GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Auftraggeber GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Hans-Geiger-Str. 15
DE-67661 Kaiserslautern
QM-Nr. 49 02 0032303
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AS4
Typ AS4-7016
Radgröße 7,0JX16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
W3 AS4-7016 W3 / Ø72,5 / Ø66,6 5/112/66,6 48 730 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51016
Herstellerzeichen TEC
Radtyp und Ausführung AS4-7016 (s.o.)
Radgröße 7,0JX16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 51016*10
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,5 ZP 105
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe (III) 80-110 195/60R16 A33 M+S A14 A19 A58
F1H 80-110 205/55R16 A90 Flh V16 Z16
e1*2007/46*2018*.. 80-110 215/55R16 A01 A12 K2b S01
80-110 225/50R16 A01 A12 K2b
BMW 2er Active Tourer 90-115 205/65R16 A33 A14 A19 A58
U2AT 90-115 215/60R16 A90 BW4 Flh NoE
e1*2018/858*00117*.. 90-115 215/65R16 A12 NoP S01
90-115 225/60R16 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tourer 70-141 195/65R16 A11 M+S R09 A14 A19 A57
UKL-L, F2AT 70-141 205/60R16 A91 B29 Flh V00
e1*2007/46* 70-141 215/55R16 A01 A12 K2b V16 S01
0371*13-..; 70-141 215/60R16 A01 A12 K2b
e1*2007/46*1675*.. 70-141 225/55R16 A01 A12 K2b
BMW 2er Active Tourer 100 205/65R16 A33 A14 A19 A56
PHEV 100 215/60R16 A90 BW4 Flh NoE
U2AT 100 215/65R16 A12 S01
e1*2018/858*00117*.. 100 225/60R16 A12
- Plug-in Hybrid
BMW 2er Gran Coupe 85-110 195/60R16 A33 M+S A14 A19 A58
F2GC 85-110 205/55R16 A90 Lim V16 Z16
e1*2007/46*2064*.. 85-110 215/55R16 A01 A12 K2b S01
85-110 225/50R16 A01 A12 K2b
BMW 2er Gran Tourer 70-110 195/65R16 A11 M+S R09 A14 A19 A57
UKL-L, F2GT 70-110 205/60R16 A91 B29 V00 V16
e1*2007/46* 70-110 215/55R16 A01 A12 K2b Ver S01
0371*18-..;
§22 51016*10
70-110 215/60R16 A01 A12 K2b
e1*2007/46*1677*.. 70-110 225/55R16 A01 A12 K2b
Mini Clubman One/Cooper 75-110 195/60R16 A11 A58 M+S A14 A19 Car
,/D,/S 75-110 205/55R16 A01 A58 A91 K2b V00 V16 S01
UKL-L, FMK 75-110 215/55R16 A01 A12 A58 K2b
e1*2007/46* 75-110 225/50R16 A01 A12 A58 K1b K2b K6w
0371*19-.., 75-155 205/55R16 A01 A57 A91 K2b M+S
e1*2007/46*1683*.. 75-155 215/55R16 A01 A12 A57 K2b M+S
Mini Cooper C, -S 100-150 195/55R16 A12 A14 A19
FM6 A58 BW4 Cbo
e1*2018/858*00373*.. Flh NoE NoP
S01
Mini Cooper E, -SE 55, 65 205/55R16 A90 A14 A19 A58
Electric 55, 65 215/55R16 A12 BW4 Flh S01
JM1 55, 65 225/50R16 A01 A12 K1a K1b K2b
e1*2018/858*00347*..
Mini Cooper SE 75 (135) 195/50R16 K2b A01 A12 A14
FML2E 75 (135) 195/55R16 K2b A19 A58 Flh
e1*2007/46*2063*.. 75 (135) 215/45R16 K2b V16 S01
- Elektro
Mini Countryman 75-110 205/65R16 A33 A14 A19 A57
FMX 75-110 215/60R16 A12 KMV NoH S01
e1*2007/46*1682*.. 75-110 215/65R16 A12
75-110 225/60R16 A12
75-110 235/60R16 A01 A12 K2b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One/Cooper ,/D, /S 55-100 195/50R16 K2b A01 A12 A14
UKL-L, FML2, FML4, 55-155 195/50R16 K2b M+S A19 A58 Cbo
FMCA 55-155 195/55R16 K2b Flh V16 S01
e1*2007/46* 55-155 215/45R16 K2b
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
§22 51016*10
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
(COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an
den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and
§22 51016*10
Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen,
an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.
BW4 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Achse 1.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine
(Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen
§22 51016*10
Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-
HEV).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R16 215/35R16
Nr. 2 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 3 195/50R16 215/45R16
Nr. 4 205/45R16 225/40R16
Nr. 5 205/50R16 225/45R16
Nr. 6 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 7 205/60R16 225/55R16
Nr. 8 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.51016 nach §22 StVZO
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55070918 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0JX16H2 Typ AS4-7016
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Ver Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan (z.B.
Verso, Gran, ...)
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen (u.a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2026 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 51016*10
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Juli 2026
Wagner 00471564.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim