80-225             215/45R18   K1c K2c K8z M+S                     A16 A19 A57
e1*2007/46*2018*.. 80-225             225/40R18   K1c K2c K5b K6i K7b K8m             Flh V00 V18
                   80-225             235/40R18   K1c K2c K5b K6i K7b K8m             S01
BMW 2er Gran Coupe 85-110             215/45R18   K1c K2c K8z R37                     A01 A12 A14
F2GC               85-225             215/45R18   K1c K2c K8z M+S                     A16 A19 A57
e1*2007/46*2064*.. 85-225             225/40R18   K1c K2c K5b K6i K7b K8m             Lim V00 V18
                   85-225             235/40R18   K1c K2c K5b K6i K7b K8m             S01
BMW X1             85-170             225/50R18   K1c K2c                             A01 A12 A14
UKL-L, F1X         85-170             235/45R18   K1c K2b                             A16 A19 A57
e1*2007/46*        85-170             235/50R18   G01 K1c K2c K6v                     NoP S01
0371*19-..;        85-170             245/45R18   K1c K2c K6v
e1*2007/46*1676*.. 85-170             255/45R18   K1c K2c K4i K6x
BMW X1 Plug-in-    92                 225/50R18   K1c K2c                             A01 A12 A14
Hybrid             92                 235/45R18   K1c K2b                             A16 A19 A56
F1X                92                 235/50R18   G01 K1c K2c K6v                     S01
e1*2007/46*1676*.. 92                 245/45R18   K1c K2c K6v

BMW X2                 85-170         225/50R18   K1c K2c K6v                         A01 A12 A14
F2X                    85-170         235/45R18   K1a K2b K6v                         A16 A19 A57
e1*2007/46*1824*..     85-170         235/50R18   K1c K2c K6v                         NoP S01
                       85-170         245/45R18   K1c K2c K6v
                       85-170         255/45R18   K1c K2c K4i K5v K6x
                       85-225         225/50R18   K1c K2c K6v M+S
                       85-225         235/45R18   K1a K2b K6v M+S
                       85-225         235/50R18   K1c K2c K6v M+S
                       85-225         245/45R18   K1c K2c K6v M+S
                       85-225         255/45R18   K1c K2c K4i K5v K6x M+S
BMW X2 Plug-in-        92             225/50R18   K1c K2c K6v                         A01 A12 A14
Hybrid                 92             235/45R18   K1a K2b K6v                         A16 A19 A56
F2X                    92             235/50R18   K1c K2c K6v                         S01
e1*2007/46*1824*..     92             245/45R18   K1c K2c K6v
                       92             255/45R18   K1c K2c K4i K5v K6x

BMW X3                 100-210        225/60R18   A10 137                             A14 A16 A19
G3X                    100-210        235/55R18   A10 139                             A57 NoP S01
e1*2007/46*1797..
BMW X4                 120-210        225/60R18   A10 137                             A14 A16 A19
G4X                    120-210        235/55R18   A10 139                             A56 NoP S01
e1*2007/46*1881*..
Mini Clubman JCW       170            215/40R18   K1c K2a K2b K6x M+S T89             A01 A12 A14
FMK                    170            215/45R18   K1c K2a K2b K6x M+S                 A16 A19 A56
e1*2007/46*1683*..     170            225/40R18   K1c K2c K6x                         Car S01
- John Cooper Works
Mini Clubman           75-110         215/40R18   A58 K1c K2a K2b K6x T85 T89         A01 A12 A14
One/Cooper ,/D,/S      75-110         215/45R18   A58 K1c K2a K2b K6x                 A16 A19 Car
UKL-L, FMK             75-155         215/40R18   A57 K1c K2a K2b K6x M+S T85 T89     S01
e1*2007/46*            75-155         215/45R18   A57 K1c K2a K2b K6x M+S
0371*19-..,            75-155         225/40R18   A57 K1c K2c K6x
e1*2007/46*1683*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini Countryman     75-155            225/50R18     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
FMX                 75-155            235/45R18     K1a K1b K2b                           A16 A19 A57
e1*2007/46*1682*..  75-155            245/45R18     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV NoH
                    75-155            255/45R18     K1c K2b K4i K6w K8e                   S01
Mini Countryman JCW 170               225/50R18     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
FMX                 170               235/45R18     K1a K1b K2b                           A16 A19 A56
e1*2007/46*1682*..  170               245/45R18     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV S01
- John Cooper Works 170               255/45R18     K1c K2b K4i K6w K8e
Mini Countryman SE  92,100            225/50R18     K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
FMX                 92,100            235/45R18     K1a K1b K2b                           A16 A19 A56
e1*2007/46*1682*..  92,100            245/45R18     K1a K1b K2b K4i K6w                   KMV S01
- Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50599 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

137      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1370 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

139      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1390 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).



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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.


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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).



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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    205/40R18     225/35R18
Nr. 2    205/45R18     225/40R18
Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    215/55R18     235/50R18
Nr. 6    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 9    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 12   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 13   245/35R18     255/35R18
Nr. 14   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18     275/45R18
Nr. 17   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18     285/45R18
Nr. 20   255/55R18     285/50R18
Nr. 21   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. September 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55010216 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ TN16-8018
Hersteller                    Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. September 2021




Tufan                                                               00375499.DOC




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