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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100280 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         MSW53
                Typ                            19480
                Radgröße                       9.0JX19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 001           19480001 / ohne Ring                   5/112/66,56       33         690      2090

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100280
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19480 001
                Radgröße                       9.0JX19 H2
                Einpresstiefe                  ET 33
§22 100280*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)         (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,25        Kegel 60°          140          27,5             Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BMW
                                               Mini/BMW
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW 4er Gran Coupé         120-210          245/40R19     K2b 138                         A01 A12 A14
                 G4C                        120-210          255/35R19     K2a K2b K4h K6g T96 138         A21 A57 Lim
                 e1*2018/858*00122*..       120-210          255/40R19     K2a K2b K4h K6g 138             NoE NoP V19
                                            120-210          265/35R19     K1a K1b K2c K4h K4i K5b K6g     VJ9 S01
                                                                           K8h 138
                                            120-210          275/35R19     K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03
                                                                           138



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BMW iX1 (III)              68-104       235/45R19       K1a K1b K2b K5v K6v T99 136   A01 A12 A14
                 U1X                        68-104       245/45R19       K1c K2b K3i K4i K5v K6b K6x   A21 A57 S01
                 e1*2018/858*00153*..                                    135
                 - Elektro
                 BMW iX2                    68, 104      235/45R19       K1c K2b K5v K6v T95 T99 136   A01 A12 A14
                 U2X                        68, 104      245/45R19       K1c K2a K2b K3i K5v K6v 135   A21 A57 S01
                 e1*2018/858*00371*..       68, 104      255/40R19       K1c K2a K2b K3i K4i K5x K6b
                 - Elektro                                               K6x T00 T96 138
                                            68, 104      265/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8a 136
                 BMW M440i xDrive Gran      275          245/40R19       K2b 138                       A01 A12 A14
                 Coupé                      275          255/35R19       K2a K2b K4h K6g T96 138       A21 A56 Lim
                 G4C                        275          255/40R19       K2a K2b K4h K6g 138           NoP V19 VJ9
                 e1*2018/858*00122*..       275          265/35R19       K1a K1b K2c K4h K4i K5b K6g   S01
                                                                         K8h 138
                                            275          275/35R19       K2c K4h K4i K6h K6i K8h R03
                                                                         138
                 BMW X1 (III)               100-150      235/45R19       K1c K2b K5v K6v               A01 A12 A14
§22 100280*00




                 U1X                        100-150      245/45R19       K1c K2c K3i K4i K5v K6b K6x   A21 A57 NoE
                 e1*2018/858*00153*..                                                                  NoP S01
                 BMW X1 (III) M35i xDrive   221          235/45R19       K1c K2b K5v K6v M+S           A01 A12 A14
                 U1X                        221          245/45R19       K1c K2c K3i K4i K5v K6b K6x   A21 A56 NoP
                 e1*2018/858*00153*..                                                                  S01

                 BMW X1 (III) PHEV          100, 110     235/45R19       K1c K2b K5v K6v 136           A01 A12 A14
                 U1X                        100, 110     245/45R19       K1c K2c K3i K4i K5v K6b K6x   A21 A56 NoE
                 e1*2018/858*00153*..                                    135                           S01
                 - Plug-in Hybrid
                 BMW X2                     100-115      235/45R19       K1a K1b K2a K2b K5v K6v       A01 A12 A14
                 U2X                        100-115      245/45R19       K1a K1b K2c K3i K4i K5v K6b   A21 A57 NoE
                 e1*2018/858*00371*..                                    K6x                           NoP S01
                                            100-115      255/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8a
                                            100-115      265/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8i
                 BMW X2 M35i xDrive         221          235/45R19       K1a K1b K2a K2b K5v K6v M+S   A01 A12 A14
                 U2X                        221          245/45R19       K1a K1b K2c K3i K4i K5v K6b   A21 A56 NoP
                 e1*2018/858*00371*..                                    K6x                           S01
                                            221          255/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8a
                                            221          265/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6b K6y
                                                                         K8i
                 Mini Countryman            100-150      235/45R19       K1c K2b K5w K6w               A01 A12 A14
                 UMX                        100-150      245/45R19       K1c K2a K2b K5w K6w           A21 A57 NoE
                 e1*2018/858*00370*..       100-150      255/40R19       K1c K2c K3i K4i K5x K6y       NoP VW9 S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100280 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mini Countryman E, SE      68, 104       235/45R19      K1c K2b K5w K6w T95 T99 136 A01 A12 A14
                 UMX                        68, 104       245/45R19      K1c K2a K2b K5w K6w 135     A21 A57 ML7
                 e1*2018/858*00370*..       68, 104       255/40R19      K1c K2c K3i K4i K5x K6y 138 S01
                 - Elektro

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
§22 100280*00




                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 4 von 8

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                135       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                136       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                138       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 100280*00




                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 8

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
§22 100280*00




                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 8

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
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                um 10 mm aufzuweiten.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                ML7      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100280 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 7 von 8

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5     225/55R19     245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11    235/60R19     255/55R19
                Nr. 12    245/30R19     305/25R19
                Nr. 13    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
§22 100280*00




                Nr. 14    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15    245/45R19     265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16    245/50R19     275/45R19
                Nr. 17    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20    255/45R19     285/40R19
                Nr. 21    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22    255/55R19     275/50R19
                Nr. 23    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25    265/40R19     295/35R19
                Nr. 26    265/45R19     295/40R19
                Nr. 27    265/50R19     295/45R19
                Nr. 28    275/30R19     315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VJ9     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   225/45R19     235/45R19
                Nr.   2   235/40R19     245/40R19
                Nr.   3   245/40R19     255/40R19
                Nr.   4   255/40R19     265/40R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100280 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55006826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX19 H2 Typ 19480
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 8 von 8

                VW9     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 2. April 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
§22 100280*00




                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 2. April 2026


                Pohl                                                                                   00465946.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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