Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk 120
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346L, 346R, 346X, 3B, 3C, R/C,
Z85
UKL/X, 1K4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 3’er, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Compact
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
e1*93/81*0017*10E 840/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
(Benzin/Erdgasantrieb)
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Touring
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
e1*93/81*0015*14E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00n)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 142 BMW Roadster Z3, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BMW Coupe Z3
225/50R16
225/45R16
e1*93/81*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)E06)E26)
3’er Touring
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)E26)
V00n)
e1*97/27*0097*16E 1000/1190(1265) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00n)
e1*2001/116*0112*15E 930/1065(1180) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 141 3’er Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00n)
e1*2001/116*0146*13E 945/1100(1215) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00n)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 3’er Limousine Allrad, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
3’er Touring Allrad
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00n)
e1*2001/116*0144*08E 1010/1150(1250) 5/120/72.5
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10)
E05)
205/55R16
E05)
205/55R16 M+S
225/50R16 M+S
e1*2001/116*0219*07E 790/850 5/120/72.5
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 1’er (3-türig, 5-türig) 195/55R16 M+S A02) bis A10)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K57)
215/50R16
A01)K03)K57)
e1*2001/116*0287*16 905/1050(1160) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 7 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145 1’er (3-türig) 195/55R16 M+S A02) bis A10)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K57)
215/50R16
A01)K03)K57)
e1*2007/46*0273*03 905/1050(1160) 5/120/72.5
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145 1’er (5-türig) 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e1*2007/46*0283*03) 195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K57)
215/50R16
A01)K03)K57)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
85 bis 135 1’er (5-türig) 195/55R16 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
e1*2007/46*0283*04)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01)A93)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0283*04 905/1065(1180) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 8 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K03)K04)
215/50R16
A01)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K57)K64)
160 1’er 195/55R16 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) E05) K03)K04)
205/55R16 M+S
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
A01)K57)K64)
e1*2001/116*0352*06 905/1095(1205) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 145 1’er 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio)
195/55R16
E53)
205/55R16
A01)K03)K04)
215/50R16
A01)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K57)K64)
160 1’er 195/55R16 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) E05) K03)K04)
205/55R16 M+S
215/50R16 M+S
225/50R16 M+S
A01)K57)K64)
e1*2007/46*0277*04 9251110(1220) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 10 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: UKL/X
BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, 195/60R16 M+S A01) bis A10)
Mini Countryman Allrad A93)K04) K01)
195/65R16 M+S
A93)K04)
205/55R16
A93)K04)
205/60R16
A93a)K04)
215/55R16
K04)
215/60R16
K04)
225/50R16
K02)
225/55R16
K02)
235/50R16
K02)
235/55R16
K02)
e1*2007/46*0496*01 1035/900(999) 5/120/72,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
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Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E53) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
RA-000345-W0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-W0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 13 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der
Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich.
Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits
mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.12.2011
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