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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                            Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            ANTERA A107
               Typ                               A107 209
               Radgröße                          9JX20 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                               Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               A107902 A107 209 5X112 ET45 / ohne Ring               5/112/66,6          45          760    2280
               045154

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55495
               Herstellerzeichen                 G.M.P. GROUP
               Radtyp und Ausführung             A107 209...(s.o.)
               Radgröße                          9JX20 EH2+
§22 55495*00




               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°        140                    28
               S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°        140                    33

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                   Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-225         235/30R20   K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88        A01 A12 A16
               F1H                                                                                  A18 A57 Flh
               e1*2007/46*2018*..                                                                   S01
               BMW 2er Active         90-150         225/40R20   K2b K4i                            A01 A12 A16
               Tourer                 90-150         235/35R20   K2b K4i T88 T92                    A18 A57 Flh
               U2AT                   90-150         245/35R20   K1a K1b K2b K4i                    NoE NoP S02
               e1*2018/858*00117*..
               BMW 2er Active         100, 110       225/40R20   K2b K4i T94                        A01 A12 A16
               Tourer PHEV            100, 110       245/35R20   K1a K1b K2b K4i T95                A18 A56 Flh
               U2AT                                                                                 NoE S02
               e1*2018/858*00117*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe     131            235/30R20   A57 K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88    A01 A12 A16
               F2GC                   85-140         235/30R20   A58 K1c K2c K5b K6i K8m R70 T88    A18 Lim S01
               e1*2007/46*2064*..
               BMW iX1                68-104         235/40R20   T96 152                            A12 A16 A18
               U1X                    68-104         245/40R20   T99 152                            A57 B10 S02
               e1*2018/858*00153*..   68-104         255/35R20   A01 K1b K2b K5v K6v T97 152
§22 55495*00




               - Elektro              68-104         255/40R20   A01 K1b K2b K5v K6v 152
               BMW X1                 100-150        225/40R20                                      A12 A16 A18
               U1X                    100-150        235/40R20   A01 K1b K2b                        A57 B10 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100-150        245/40R20   A01 K1b K2b                        NoP S02
                                      100-150        255/35R20   A01 K1a K1b K2b K5v K6v
                                      100-150        255/40R20   A01 K1a K1b K2b K5v K6v
               BMW X1                 85-170         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A16
               UKL-L, F1X             85-170         225/40R20   K2b                                A18 A57 NoP
               e1*2007/46*            85-170         235/35R20   K1a K2b T88 T92                    S02
               0371*19-..;            85-170         245/35R20   K1c K2b
               e1*2007/46*1676*..
               BMW X1 M35i xDrive     221            225/40R20   M+S                                A12 A16 A18
               U1X                    221            235/40R20   A01 K1b K2b M+S                    A56 B10 NoP
               e1*2018/858*00153*..   221            245/40R20   A01 K1b K2b                        S02

               BMW X1 PHEV            92             225/40R20   K2b T94                            A01 A12 A16
               F1X                    92             245/35R20   K1c K2b T95                        A18 A56 S02
               e1*2007/46*1676*..
               - Plug-in Hybrid
               BMW X1 PHEV            100, 110       225/40R20   T94                                A12 A16 A18
               U1X                    100, 110       235/40R20   A01 K1b K2b T96                    A56 B10 NoE
               e1*2018/858*00153*..   100, 110       245/40R20   A01 K1b K2b                        S02
               - Plug-in Hybrid       100, 110       255/35R20   A01 K1a K1b K2b K5v K6v
                                      100, 110       255/40R20   A01 K1a K1b K2b K5v K6v
               BMW X2                 85-225         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A16
               F2X                    85-225         225/40R20   K2b                                A18 A57 NoP
               e1*2007/46*1824*..     85-225         235/35R20   K2b T88 T92                        S02
                                      85-225         245/35R20   K1a K2b K6v
               BMW X2 PHEV            92             225/40R20   K2b T94                            A01 A12 A16
               F2X                    92             235/35R20   K2b T92                            A18 A56 S02
               e1*2007/46*1824*..     92             245/35R20   K1a K2b K6v T95
               - Plug-in Hybrid


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini Countryman        75-155        225/35R20     K1b K2b T90                           A01 A12 A16
               FMX                    75-155        235/35R20     K1b K2b T88 T92                       A18 A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-155        245/35R20     K1a K1b K2b                           NoH S02
               Mini Countryman SE     92,100        225/35R20     K1b K2b T90                           A01 A12 A16
               FMX                    92,100        235/35R20     K1b K2b T92                           A18 A56 KMV
               e1*2007/46*1682*..     92,100        245/35R20     K1a K1b K2b                           S02
               - Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55495*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 7

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 55495*00




               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
               Achse 1.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 5 von 7
               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55495*00




               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 6 von 7
               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§22 55495*00




               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55495 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55803524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20 EH2+ Typ A107 209
               Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                     Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. April 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
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               Lambsheim, 3. April 2024




               Kocher                                                               00425433.DOC

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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