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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    C36 808
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               CMS
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        C36 808 50 98S
               Radausführungskennz.:                                  CMS 1545/07
               Radgröße:                                                  8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,56 mm
§22 55383*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
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               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93a) N215) T86)                  BF1)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       A93a) T86)

                                                       205/45R18
                                                       M00) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       215/40R18
                                                       A01) A93a) K04) N225)

                                                       215/45R18
                                                       A01) GHF) K04) N225)
§22 55383*00




                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/40R18
                                                       A01) G1C) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
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               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (mit Flap)             A93a) N215) T86)                  BF1)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       A93a) T86)

                                                       205/45R18
                                                       M00) N215)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       M00)

                                                       215/40R18
                                                       A01) A93a) K04) N225)

                                                       215/45R18
                                                       A01) GHF) K04) N225)
§22 55383*00




                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/35R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/35R18
                                                       A01) K04)

                                                       245/40R18
                                                       A01) G1C) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                               A01) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer    A93b)                                   A11) BF2) ER1) K04)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive       225/40R18
                                                        A93) T92)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18
                                                        A93a) K03)

                                                        245/40R18
                                                        A93b) K01)

                                                                                                Auflagen und Hinweise
§22 55383*00




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF2) ER1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                    A02) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe A93a) N215) T86)                           BF2)

                                                        205/40R18 M+S
                                                        A93a) T86)

                                                        205/45R18
                                                        M00) N215)

                                                        205/45R18 M+S
                                                        M00)

                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/35R18
                                                        A01) K04) T87)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K04)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                        A11a) BF2) E73)
                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      215/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                               xDrive                 GFV) M00)                         BF1) E72)

                                                       225/45R18

                                                       235/45R18
§22 55383*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          235/45R18                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1) ER1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             A11) BF2) EF0) ER1)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18
                                                       N245)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       255/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                                 A02) bis A10)
                                                      A93a) M00) N225)                          BF2) EF0) ER1)

                                                        215/55R18 M+S
                                                        A93a) M00)

                                                        225/55R18
                                                        N235)

                                                        225/55R18 M+S

                                                        235/50R18
                                                        N245)

                                                        235/50R18 M+S

                                                        255/45R18
§22 55383*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                                 A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF2)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
               UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/45R18                              A02) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad)  M00) N215)                             BF1) EF0)

                                                        215/40R18
                                                        A01) K04) N225)

                                                        215/45R18
                                                        A01) K04) K88) N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04)

                                                        235/40R18
                                                        A01) K01) K04) K88)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                        M00) N215)           K04)               BF1) EF0) V00)
                                                        205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                        M00)                 K04)               BF1) EF0) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                           e1*2007/46*1683*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Clubman John 205/45R18 M+S                             A02) bis A10)
                               Cooper Works           M00)                                     BF1) EF0)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)

                                                       235/40R18
                                                       A01) K01) K04) K88)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                       M00)                 K04)               BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
§22 55383*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                                   A02) bis A10)
                                                                                               A11) BF1)
                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                                   A02) bis A10)
                               John Cooper Works                                               BF1)
                                                      235/45R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 55383*00




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                      oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§22 55383*00




                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
                    235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
                         Radmitte um 5 mm zu kürzen.
                      • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
                         durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55383*00




               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55383 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001352-A0-233
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C36 808


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 23 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C36 808 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 04.07.2024
§22 55383*00
						
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