Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 695 2178 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 705 2141 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 728 2074 04/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R/C; 346C; 3K; 3/CG; ZR; Z89; 3K-N1; 346X; 3C; 1C; 182;
392C; 3 C; 3/C; 390X; 3/B; 346L; 390L; M3B; X1; 3 B; 3L; 1K2; 346K;
346R; 560X; 1K4; 187; X-N1
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; 7L; X-N1; K-N1; 5L; 5K; 701; 1K4; X3; UKL/X
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Z 72 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R;
346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z89; 1K4; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 5K; 5L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A;
24J; 24M 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 721; 725;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 76S
245/50R17 99 11A; 24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 725; 73C; 74D
687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631; 687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 4-türig;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681; 687 12A; 51A; 71K; 721;
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Compact;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 725; 73C; 74D
681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen;
225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; Cabrio;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 22F; 24C; 24D; 725; 73C; 74D
51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Limousine;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; Stufenheck;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 24C; 24D; 684 725; 73C; 74D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74D
24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681;
684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 684 725; 73C; 74D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0146*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 74D; 744
687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24C; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 24M; 65H 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 74D; 744
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 24D; 74D
57F; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*09;
235/40R17 90Y 5GA Touring;
235/45R17 94 Heckantrieb;
245/40R17 91Y 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 September 2008; Ab
235/40R17 90Y e1*2001/116*0308*09;
235/45R17 94 Limousine;
245/40R17 91 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine;
235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 11A; 24J Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 51G; 52J 725; 729; 73C; 74D
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2001/116*0344*06;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Touring; Limousine;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine
235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 272; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D; 76S
272; 56G
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247;
270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247;
272
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 725; 73C; 74D; 75I;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 725; 73C; 74D; 75I;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 225/45R17 91 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 245; 248 725; 729; 73C; 74D;
245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 76S; 97K
150 - 250 225/45R17 91
M+S
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 205/50R17 89 11A; 241; 244; 246; 247; BMW 1er neu (F20
26B; 26N; 27H; 56G 2011); Ab
215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 26N; e1*2007/46*0283*04;
27B; 27H; 51J Limousine;
225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 22M; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 721;
247; 26B; 26J; 27F 725; 73C; 74D; 76S
235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 57F;
687
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 5ET Heckantrieb;
100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51G; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 725; 729; 73C; 74D;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 744; 76R; 76S
24D; 684
100 - 225 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
575; 65H
205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I; 24C;
M+S 24D; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
M+S 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Ab
26P; 27I e1*2001/116*0287*10;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig;
26P; 27I; 65H Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 725; 729; 73C; 74D;
26P; 27I 744; 76S
235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 26B;
27B; 684
235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D; 26B;
27B
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B;
27B; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 65H 725; 729; 73C; 74D;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 744; 76S
24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 245 BMW 5er Touring;
155 - 230 225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 225 225/55R17 51G BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 230 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 75I; 76S
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 225 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Heckantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 225 225/55R17 51G BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 245 BMW 5er Touring;
155 - 230 225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes
Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
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Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag im Bereich x [mm] nach vorne und y [mm]
nach hinten der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag im Bereich x [mm] nach vorne und y [mm]
nach hinten der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
26P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag im Bereich x [mm] nach vorne und y [mm]
nach hinten der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag im Bereich x [mm] nach vorne und y [mm]
nach hinten der Radaußenseite ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
27I) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
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99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.
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