Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 120
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 830 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW(D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 1K2, 3/B, 3/C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346L, 346R, 346X, 390L, 390X,
392C, 3B, 3C, 560X, M3/B,
M3B, MR/C, R/C, X1, Z85, Z89,
ZR, 3K, 3C
1K4 bis Nachtrag 03: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L bis Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 05: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X, UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3er Stufenheck 215/45R17 A02) bis A10)
(Limousine)
225/45R17
A01)K33)L21)
235/40R17
A01)K33)L21)
245/40R17
A01)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)L21)V00)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
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Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3er Stufenheck, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3er Kombi,
BMW 3er Coupe 225/45R17
A01)K33)L21)
235/40R17
A01)K33)L21)
245/40R17
A01)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)L21)V00)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 BMW 3er Schrägheck 215/45R17 A01) bis A10)
(Compact) K39)
225/45R17
K26)K36)L21)
235/40R17
K26)K36)L21)
245/40R17
K26)K36)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K26)K36)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K26)K36)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K26)K36)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K26)K36)L21)V00)
e1*96/79*0084*04E 815/950(1050) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3er Schrägheck 215/45R17 A01) bis A10)
(Compact) K39)
225/45R17
K26)K36)L21)
235/40R17
K26)K36)L21)
245/40R17
K26)K36)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K26)K36)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
V00)K26)K36)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K26)K36)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K26)K36)L21)V00)
e1*98/14*0017*10E 850/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3er Cabrio
225/45R17
A01)K33)L21)
235/40R17
A01)K33)L21)
245/40R17
A01)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)L21)V00)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
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Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3er Cabrio
225/45R17
A01)K33)L21)
235/40R17
A01)K33)L21)
245/40R17
A01)K33)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K33)L21)V00)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 Stufenheck, 215/45R17 M+S A02) bis A10)
BMW M3 Coupe,
BMW M3 Cabrio 235/40R17
A01)K18)
G191/NT6E 910/1090 5/120/72
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW M3 Stufenheck, 225/45R17 M+S A01) bis A10)
BMW M3 Coupe, K03)K35)
BMW M3 Cabrio
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)V00)
K03)K17)K33)K35)
e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/45R17 A02) bis A10)
(schmale Karosserie
Fz.- Breite 1692 mm ) 225/45R17
A01)K35)
235/40R17
A01)K31)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K31)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170 BMW Roadster Z3, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW Coupe Z3 E45)
(breite Karosserie
Fz.- Breite 1740 mm) 225/45R17
A01)K35)
235/40R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A02) bis A10)E45)
V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K35)V00)
e1*98/14*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5
Typ: MR/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.. , e1*98/14*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 bis 239 BMW M Coupe, 225/45R17 M+S A01) bis A10)A91)
BMW M Cabrio, K35)
BMW M Roadster
e1*98/14*0050*07E 850/890 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3er Touring
205/50R17
A01)K15)K32)M00)
225/45R17
A01)K15)K32)
235/40R17
A01)K15)K32)
245/40R17
A01)K01) K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
e1*98/14*0097*16E 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3er Coupe 215/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
A01) K15)K32)M00)
225/45R17
A01) K15)K32)
235/40R17
A01) K15)K32)
245/40R17
A01)K01) K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
e1*2001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3er Cabrio 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K15)K32)
225/45R17
235/40R17
245/40R17
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
e1*2001/116*0146*13 970/1165(1250) 5/120/72.5
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3er Schrägheck 215/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
A01) K15)K32)M00)
225/45R17
A01) K15)K32)
235/40R17
A01) K15)K32)
245/40R17
A01)K01) K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er Stufenheck, 205/50R17 A01) bis A10)
BMW 3er Touring M00) K15)K32)
(Allrad)
225/45R17
235/40R17
245/40R17
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01) bis A10)
K15) K32)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K15) K32) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K15)K32)V00)
e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 235 BMW X5 235/65R17 A02) bis A10)A98)
E05) X99)
235/65R17 M+S
E07)
e1*2001/116*0153*12E 1255/1485(1660) 5/120/72.5
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 Coupe, 225/45R17 A02) bis A10)
BMW Z4 Cabrio
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0219*07E 790/890(0) 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)E07)
E05a)M00)
215/60R17 M+S
M00)
225/55R17
E47)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0249*14E 1177/1284(1393) 5/120/72.5
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 11 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K01)K04)K64)M00)N215)
215/45R17
A01)K03)K04)K57)K64)N225)
225/45R17
A01)K01)K04)K68)
235/40R17
A01)K01)K04)K68)
245/40R17
A01)K01)K02)K69)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04)K68) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K04)K68) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K02)K69) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01) K02)K69) V00)
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 12 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K4 A01)K01)K04)K64)M00)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 215/45R17
A01)K01)K04)K64)
225/45R17
A01)K01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04)K64) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K01) K04)K68) V00)
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 13 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen 205/50R17 Auflagen und Hinweise
(kW)
85 bis 160 BMW 1er A01)G1M)K02)K03)K13)M00) A02) bis A10)
(5türig, ab Genehmigungs- EF0)
Nr. e1*2007/46*0283*04) 205/50R17 M+S
A01)G1M)K02)K03)K13)M00)W215)
215/45R17
A01)K03)K04)
215/45R17 M+S
A01)K03)K04)W225)
225/45R17
A01)G1H)K02)K03)K13)
225/45R17 M+S
A01)G1H)K02)K03)K13)
235/40R17
A01)K02)K03)K13)K25)
245/40R17
A01)G1H)K01)K02)K13)K25)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K02) EF0)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K02)K28) EF0)G1H)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03)K13) K02)K28) EF0)G1H)V00)
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 225/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Touring) A94a)
235/45R17
245/45R17
e1*2001/116*0322*07 lim.1090/1220(1340)| tour. 1090/1300(1430) 5/120/72.5
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 14 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, A94)M00)N215) EF0)
Coupe; Typ 3L nur bis EG-
Genehmigungs-Nr. 205/50R17 M+S
e1*2007/46*0314*04) A94)M00)W215)
215/45R17
A94)N225)
215/45R17 M+S
A94)W225)
225/45R17
A94)N235)
225/45R17 M+S
A94)
235/40R17
N245)
235/40R17 M+S
245/40R17
N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A02) bis A10)
N255) EF0)V00)
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 15 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine ab EG- A94)M00)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 215/50R17
kleinsten Serienreifen 205/..) A01)A94)K04)M00)
215/55R17
A01)A94a)G1Z)K04)M00)
225/50R17
A01)K04)
235/50R17
A01)G1Z)K01)K04)K13)K22)
245/45R17
A01)K04)
255/45R17
A01)G1Y)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04) V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K04) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01)K13)K22) K04) G1Z)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 16 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 225 BMW 3er 225/50R17 A02) bis A10)
(Limousine ab EG- A01)K04)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/50R17
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K04)K13)K22)
245/45R17
A01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K04) V00)
225/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K04) V00)
235/50R17 255/45R17 A01) bis A10)
K01)K13)K22) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 BMW Z4 225/45R17 A02) bis A10)
(serienmäßig kl.
Sommerbereifung 17Zoll) 235/40R17
235/45R17
A01)G01)
245/40R17
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) V00)
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 17 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl.
Sommerbereifung 18Zoll) 235/45R17 M+S
A01)G01)
245/40R17 M+S
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW X3 215/60R17 M+S A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A94)M00) EF0)
17Zoll)
225/55R17
A01)A94)K04)
225/60R17
A01)A94)K04)
235/55R17
A01)A94)K04)
245/55R17
A01)A94a)K03)K04)
255/50R17
A01)A94a)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K03) K02) EF0)V00)
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 18 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01)K01)K02)M00)
205/50R17 M+S
A01)K01)K02)M00)
205/55R17
A01)K01)K02)M00)
205/55R17 M+S
A01)K01)K02)M00)
225/45R17
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 235/45R17 A02) bis A10)
A94)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 19 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 20 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
225/40R19, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 21 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
G1Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 22 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 23 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
479) erforderlich.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 24 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012
RA-000355-I0-015-04~BM-5-120-72_5-ET35.docx