Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB12959
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: 120D
Radgröße: 9½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 74,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp RB12859 an der Vorderachse
zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
Radtyp RB12859, 120D (ABE-Nr. 52156) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
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Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, Z85, 346C, 346K, 346L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4635 120 Nm
346R, 346X, 390L, 390X, 392C, M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
560X, X1, Z89, ZR
1C 1er BMW: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
2er BMW: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 04: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3L bis Nachtrag 04: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 05: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3K bis Nachtrag 05: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
ab Nachtrag 06: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
3C 3er BMW: 4635 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
4er BMW: - 140 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
X83 Radschraube Kegelbund 60°, Gewinde 4674 140 Nm
M14x1,5, Schaftläng 32 mm
3K-N1, 3-V, 5L, 5K, K-N1, X3, Serien-Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm
X-N1 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 240 BMW 1er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) K04)K69) M00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
235 bis 250 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K02)K28)M00)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
Typ 1K4 ab K02)K28)M00) V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K02)K28) M00) N235)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
Typ 1K4 ab K02)K28) M00) V00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K28) M00) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 185 BMW 2er, 2er xDrive 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17 K02)K28)M00)N235)
Zoll Sommerbereifung) T88)
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K28)M00) V00)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K28)M00) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 250 BMW 2er, 2er xDrive, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
M235i, M235i xDrive K02)K28)M00)N235)
(Serie ab 18 Zoll T88)
Sommerbereifung)
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K28)M00) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
77 bis 142 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(außer 330i, 330d) K04)K15) K32) K33)
M00)T88)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(330i, 330d) K04)K15) K32) K33)
M00) T88)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04)K33) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 240 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, M00)N235) T88) G4S)
Coupe)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
N245) G01)
245/30R19 245/30R19 A02) bis A10)
M00)N255) T89)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) G4T)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
3K e1*2007/46*0315*..
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 240 BMW 3er 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- M00)N235)T88) E66)G4S)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
Kombi, bis EG-Genehmig.- N245) E66)G01)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 245/30R19 245/30R19 A02) bis A10)
Gen.-Nr. M00)N255)T89) E66)
e1*2007/46*0316*07)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
E66)V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) E66)G4T)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04)T91) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
kleinsten Serienreifen 205/..) K04) E66a)G01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66a)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04)T91) E66a)G01)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0314*05, mit K04) E66a)G01)
kleinsten Serienreifen 225/..)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) E66a)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66a)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66a)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04)T91) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e24*2007/46*0022*03, mit K04) E66b)G01)
kleinsten Serienreifen 205/..)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) E66b)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66b)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04)N245) T91) E66b)G01)
Genehmigungs-Nr. 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0315*06 bzw. K04)N245) E66b)G01)
e24*2007/46*0022*03, mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04)N255) T93) E66b)
255/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66b)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K82) E66b)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
N245)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
N255)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, M00)T88)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..) 225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, K04) V00)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
145 bis 200 BMW 5er XDrive 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
A94)T91)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
A94)
255/30R19 255/30R19 A02) bis A10)
A94)T91)
255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)
A94)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, außer 550i und T95) ER1)
M550D)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
ER1)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER1)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
235/40R19 265/35R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, nur 550i und ER1)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
ER1)G01)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, nur 550i und N255) ER1)
M550D)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
N265) ER1)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, außer 550i und ER1)
M550D)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
ER1)
255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER1)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
225/45R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
235/40R19 265/35R19 A02) bis A10)
ER1)V00)
235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
85 bis 190 BMW X1 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 275/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 210 BMW X3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02)
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
100 bis 210 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A94a)K04)M00) ER2)
17Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94a)K04) ER1)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A94a)K04) M00) ER2)
18Zoll)
255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
A94a)K04) ER1)
245/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) ER2)V00)
255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)
K04) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
8½Jx19H2, ET35 9½Jx19H2, ET40
110 bis 195 BMW Z4, (Cabrio,Coupe) 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
M01)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V08)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K03)K04)K63)V01)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und
Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
e1*2001/116*0219*04 790/890 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(serienmäßig kl. M00)
Sommerbereifung vorn und
hinten 225/45R17) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
G01)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000962-A0-306-21a~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x19,ET35 9.5x19,ET40
225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl. M00)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A01) bis A10)
G01)
245/30R19 M+S 245/30R19 M+S A01) bis A10)
K04)M00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
235/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Die Verwendung des Rades RB12959, 120D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp RB12859 (ABE-Nr. 52156) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilen-
weise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52157 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000962-A0-306
Anlage-Nr. : 21a
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von siehe Tabelle. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
245/45R19 2144 1414
275/40R19 2144 1414
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G4T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
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K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. : RA-000962-A0-306
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB12959
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB12959 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 04.07.2018
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