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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100045 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW 80-5
                Typ                            19470
                Radgröße                       7.0J X 16 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 007           19470 007 / ohne Ring                 5/112/66,56       47         680      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100045
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19470 007
                Radgröße                       7.0J X 16 H2
                Einpresstiefe                  ET 47
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100045*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°          140          27,5             Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                                               Mini/BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 1er-Reihe (III)        80-110          195/60R16     A33 M+S                         A16 A21 A58
                 F1H                        80-110          205/55R16     A90                             Flh V16 Z16
                 e1*2007/46*2018*..         80-110          215/55R16     A01 A12 K2b                     S01
                                            80-110          225/50R16     A01 A12 K2b
                 BMW 2er Active Tourer      90-115          205/65R16     A11                             A16 A21 A58
                 U2AT                       90-115          215/60R16     A33                             BW4 Flh NoE
                 e1*2018/858*00117*..       90-115          215/65R16     A12                             NoP S01
                                            90-115          225/60R16     A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100045 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 2er Active Tourer     70-141        195/65R16       A11 M+S R09                   A16 A21 A57
                 UKL-L, F2AT               70-141        205/60R16       A01 A31 K2b                   B29 Flh V00
                 e1*2007/46*               70-141        215/55R16       A01 A12 K2b                   V16 S01
                 0371*13-..;               70-141        215/60R16       A01 A12 K2b
                 e1*2007/46*1675*..        70-141        225/55R16       A01 A12 K2b
                 BMW 2er Active Tourer     100           205/65R16       A11 136                       A16 A21 A56
                 PHEV                      100           215/60R16       A33 136                       BW4 Flh NoE
                 U2AT                      100           215/65R16       A12 134                       S01
                 e1*2018/858*00117*..      100           225/60R16       A12 135
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW 2er Gran Coupe      85-110          195/60R16       A33 M+S                       A16 A21 A58
                 F2GC                    85-110          205/55R16       A90                           Lim V16 Z16
                 e1*2007/46*2064*..      85-110          215/55R16       A01 A12 K2b                   S01
                                         85-110          225/50R16       A01 A12 K2b
                 BMW 2er Gran Tourer     70-110          195/65R16       A11 M+S R09 136               A16 A21 A57
                 UKL-L, F2GT             70-110          205/60R16       A01 A31 K2b 136               B29 V00 V16
                 e1*2007/46*             70-110          215/55R16       A01 A12 K2b 136               Ver S01
§22 100045*00




                 0371*18-..;             70-110          215/60R16       A01 A12 K2b 136
                 e1*2007/46*1677*..      70-110          225/55R16       A01 A12 K2b 136
                 Mini Clubman One/Cooper 75-110          195/60R16       A11 A58 M+S                   A16 A21 Car
                 ,/D,/S                  75-110          205/55R16       A01 A31 A58 K2b               V00 V16 S01
                 UKL-L, FMK              75-110          215/55R16       A01 A12 A58 K2b
                 e1*2007/46*             75-110          225/50R16       A01 A12 A58 K1b K2b K6w
                 0371*19-..,             75-155          205/55R16       A01 A31 A57 K2b M+S
                 e1*2007/46*1683*..      75-155          215/55R16       A01 A12 A57 K2b M+S
                 Mini Cooper SE          75 (135)        195/50R16       K2b                           A01 A12 A16
                 FML2E                   75 (135)        195/55R16       K2b                           A21 A58 Flh
                 e1*2007/46*2063*..      75 (135)        215/45R16       K2b                           V16 S01
                 - Elektro

                 Mini Countryman           75-110        205/65R16       A33                           A16 A21 A57
                 FMX                       75-110        215/60R16       A12                           KMV NoH S01
                 e1*2007/46*1682*..        75-110        215/65R16       A12
                                           75-110        225/60R16       A01 A12 K2b
                                           75-110        235/60R16       A01 A12 K2b
                 Mini One/Cooper ,/D, /S   55-100        195/50R16       K2b                           A01 A12 A16
                 UKL-L, FML2, FML4,        55-155        195/50R16       K2b M+S                       A21 A58 Cbo
                 FMCA                      55-155        195/55R16       K2b                           Flh V16 S01
                 e1*2007/46*               55-155        215/45R16       K2b
                 0371*10-..,
                 e1*2007/46*1678*..,
                 e1*2007/46*1679*..,
                 e1*2007/46*1680*..,
                 - 3/5-Türer / Cabrio




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 100045*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                134       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1340 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                135       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                136       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 100045*00




                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 7

                B29      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                BW4      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Achse 1.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 100045*00




                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoH      Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 7

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

                V16     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    185/60R16      205/55R16
                Nr. 3    195/40R16      215/35R16
                Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 5    195/50R16      215/45R16
                Nr. 6    205/45R16      225/40R16
                Nr. 7    205/50R16      225/45R16
                Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 9    205/60R16      225/55R16
                Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 11   215/55R16      235/50R16
§22 100045*00




                Nr. 12   225/40R16      245/35R16
                Nr. 13   225/50R16      245/45R16
                Nr. 14   225/55R16      245/50R16
                Nr. 15   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 29. Oktober 2024 in Lambsheim statt.




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55811524 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0J X 16 H2 Typ 19470
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 29. Oktober 2024


                Pohl                                                                                  00436812.DOCX
§22 100045*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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