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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         AS4
               Typ                            AS4-7016
               Radgröße                       7,0JX16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                W3            AS4-7016 W3 / Ø72,5 / Ø66,6           5/112/66,6        48         730      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     51016
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          AS4-7016 (s.o.)
               Radgröße                       7,0JX16H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 51016*10




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°          140          27,5             ZP 105

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BMW
                                              Mini/BMW
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 1er-Reihe (III)        80-110          195/60R16     A33 M+S                         A14 A19 A58
                F1H                        80-110          205/55R16     A90                             Flh V16 Z16
                e1*2007/46*2018*..         80-110          215/55R16     A01 A12 K2b                     S01
                                           80-110          225/50R16     A01 A12 K2b
                BMW 2er Active Tourer      90-115          205/65R16     A33                             A14 A19 A58
                U2AT                       90-115          215/60R16     A90                             BW4 Flh NoE
                e1*2018/858*00117*..       90-115          215/65R16     A12                             NoP S01
                                           90-115          225/60R16     A12


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Active Tourer      70-141        195/65R16        A11 M+S R09                   A14 A19 A57
               UKL-L, F2AT                70-141        205/60R16        A91                           B29 Flh V00
               e1*2007/46*                70-141        215/55R16        A01 A12 K2b                   V16 S01
               0371*13-..;                70-141        215/60R16        A01 A12 K2b
               e1*2007/46*1675*..         70-141        225/55R16        A01 A12 K2b
               BMW 2er Active Tourer      100           205/65R16        A33                           A14 A19 A56
               PHEV                       100           215/60R16        A90                           BW4 Flh NoE
               U2AT                       100           215/65R16        A12                           S01
               e1*2018/858*00117*..       100           225/60R16        A12
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe      85-110           195/60R16        A33 M+S                       A14 A19 A58
               F2GC                    85-110           205/55R16        A90                           Lim V16 Z16
               e1*2007/46*2064*..      85-110           215/55R16        A01 A12 K2b                   S01
                                       85-110           225/50R16        A01 A12 K2b
               BMW 2er Gran Tourer     70-110           195/65R16        A11 M+S R09                   A14 A19 A57
               UKL-L, F2GT             70-110           205/60R16        A91                           B29 V00 V16
               e1*2007/46*             70-110           215/55R16        A01 A12 K2b                   Ver S01
               0371*18-..;
§22 51016*10




                                       70-110           215/60R16        A01 A12 K2b
               e1*2007/46*1677*..      70-110           225/55R16        A01 A12 K2b
               Mini Clubman One/Cooper 75-110           195/60R16        A11 A58 M+S                   A14 A19 Car
               ,/D,/S                  75-110           205/55R16        A01 A58 A91 K2b               V00 V16 S01
               UKL-L, FMK              75-110           215/55R16        A01 A12 A58 K2b
               e1*2007/46*             75-110           225/50R16        A01 A12 A58 K1b K2b K6w
               0371*19-..,             75-155           205/55R16        A01 A57 A91 K2b M+S
               e1*2007/46*1683*..      75-155           215/55R16        A01 A12 A57 K2b M+S
               Mini Cooper C, -S       100-150          195/55R16                                      A12 A14 A19
               FM6                                                                                     A58 BW4 Cbo
               e1*2018/858*00373*..                                                                    Flh NoE NoP
                                                                                                       S01
               Mini Cooper E, -SE         55, 65        205/55R16        A90                           A14 A19 A58
               Electric                   55, 65        215/55R16        A12                           BW4 Flh S01
               JM1                        55, 65        225/50R16        A01 A12 K1a K1b K2b
               e1*2018/858*00347*..
               Mini Cooper SE             75 (135)      195/50R16        K2b                           A01 A12 A14
               FML2E                      75 (135)      195/55R16        K2b                           A19 A58 Flh
               e1*2007/46*2063*..         75 (135)      215/45R16        K2b                           V16 S01
               - Elektro
               Mini Countryman            75-110        205/65R16        A33                           A14 A19 A57
               FMX                        75-110        215/60R16        A12                           KMV NoH S01
               e1*2007/46*1682*..         75-110        215/65R16        A12
                                          75-110        225/60R16        A12
                                          75-110        235/60R16        A01 A12 K2b




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                 Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini One/Cooper ,/D, /S      55-100         195/50R16       K2b                                A01 A12 A14
                UKL-L, FML2, FML4,           55-155         195/50R16       K2b M+S                            A19 A58 Cbo
                FMCA                         55-155         195/55R16       K2b                                Flh V16 S01
                e1*2007/46*                  55-155         215/45R16       K2b
                0371*10-..,
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
§22 51016*10




               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V       W         Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%       100%
               260 km/h                -       90%       100%
               270 km/h                -       85%       100%
               280 km/h                -       -         95%
               290 km/h                -       -         90%
               300 km/h                -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 6
               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11       Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an
               den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
               einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
§22 51016*10




               Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56       Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
               Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
               Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen,
               an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               BW4       Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine
               (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).

               Cbo      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                        GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 6
               K1a       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen
§22 51016*10




               Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH       Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP       Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-
               HEV).

               R09      Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V00     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V16      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse     Hinterachse

               Nr.   1   195/40R16       215/35R16
               Nr.   2   195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr.   3   195/50R16       215/45R16
               Nr.   4   205/45R16       225/40R16
               Nr.   5   205/50R16       225/45R16
               Nr.   6   205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr.   7   205/60R16       225/55R16
               Nr.   8   215/40R16       225/40R16, 245/35R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 6
               Ver      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan (z.B.
               Verso, Gran, ...)

               Z16     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 51016*10




               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 8. Juli 2026




               Wagner                                                                                         00471564.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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