Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      1/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                       FMI182090
                Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Fondmetal
                Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                46_5_112N
                Radausführungskennz.:                                         V.LK 112N
                Radgröße:                                                      9Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                              46 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
                Lochzahl:                                                          5
§22 100202*00




                Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
                Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                                 ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                            970 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                           moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                           KIT0458     140 Nm
                                Schaftlänge 29,5 mm

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2AT                          e1*2007/46*1675*..
                F2GT                          e1*2007/46*1677*..
                UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 170    BMW 2er Active          245/30R20                                A01) bis A10)
                              Tourer, Active Tourer                                            A11) BF1) K01) K02) K18)
                              xDrive, Gran Tourer,                                             K28) T90)
                              Gran Tourer xDrive
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      2/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090



                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F1X                         e1*2007/46*1676*..
                UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     235/35R20                           A01) bis A10)
                              xDrive                                                    BF1) E72) K03) K04)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                         e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221   BMW X1                235/40R20                           A01) bis A10)
                                                    N245)                               A11) BF1) K01) K04)

                                                     245/40R20
§22 100202*00




                                                     255/35R20


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                U1X                         e1*2018/858*00153*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104    BMW iX1               235/40R20                           A01) bis A10)
                                                    N245)                               BF1) K01) K04)

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20

                                                     HL 255/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      3/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                         e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 221   BMW X2                235/40R20                           A02) bis A10)
                                                    N245)                               A11) BF1)

                                                     245/35R20

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20
                                                     A01) K04)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K04)

                                                     HL 245/35R20
§22 100202*00




                                                     HL 255/35R20
                                                     A01) K04)

                                                     HL 255/40R20
                                                     A01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                U2X                         e1*2018/858*00371*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                68 bis 104    BMW iX2               235/40R20                           A02) bis A10)
                                                    N245) T96)                          BF1)

                                                     245/35R20
                                                     T95)

                                                     245/40R20

                                                     255/35R20
                                                     A01) K04)

                                                     255/40R20
                                                     A01) GLP) K04)

                                                     HL 245/35R20

                                                     HL 255/35R20
                                                     A01) K04)

                                                     HL 255/40R20
                                                     A01) GLP) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      4/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                         e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 155    BMW Mini Countryman 235/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) K01)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FMX                         e1*2007/46*1682*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 225   BMW Mini              235/35R20                               A01) bis A10)
                              Countryman John                                               BF1) K01)
                              Cooper Works


                Auflagen und Hinweise
§22 100202*00




                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      5/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
§22 100202*00




                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                       Zubehörkit: KIT0458
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GLP)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18, 245/35R21
                       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5a
                Seite :                      6/6
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090



                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                       Radhauskante zu kürzen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
§22 100202*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 5a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FMI182090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 29.04.2025