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							Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 22                                                             Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                                 Stand: 17.09.2021
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                Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
112554666/WS5 WF7570/WS5X PCD                  ohne                          66,6                     705      2100    12/14
X             112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: C050; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 205/50R17            93    124                        Schräghecklimousine;
                                          215/45R17            91    12A                        Allradantrieb;
                                          215/50R17            91    12A                        Frontantrieb;
                                          225/45R17            91    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17            94    12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                83H

 Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
 F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93                                          BMW Active Tourer
                                                                                                F45;
 F2GT          e1*2007/46*1677*..                  205/55R17   91W                              BMW Gran Tourer F46;
                                                   215/50R17   91W 11A; 248                     Allradantrieb;
                                                   225/45R17   91W                              Frontantrieb;
                                                   235/45R17   94  11A; 248                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                76S; 842; BBY; DE4




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2GC         e1*2007/46*2064*.. 85 - 140 205/50R17       93    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R17       91    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/45R17       91    12A                       725; 73C; 74D; 76S;
                                         235/45R17       94    12A                       83H

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
FMK          e1*2007/46*1683*..    75 - 155 205/50R17    M+S 52J                         MINI CLUBMAN F54;
                                            205/50R17    93                              Allradantrieb;
                                            215/50R17    M+S 52J                         Frontantrieb;
                                            215/50R17    95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/45R17    93                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/45R17    94                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 842; BBY; DE4
FMK           e1*2007/46*1683*..   75 - 225 205/50R17 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                         COOPER
                                             215/50R17 95                                WORKS (F54); MINI
                                             225/45R17 93                                CLUBMAN F54;
                                             235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 842; BBY; DE4

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93                                   BMW Active Tourer
                                                                                         F45;
                                             205/55R17   91W                             BMW Gran Tourer F46;
                                             215/50R17   91W 11A; 248                    Allradantrieb;
                                             225/45R17   91W                             Frontantrieb;
                                             235/45R17   94  11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 842; BBY; DE4
UKL-L         e1*2007/46*0371*..   75 - 155 205/50R17    M+S 52J                         MINI CLUBMAN F54;
                                            205/50R17    93                              Allradantrieb;
                                            215/50R17    M+S 52J                         Frontantrieb;
                                            215/50R17    95                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/45R17    93                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/45R17    94                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 842; BBY; DE4




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 225 205/50R17 93                                   CLUBMAN JOHN
                                                                                         COOPER
                                             215/50R17 95                                WORKS (F54); MINI
                                             225/45R17 93                                CLUBMAN F54;
                                             235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S; 842; BBY; DE4


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließli ch Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 4
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruck hinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht
     zulässig.
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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