Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OSU0M8BA28D666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19
OSU0M8BP28D666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 730 2361 10/19
OSU0M8BP28D666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19
OSU0M8RA28D666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19
OSU0M8SP28D666 PCD112 ET28 Ø70.1 Ø66.6 66,6 Kunststoff 740 2330 10/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 52904*09
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
Radtyp: OSU0P KBA: 52903 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAKP, KAKQ, KAKR
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G3X; G5K; G5L; G3C; G4C; G3L
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G4X; G3K; G3L; 7L; F34XM; G4C; G3C; G2C; G6K; F8CM;
G8C; G4Z
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G6L; (Kegelbund)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : G5K; UMX; G6K; G6GT; G3X; F7; G3C; 7L; F2X; G4C; U1X;
G5L; U2X; U2AT; G4X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW M8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8CM e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/35R20 98 57E; 6BW; KAKP Mit Fzg.-Breite
1943mm; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7ON; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A
F8CM e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/35R20 98 57E; 6BW; KAKP Cabrio; Coupe;
§22 52904*09
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7ON; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7NM; 71C;
26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
265/30R20 94 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
275/30R20 93 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 M SERIE; inkl. Hybrid;
245/45R20 103 KAKP; KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/40R20 101 11A; 26P; KAKP; 71C; 71K; 721; 725;
KAKQ; KAKR 73C; 74A; 74P; 75I
255/45R20 101 11A; 26P; KAKP;
KAKQ; KAKR
265/40R20 100 11A; 26N; 26P;
KAKP; KAKQ; KAKR
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20 100 5KA inkl. Hybrid;
245/45R20 103 KAKP; KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/40R20 101 11A; 26P; KAKP; 71C; 71K; 721; 725;
KAKQ; KAKR 73C; 74A; 74P; 75I
255/45R20 101 11A; 26P; KAKP;
KAKQ; KAKR
265/40R20 104 11A; 26N; 26P;
KAKP; KAKQ; KAKR
G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 245/45R20 103 57E; 6AO; KAKP; M SERIE; inkl. Hybrid;
KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 26P; 57E; 6A0; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
99K; KAKP; KAKQ; 71C; 71K; 721; 725;
§22 52904*09
KAKR 73C; 74A; 74P; 75I;
255/45R20 101 11A; 26P; 57E; 6AP; 76A
KAKP; KAKQ; KAKR
G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/45R20 103 57E; 6AO; KAKP; inkl. Hybrid;
KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R20 101 11A; 26P; 57E; 6A0; 12A; 51A; 7MU; 7ON;
99K; KAKP; KAKQ; 71C; 71K; 721; 725;
KAKR 73C; 74A; 74P; 75I
255/45R20 101 11A; 26P; 57E; 6AP;
KAKP; KAKQ; KAKR
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/40R20 94 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B; 5HI Frontantrieb; nicht
235/40R20 96 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 221 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 27B 71K; 721; 725; 73C;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 74A; 74P; 768
26B; 27B
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 235/40R20 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro;
245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 27B 74A; 74P; 75I; 768
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 11A; 24J; 24M; 26J; mit M Sportpaket
27B; 27H Radhausverbreiterung;
235/40R20 96 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
100 - 221 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R20 93 11A; 24C; 24D; 26J; 12A; 51A; 7OO; 71C;
§22 52904*09
27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26J; 74A; 74P; 768
27B; 27F
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26J;
27B; 27F
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27B; 27H Radhausverbreiterung;
235/40R20 96 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
265/35R20 95 11A; 24C; 24D; 26J; 74A; 74P; 768
27B; 27F
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26J;
27B; 27F
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 241; 244; 246; mit M Sportpaket
247; 26J; 27B; 27F; Radhausverbreiterung;
5IE
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27F 74A; 74P; 75I; 768
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26J;
27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 24C; 244; 247; mit Standard
26J; 27B; 27F; 5IE Radhausverbreiterung;
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26J; 71K; 721; 725; 73C;
27B; 27F 74A; 74P; 75I; 768
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26J;
27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 57F; Allradantrieb;
6AO Adaptive BMW M
Fahrwerk; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
§22 52904*09
76B; FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 235/45R20 100 CFC; 5KA; KAKQ; Allradantrieb;
KAKR Heckantrieb; Adaptive
245/45R20 103 11A; 248; 6AO; BMW M Fahrwerk;
KAKQ; KAKR BMW
Standard Fahrwerk;
255/40R20 101 CF7; 11A; 245; 248; inkl. Hybrid;
26P; 27I; 6A0; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAKQ; KAKR 12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/45R20 101 YC9; 11A; 245; 248; 71C; 71K; 721; 725;
26P; 27I 73C; 74A; 74P; 75I
265/40R20 104 YDD; 11A; 245; 248;
26P; 27I; KAKQ;
KAKR
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 235/45R20 100 CFC; KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Adaptive BMW M
245/45R20 99 11A; 248; 6AO; Fahrwerk; BMW
KAKQ; KAKR Standard Fahrwerk;
255/40R20 101 CF7; 11A; 245; 248; inkl. Hybrid;
26P; 27I; 6A0; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAKQ; KAKR 12A; 51A; 7MU; 7ON;
255/45R20 101 YC9; 11A; 245; 248; 71C; 71K; 721; 725;
26P; 27I 73C; 74A; 74P; 75I
265/40R20 100 YDD; 11A; 245; 248;
26P; 27I; KAKQ;
KAKR
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 6 von 35
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 57F; Allradantrieb;
6AO Heckantrieb; Adaptive
BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 7ON;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/45R20 101 YBN; YCA; 57E; BMW X3, BMW X4;
KAKP; KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OW; 71C;
265/45R20 104 XF8; 57E; KAKP; 71K; 721; 725; 73C;
KAKQ; KAKR 74A; 74P; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 52904*09
G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/30R20 88 YA6; 57E; KAKP; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAKQ; KAKR 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 97L
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F7 e1*2018/858*00397*.. 100 - 221 225/35R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 2ER REIHE;
26J; 27F Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27F Hybrid;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27F 74A; 74P; 768
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 225/35R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 1ER REIHE;
26J; 27F Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; inkl.
26J; 27F Hybrid;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C;
26J; 27F 74A; 74P; 768
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 225/35R20 90 XFA; YAP; 57E; Allradantrieb;
KAKP; KAKQ; KAKR Heckantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 97K
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R20 94 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F; 5HI Frontantrieb; inkl.
235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Hybrid;
26B; 26J; 27F; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 26J; 27F; 5HR 71K; 721; 725; 73C;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P
26J; 27F; 5GM
255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/30R20 92 DBV; YA4; 11A; 24J; Allradantrieb;
57E; KAKP; KAKQ; Heckantrieb;
§22 52904*09
KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90 YAP; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 244; 5GM; Allradantrieb;
57F Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/35R20 90 GA5; XFA; 57E; Cabrio; Coupe; inkl.
KAKP; KAKQ; KAKR Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 5GM; Cabrio; Coupe; inkl.
57F Hybrid;
265/30R20 94 XFA; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HI; 57F 12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; FKA
G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 245/30R20 95Y 11A; 244; 5HR Cabrio; Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97 YEC; 11A; 24M; 57F nicht BMW i4; nicht
265/35R20 99 YEF; 11A; 244; 247; BMW i4 M50; nicht
57F BMW
i4 M50 xDrive;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76B; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/35R20 95 YAQ; YEC; YEE; nicht BMW i4; nicht
57E; KAKP; KAKQ; BMW i4 M50; nicht
§22 52904*09
KAKR BMW
i4 M50 xDrive;
255/35R20 97 YEF; 11A; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; 99Q; KAKP; 12A; 51A; 7OO; 71C;
KAKQ; KAKR 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; FKA
G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97 11A; 24J; 24M; 26P; nicht BMW i4; nicht
KAKP; KAKQ; KAKR BMW i4 M50; nicht
BMW
i4 M50 xDrive;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 11A; 244; 247; nicht 520e/530e/530e
27H; 57F xDrive;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
97H; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 5HR;nicht 520e/530e/530e
57E; KAKP; KAKQ; xDrive;
KAKR Kombilimousine;
255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26B;Allradantrieb;
26N; 99Q; 99X; 999;Heckantrieb;
KAKP; KAKQ; KAKR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; FKA
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 11A; 244; 247; Limousine;
27H; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7NN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76B;
97H; FKA
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y GAB; 11A; 248; 26P; Limousine;
5HR; KAKP; KAKQ; Allradantrieb;
KAKR Heckantrieb;
255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 99Q; 99X; 999; 12A; 51A; 7NN; 71C;
§22 52904*09
KAKP; KAKQ; KAKR 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; FKA
390 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 57E;
KAKP; KAKQ; KAKR
255/35R20 93Y 11A; 245; 26B; 26N;
57E; 99Q; 99X; 999;
KAKP; KAKQ; KAKR
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 245/40R20 95 GAF; 57E; KAKP; nicht 530e; nicht
KAKQ; KAKR 550e xDrive; nicht
255/40R20 97 GBY; 57E; KAKP; 530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 768;
930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 HL 255/40R20 104 11A; 248 nicht 530e; nicht
245/40R20 99 5JK; KAKP; KAKQ; 550e xDrive; nicht
KAKR 530e xDrive;
255/40R20 101 11A; 248; 5KK; Allradantrieb;
KAKP; KAKQ; KAKR Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 768;
934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 210 245/40R20 95 GAF; 57E; KAKP;
nicht 530e; nicht
KAKQ; KAKR 550e xDrive; nicht
255/40R20 97 GBY; 57E; KAKP;
530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 768;
934
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 HL 255/40R20 104 11A; 248 nicht 530e; nicht
245/40R20 99 5JK; KAKP; KAKQ; 550e xDrive; nicht
KAKR 530e xDrive;
255/40R20 101 11A; 248; 5KK; Allradantrieb;
KAKP; KAKQ; KAKR Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 768;
930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/40R20 99 KAKP; KAKQ; KAKR nicht 530e; nicht
550e xDrive; nicht
§22 52904*09
255/40R20 101 11A; 248; KAKP; 530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 768;
930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/40R20 99 KAKP; KAKQ; KAKR nicht 530e; nicht
550e xDrive; nicht
255/40R20 101 11A; 248; KAKP; 530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 768;
934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/40R20 95 GAF; 57E; KAKP; nicht 530e; nicht
KAKQ; KAKR 550e xDrive; nicht
255/40R20 97 GBY; 57E; KAKP; 530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 768;
934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 11 von 35
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 245/40R20 95 GAF; 57E; KAKP; nicht 530e; nicht
KAKQ; KAKR 550e xDrive; nicht
255/40R20 97 GBY; 57E; KAKP; 530e xDrive;
KAKQ; KAKR Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7OO; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76A; 768;
930
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99 GAF; KAKP; KAKQ; Allradantrieb;
KAKR Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7MU; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 98D
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 52904*09
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 MD6; 11A; 248; ab
KAKP; KAKQ; KAKR e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 7MU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
4CG; 4DA
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 GAF; MD6; 11A; 57E; ab
KAKP; KAKQ; KAKR e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 7MU;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76A;
4CG; 4DA
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 95 11A; 26P; 57E; 99Y; Gran Coupe; Cabrio;
KAKP; KAKQ; KAKR Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R20 97 11A; 26P; 57E; 58C; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAKP; KAKQ; KAKR 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76A; 77E; 97G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 12 von 35
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26P; mit
27B; 27H Radhausverbreiterung
235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; (Flap) Serie;
26P; 27B; 27H Allradantrieb;
100 - 221 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; nicht
26B; 26N; 27B; 27H Elektro; inkl. Hybrid;
255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 7OO; 71C;
265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26N; 27B; 27F 74A; 74P; 768
275/35R20 98 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; mit
26P; 27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung
68 - 104 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; (Flap) Serie;
26B; 26N; 27B; 27H Allradantrieb;
255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Elektro;
26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7OO; 71C;
26B; 26N; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C;
§22 52904*09
275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 74A; 74P; 75I; 768
26J; 27B; 27F
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
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Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 52904*09
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durc h
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 52904*09
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
§22 52904*09
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 295/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R20
Hinterachse: 275/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52904*09
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebrac ht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mi t Sensoren Art.
§22 52904*09
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36106887147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
Sonderrades der Hinterachse.
98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 52904*09
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem B lockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
§22 52904*09
bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 255/40R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R20
Hinterachse: 265/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 295/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§22 52904*09
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R20
Hinterachse: 285/35R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAKP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 28
KAKQ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 35
KAKR) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse OSU0P KBA: 52903 Lochkreis 5x112 ET: 40
MD6) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 260
mm (gemessen) zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
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XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/45R20
Hinterachse: 295/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52904*09
YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 305/25R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R20
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
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Hinterachse: 255/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
§22 52904*09
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 285/40R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 255/45R20
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R20
Hinterachse: 265/45R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R20
Hinterachse: 265/40R20.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 255/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52904*09
YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 265/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV ) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G4C
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00122*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 275 VA
26P x = 225 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 285 y = 300 8 HA
§22 52904*09
26J x = 275 y = 275 15 VA
26N x = 275 y = 275 8 VA
27F x = 285 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 315 8 HA
§22 52904*09
26J x = 245 y = 250 25 VA
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 290 30 HA
§22 52904*09
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 300 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 310 HA
26P x = 230 y = 260 VA
26B x = 280 y = 310 VA
27I x = 250 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 52904*09
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 310 25 HA
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 20 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G8C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*..
Handelsbez.: BMW 8ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 350 20 HA
§22 52904*09
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 20 VA
27H x = 250 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 29 von 35
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F7
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00397*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 200 VA
26B x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 310 30 HA
§22 52904*09
26N x = 260 y = 250 8 VA
26J x = 260 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52904*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Seite: 31 von 35
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52904*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 25 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52904*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G4X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 200 y = 200 VA
27B x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52904*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
§22 52904*09
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-19-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52904
ANLAGE: 37 BMW, BMW AG Radtyp: OSU0M
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 270 y = 280 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52904*09
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 320 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.