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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-1001-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer
                                  Cuisery Str. 1
                                  67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MOTEC - Antares
Typ                               MCT1-8520
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5G           MCT1-8520 5G / ohne Ring              5/120/72,6         35        720    2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 MOTEC
Radtyp und Ausführung             MCT1-8520 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen              TAM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  30
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  30
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                  32,5
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  33
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  33

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 081001-A00-V03 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                              08-1001-A02-V02
TGA-Art                             13.1
Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer                 AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe             100-240        235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A02 A04 A05
182, 1C                   130-240        225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85    A06 A08 A09
e1*2001/116*0352*..,                                                                A12 A14 A19
e1*2007/46*0277*..                                                                  Cbo Cpe K1c
-Coupé, Cabrio                                                                      K2b M01 R21
                                                                                    S01
BMW 1er-Reihe             85-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85    A02 A04 A05
187                       85-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A06 A08 A09
e1*2001/116*0287                                                                    A12 A14 A19
*00-09                                                                              Flh K1c K2b
                                                                                    M01 R21 S01
BMW 1er-Reihe             66-125         225/30R20   G16 K14 K41 K42 K43 K46 T85    A02 A04 A05
187, 1K2, 1K4             66-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88    A06 A08 A09
e1*2001/116                                                                         A12 A14 A19
*0287*10-..,                                                                        Flh K1c K2b
e1*2007/46*0273*..,                                                                 M01 R21 S01
e1*2007/46*0283*..
(ab Facelift 2007)
BMW 3er-Reihe             85-160         235/30R20   G01 R70 T88                    A02 A04 A05
390L, -/X; 3L, 3K, 3-V,                                                             A06 A08 A09
3K-N1                                                                               A12 A14 A19
e1*2001/116*                                                                        Lim M01 S01
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*0314*..;
e1*2007/46*0315*..;
e1*2007/46*0559*..;
e24*2007/46*0022*..
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe             85-225         235/30R20   G01 T88                        A02 A04 A05
390L, 390X                                                                          A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                        A12 A14 A19
0308*00-08,                                                                         Lim M01 R21
0344*00-05                                                                          S01
BMW 3er-Reihe             90-240         235/30R20   G01 K1c R37 T88                A02 A04 A05
392C, -/X; 3C                                                                       A06 A08 A09
e1*2001/116*0346*..,                                                                A12 A14 A19
e1*2001/116*0344*..;                                                                Cpe M01 R21
e1*2007/46*0316*..                                                                  S01
- Coupé/Cabrio
BMW 5er-Reihe             120-300        245/35R20   T95 146                        A02 A04 A05
5L                                                                                  A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                  A12 A14 A19
- ohne Allradlenkung                                                                L05 Lim M01
                                                                                    S04
BMW 5er-Reihe             120-300        245/35R20   T95 146                        A02 A04 A05
5L                                                                                  A06 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                  A12 A14 A19
- mit Allradlenkung                                                                 L04 Lim M01
                                                                                    S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            08-1001-A02-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4       145-200        245/30R20    K1a K1b T90                            A02 A04 A05
560X                    145-200        255/30R20    K1c K2b K41 K42 K56 T92                A06 A08 A09
e1*2001/116*0322*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                           A56 Lim M01
                                                                                           S02
BMW X1                  100-190        225/35R20    T90                                    A02 A04 A05
X1, X-N1, X1-N1                                                                            A06 A08 A09
e1*2007/46*0275*..;                                                                        A12 A14 A19
e1*2007/46*0454*..;                                                                        M01 S02
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                  120-225        245/40R20    T95 T99 141                            A02 A04 A05
X3                      120-225        255/35R20    K1a K2b T93 T97                        A06 A08 A09
e1*2007/46*0512*..                                                                         A12 A14 A19
                                                                                           M01 S04
BMW X3                  100-210        245/35R20    T95                                    A02 A04 A05
X83                     100-210        255/35R20    K1b K2b T93 T97                        A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*..                                                                        A12 A14 A19
                                                                                           M01 S03
Mini Countryman         66-135         225/35R20    K1c K2c K6v                            A02 A04 A05
UKL/X, -C/X, -/N1                                                                          A06 A08 A09
e1*2007/46*0496*..;                                                                        A12 A14 A19
e1*2007/46*0563*..;                                                                        A57 M01 S05
e24*2007/46*0023*..
- One, Cooper, -/D/-S

Auflagen und Hinweise

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1001-A02-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                      Seite 4 von 7

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1001-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                         Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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Nummer                          08-1001-A02-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                         Seite 6 von 7

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1001-A02-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik A. Volkmer

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia ab September 2008
durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. Januar 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2008.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 11. Januar 2011




Tufan                                                                00160878.DOC




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