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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   58R0805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          58R0805.21
Radgröße:                                                 8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
560X                             Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
3K, 3K-N1, 3L                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X83                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
X3, X-N1, UKL/X, UKL-C/X         Serien-Radschraube, Kegel 60°,                ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    2/6                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             A01)G01)T90)                      E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 245/30R20
                kleinsten Serienreifen 205/..) T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-             T90)                              E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 245/30R20
                kleinsten Serienreifen 225/..) T90)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
3K-N1                             e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive            225/35R20                         A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-                 A01)A94)G01)T90)                  E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 245/30R20
                e24*2007/46*0022*03, mit T90)
                kleinsten Serienreifen 205/..)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                           e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive          245/30R20                                A02) bis A10)
                                        A94)T90)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  245/35R20                            A02) bis A10)
                                               A01)K01)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                       e1*2007/46*0512*..
X-N1                                     e1*2007/46*0454*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3, X4                 245/35R20                         A02) bis A10)
                       (kleinste Serienradgröße   A94)
                       17Zoll)
                                                  245/40R20
                                                  A94)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                       e1*2007/46*0512*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265            BMW X3, X4                 245/35R20                         A02) bis A10)
                       (kleinste Serienradgröße   A94)
                       18Zoll)
                                                  245/40R20
                                                  A94)



Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  255/45R20                                    A01) bis A10)
                                                                                    K03)X99)

255 bis 265             BMW X5                    255/45R20 M+S                     A01) bis A10)
                                                                                    K03)X99)

e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                                  e1*2007/46*0496*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140             Mini Countryman, Mini    225/30R20                           A02) bis A10)
                       Countryman Allrad        A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     225/30R20                             A02) bis A10)
                Cooper Works             A01)K01)K02)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140      Mini Paceman                 245/30R20                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01)K01)K02)K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 225/30R20                             A02) bis A10)
                Works                    A01)K01)K04)K85)

                                            245/30R20
                                            A01)K01)K02)K85)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
     - Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000764-D0-104-06~BM-5-120-72_5-ET38_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2016




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