Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    1 / 11                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   SL1.9855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            SPEEDLINE
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           SL1.9855.31
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                           715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    2 / 11                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
182, 187, 560X                     Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                    ZP51108 120 Nm
                                   Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
1K2, 1K4                           bis Nachtrag 03:                              ZP51108 120 Nm
                                   Radschraube, Kugel Ø 24 mm,
                                   Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
                                   ab Nachtrag 04:                               ZP51187 120 Nm
                                   Radschraube, Kugel Ø 24 mm,
                                   Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
1C                                 1er BMW:                                      ZP51108 120 Nm
                                   Radschraube, Kugel Ø 24 mm,
                                   Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
                                   2er BMW:                                      ZP51187 140 Nm
                                   Radschraube, Kugel Ø 24 mm,
                                   Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
X83                                Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                   ZP51172 140 Nm
                                   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm
X3, X-N1, UKL/X, UKL-C/X           Radschraube, Kugel Ø 24 mm,                   ZP51187 140 Nm
                                   Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/35R19                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01) ER1)K03)K04) K57) N225) T85)

                                        225/35R19
                                        A01) ER1)K03)K04) K64)

                                        235/30R19
                                        A01) ER1)K01)K04) K68) T86)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                        K03)                 K04)K68)           V00)

                                        225/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                        K03)                 K02)K69)           V00)




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    3 / 11                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/35R19                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)K57) T85)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
                Typ 1K4 bis                   A01) K03)K04) K64)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/35R19            255/30R19          A01) bis A10)
                                              K03)                 K04)K68)           V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)                   K04)K68)           V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 240     BMW 1er, 1er xDrive           225/35R19 M+S                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)K04) K13)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
                Typ 1K4 ab                    vorne                hinten
                Genehmigungs-Nr.              225/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                e1*2007/46*0283*04)           K03)K13)             K02)K28)           V00)

                                            225/35R19              255/30R19          A01) bis A10)
                                            K03)K13)               K02)K28) K76)      V00)




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    4 / 11                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           225/35R19                               A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) ER1)K03)K04) K13) N235)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 235/30R19
                Typ 1K4 ab                    A01) ER1)K02)K03) K13) N245) T86)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              215/35R19            235/30R19          A01) bis A10)
                                              N225)                K02)N245) T86)     ER1)V00)

                                            215/35R19             245/30R19           A01) bis A10)
                                            N225)                 K02)K28)            V00)

                                            225/35R19             245/30R19           A01) bis A10)
                                            K03)K13)              K02)K28)            V00)

                                            225/35R19             255/30R19           A01) bis A10)
                                            K03)K13)              K02)K28) K76)       V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     BMW 2er, 2er xDrive          225/35R19                                A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17 A01) ER1)K03)K04) K13) N235) T88)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             215/35R19            245/30R19           A01) bis A10)
                                             N225)                K02)K28)            V00)

                                            225/35R19             245/30R19           A01) bis A10)
                                            K03)K13)              K02)K28)            V00)

                                            225/35R19             255/30R19           A01) bis A10)
                                            K03)K13)              K02)K28)            V00)




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    5 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 2er, 2er xDrive,       225/35R19                               A02) bis A10)
                M235i, M235i xDrive        A01) ER1)K03)K04) K13) N235) T88)
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                           K03)K13)             K02)K28)           V00)

                                           225/35R19             255/30R19         A01) bis A10)
                                           K03)K13)              K02)K28)          V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          225/40R19                                  A02) bis A10)
                                        A94)ER1)

                                           235/35R19
                                           A94)T91)

                                           245/35R19

                                           255/35R19
                                           A94)




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    6 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                  225/45R19                                  A02) bis A10)
                                        A01) ER1)K01)N235)

                                           235/45R19
                                           A01) K01)

                                           245/40R19
                                           A01) K01)

                                           255/40R19
                                           A01) K01)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           235/45R19            255/40R19          A01) bis A10)
                                           K01)                                    V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4                 235/45R19                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße   N245)                                   ER2)
                17Zoll)
                                           245/45R19

                                           255/40R19




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4                 245/45R19                               A02) bis A10)
                (kleinste Serienradgröße                                           ER2)
                18Zoll)                    255/40R19




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    7 / 11                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini    215/35R19                             A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01) K01)K04) N225)

                                            225/35R19
                                            A01) K01)K04)

                                            235/35R19
                                            A01) K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     225/35R19                             A02) bis A10)
                Cooper Works             A01) K01)K04)

                                            235/35R19
                                            A01) K01)K02)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 245/35R19                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K02) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/35R19                             A02) bis A10)
                Works                    A01) K01)K04) K85)

                                            235/35R19
                                            A01) K01)K04) K85)

                                            245/35R19
                                            A01) K01)K02) K85)




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
     hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.


RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1200 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    10 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
         Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
         gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 47488
Nr. :                      RA-000642-E0-104
Anlage-Nr. :               23
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL1.9855


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.08.2016




RA-000642-E0-104-23~BM-5-120-72_5-ET42_SL1.9855.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen