Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 72 BMW AG Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREP9KA35M7 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 03/10
26
TREP9KA35T72 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 06/10
6
TREP9KA35Y7 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 06/09
26
TREP9KA35726 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 04/09
TREP9SA35BM PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 03/10
726
TREP9SA35BT PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 06/10
726
TREP9SA35BY PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 01/10
726
TREP9SA35B7 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 01/10
26
TREP9SA35Y7 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 06/09
26
TREP9SA35726 PCD120 ET35 ohne 72,6 640 1958 04/09
TREP9SA35726 PCD120 ET35 ohne 72,6 650 1935 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 392C; 3K-N1; 182; 3C; 390X; 346K; 390L; 346L; 1C; 3 C;
346X; 3K; 3/B; 3L; 3 B; 346R; R/C; Z85; 3/C; 1K2; 346C; 1K4; 187;
3/CG
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UKL/X; UKL-N1
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R;
346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 72 BMW AG Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nur bis
225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; e1*93/81*0029*07;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16-89 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631 721; 725; 73C; 74C
225/45R16 11A; 24J; 24M; 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T; 631
3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Schrägheck 2-türig;
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M Compact;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
10B; 11B; 11G; 11H;
362; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 362; 57T 721; 725; 73C; 74C
141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631
225/45R16 11A; 24J; 24M; 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 57T; 631
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 721; 725; 73C; 74C
57T
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
362; 57T 721; 725; 73C; 74C
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 72 BMW AG Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B Stufenheck;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe;
225/50R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U; 76Z
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
362; 57T 721; 725; 73C; 74C
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Coupe; Limousine;
346L e1*98/14*0167*.. 57T Stufenheck 4-türig;
e1*97/27*0097*..,
e1*98/14*0097*.. 10B; 10S; 11B; 11G;
346R e1*2001/116*0146*.., 11H; 12A; 51A; 71C;
e1*98/14*0146*..
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76U
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Touring;
e1*98/14*0097*.. 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 11H; 12A; 51A; 71C;
24J; 24M; 57T 71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76U
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0144*..
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/50R16 12T; 51G; 57T September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 235/50R16 95 12A e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 225/50R16 12T; 51G; 57T September 2008; Ab
235/50R16 95 12A e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 72 BMW AG Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
390X e1*2001/116*0344*.. 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12T; 51G e1*2001/116*0344*05;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Ab
225/50R16 12T; 51G e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Ab
3L e1*2007/46*0314*.. 225/50R16 12T; 51G e1*2001/116*0344*06;
390X e1*2001/116*0344*.. Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U
3C e1*2007/46*0316*.. 105 205/55R16 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J 51A; 52J; 71C; 71K;
225/50R16 12T; 51G; 52J 721; 725; 729; 73C;
74C; 76U; 76Z
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
105 205/55R16 12T; 51G 51A; 71C; 71K; 721;
225/50R16 12T; 51G 725; 729; 73C; 74C;
76U; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 72 BMW AG Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 90 205/55R16 91 Frontantrieb; 11A; 242; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
205/60R16 11A; 242; 244; 245; 270; 721; 725; 73C; 74A;
51G 76U
215/55R16 93 Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 270
215/60R16 95 Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 271
225/50R16 92 Frontantrieb; 11A; 24C;
244; 247; 270
225/55R16 95 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 271
66 - 135 195/60R16 11A; 24J; 244; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Heckantrieb;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 52J 721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76R; 76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 51G Nur bis
205/55R16 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 4-türig;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76U
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Ab
57T e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.10.2011
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
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74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
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