Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk120B Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 1K2, 1K4, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 346K, 346L, 346R, 346X, Z85 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 235 BMW X5 235/60R18 M+S A02) bis A10) E47) X99) 235/60R18 E47a) 255/55R18 255 bis 265 BMW X5 255/55R18 M+S A02) bis A10) X99) e1*2001/116*0153*13E 1305/1530(1660) Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/50R18 A02) bis A10) 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10) 225/40R18 245/35R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K04)V00) e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.., e1*2001/116*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3er 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Touring) T92) 235/40R18 A01)G01) K15)K32) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0097*16E 1000/1190-1215(1265) 5/120/72.5 Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3er Coupé 225/40R18 A02) bis A10) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) e1*98/14*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0146*13E 1030/1165(1250) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3er Kompakt-Lim. 225/40R18 A02) bis A10) 245/35R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R18 245/35R18 A02) bis A10) V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) 245/35R18 255/35R18 A01) bis A10) K15)K18)K32)V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)G01)K15)K32) e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/40R18 A01) bis A10) (Limousine, 3- und 5-türig) K03) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K64)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K64)K68)V00) e1*2001/116*0287*17 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10) K03) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K64)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K64)K68)V00) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- K03) Nr.: e1*2007/46*0283*03) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K64)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K01)K04)K64)K68)V00) e1*2007/46*0283*04 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 225/35R18 T87) 225/40R18 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 225/35R18 T87) 225/40R18 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) e1*2001/116*0352*06 960/1115(1220) 5/120/72,5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 225/35R18 T87) 225/40R18 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10) BMW 1 er Cabrio K03)K04) 225/35R18 T87) 225/40R18 K57) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/40R18 245/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10) K03)K04)K68)V00) e1*2007/46*0277*04 960/1120(1220) 5/120/72,5 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: UKL/X BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, 215/40R18 A01) bis A10) Mini Countryman Allrad K04) K01) 215/45R18 K04)M00) 225/40R18 K04) 225/45R18 K04) 235/40R18 K04) 245/35R18 K02) e1*2007/46*0496*01 1035/900(999) 5/120/72,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E47) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 25 Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-25~BM-5-120-72-ET45.docx