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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 71 BMW, BMW AG                                               Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TREZ8KA50D666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    10/09
TREZ8KA50O666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    04/12
TREZ8KA50S666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    04/12
TREZ8KA50T666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    01/11
TREZ8KA50W666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    03/09
TREZ8KA50Y666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    06/09
TREZ8KA50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    06/09
TREZ8SA50D666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    10/09
TREZ8SA50O666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    04/12
TREZ8SA50S666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    04/12
TREZ8SA50T666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    01/11
TREZ8SA50W666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    03/09
TREZ8SA50Y666           PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    06/09
TREZ8SA50666            PCD112 ET50            Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff        638      1995    03/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
 F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 110 205/55R16 91                                        Schräghecklimousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 71 BMW, BMW AG                                           Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Cooper SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
FML2E        e1*2007/46*2063*.. 75           185/60R16 M+S 12Q; 52J                      Schrägheck;
                                             195/55R16 87  11A; 12A; 248                 Frontantrieb; Elektro;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U; 84K

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..    55 - 155 185/55R16    87                              COOPER (F57); ONE
                                            185/60R16    86                              (F57); Cabrio;
                                            195/50R16    84W                             Frontantrieb;
                                            195/55R16    87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 4DL
FML2          e1*2007/46*1678*..   55 - 155 185/55R16    87                              COOPER (F56); ONE
                                            185/60R16    86                              (F56);
                                            195/50R16    84W                             Schräghecklimousine;
                                            195/55R16    87                              Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 4DL
FML4          e1*2007/46*1680*..   55 - 155 185/55R16    87                              COOPER (F55); ONE
                                            185/60R16    86                              (F55); Kombilimousine;
                                            195/50R16    84W                             Frontantrieb;
                                            195/55R16    87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 185/55R16      87                              Mini F55/F56/F57; ab
                                          185/60R16      86                              e1*2007/46*0371*10;
                                          195/50R16      84W                             Cabrio;
                                          195/55R16      87                              Schräghecklimousine;
                                                                                         3-türig; 5-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76U; 77E;
                                                                                         4DA; 4DL


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 71 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N26
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 71 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TREZ_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
84K) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 17" -Sportbremse ausgerüstet
     sind, nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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