Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 1 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 120 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 33 mm 346L, 346R, 346X, 3B, 3C, M3/B, M3B, MR/C, R/C, Z85 X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 2 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3’er Limousine 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Touring 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F547/NT14E 815/950 5/120/72.5 e1*96/79*0084*04 815/950(1050) RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 3 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5 e1*98/14*0017*010E Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Cabrio 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Cabrio 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 Coupe, 215/45R17 M+S A02) bis A10) BMW M3 Cabriolet, BMW M3 Limousine G191/NT6E 910/1090 5/120/72 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 4 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW M3 Coupe, 225/45R17 M+S A02) bis A10) BMW M3 Cabriolet, BMW M3 Limousine e1*93/81*0032*04 920/1130 5/120/72.5 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/45R17 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- Breite 1692 mm) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Roadster Z3, 215/45R17 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 (breite Karosserie 225/45R17 Fz.- Breite 1740 mm) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Roadster Z3, 225/45R17 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) e1*93/81*0029*09 790/870(960) 5/120/72.5 e1*98/14*0029*13E Typ: MR/C ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 bis 239 BMW M Roadster 225/45R17 M+S A02) bis A10)A91) e1*95/54*0050*04 850/890 5/120/72.5 e1*98/14*0050*07E RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 5 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10)E26) BMW 3’er Touring 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)E26) V00) e1*97/27*0097*04 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 e1*98/14*0097*16E Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3’er Coupe 215/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0112*15 1000/1100(1210) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3’er Cabrio 205/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 6 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3’er Lim. Allrad, 205/50R17 A02) bis A10) BMW 3’er Touring Allrad 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0144*08E 1075/1180(1250) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 BMW Z4 205/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 141 bis 160 BMW Z4 205/50R17 M+S 225/45R17 170 BMW Z4 225/45R17 M+S e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 7 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141; 155; BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)E07) 160 E24) 225/55R17 E47) 235/55R17 245/50R17 A01)K03)K04) 235/55R17 M+S e1*2001/116*0249*14E 1150/1260(1365) 5/120/72.5 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 1er BMW Limousine 205/50R17 A01) bis A10) (3- und 5-türig) K57) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne Hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K57)V00) e1*2001/116*0287*16E 920/1060(1170) 5/120/72.5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 1’er (3-türig) 205/50R17 A01) bis A10) K57) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne Hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K57)V00) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72.5 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 8 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 1’er (5-türig) 205/50R17 A01) bis A10) K57) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne Hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K04)K57)V00) e1*2007/46*0283*04 920/1060(1170) 5/120/72.5 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 205/50R17 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne Hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K04)V00) 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 205/50R17 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S e1*2001/116*0352*06E 960/1115(1220) 5/120/72.5 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 9 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 1’er 205/50R17 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03)K04) 215/45R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne Hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03)K04)V00) 225 bis 240 1’er 205/50R17 M+S A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) K03)K04) 215/45R17 M+S 225/45R17 M+S e1*2007/46*0277*04 960/1120(1220) 5/120/72.5 Typ: UKL/X BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, 205/50R17 A01) bis A10) Mini Countryman Allrad A93a)K04) K01) 205/55R17 K04) 215/50R17 K04) 225/45R17 K04) 225/50R17 K02) e1*2007/46*0496*01 1010/895(999) 5/120/72,5 ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 10 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 11 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1257 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. (TypX53,X83) K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 12 / 12 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011 RA-000352-M0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx