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							Gutachten 14-00074-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 23                                                     Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 25.03.2021
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Fahrzeughersteller                          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 57
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      in kg     in mm     datum
WF8080/WS5X         WS5X                       ohne                        66,6                      610      2114    12/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 215/45R18 93                                           Schräghecklimousine;
                                         225/40R18 91                                           Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74D; 76O
F1H            e1*2007/46*2018*..        85 - 225 205/45R18 M+S GBC; 12T; 52J; 56G;             Schräghecklimousine;
                                                                57F                             Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                74D; 76B; 76O

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/45R18                    51G                       BMW Active Tourer
                                                                                                F45;
F2GT           e1*2007/46*1677*..                                                               BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                                77E; 842; 847; BBY;
                                                                                                DE4



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 25.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 225/40R18 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..     75 - 155 215/45R18 M+S 52J                            MINI CLUBMAN F54;
                                             215/45R18 93                                 Allradantrieb;
                                             225/40R18 88W                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                          77E; 842; 847; BBY;
                                                                                          DE4
FMK            e1*2007/46*1683*..   75 - 225 215/45R18 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                          COOPER
                                              225/40R18 88W                               WORKS (F54); MINI
                                                                                          CLUBMAN F54;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 76O; 842;
                                                                                          847; BBY; DE4

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/45R18              51G                      BMW Active Tourer
                                                                                          F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                          77E; 842; 847; BBY;
                                                                                          DE4
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 155 215/45R18 M+S 52J                            MINI CLUBMAN F54;
                                             215/45R18 93                                 Allradantrieb;
                                             225/40R18 88W                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                          77E; 842; 847; BBY;
                                                                                          DE4




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 25.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 225 215/45R18 93                                    CLUBMAN JOHN
                                                                                          COOPER
                                              225/40R18 88W                               WORKS (F54); MINI
                                                                                          CLUBMAN F54;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 76O; 842;
                                                                                          847; BBY; DE4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 14-00074-CC-GBM-07
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF8080
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 25.03.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 4
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
       des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GBC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 205/45R18
     Hinterachse: 205/45R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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