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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    1 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA 70638
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           Lk 120
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
182, 187, 1C, 1K2, 3/B, 3/C,  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       120 Nm
3/CG, 3/CNG, 346C, 346K,      M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346L, 346R, 346X, 390L, 390X,
392C, 3B, 3C, 3K, R/C, Z85
1K2, 1K4                      bis Nachtrag 03:                                     120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 04:                                      120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L                            bis Nachtrag 04:                                     120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                              ab Nachtrag 05:                                      120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                            bis Nachtrag 05:                                     120 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


                                      ab Nachtrag 06:                                              120 Nm
                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                      M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                              120 Nm
                                      M14x1,25, Schaftlänge 35 mm

Typ:                         3C
ABE / EG-Genehmigung:        F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 141   3’er                         205/55R16                               A02) bis A10)

                                           225/45R16
                                           A01)K33)

                                           225/50R16
                                           A01)K33)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)
                                                                                   K33)V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Rei                           Auflagen und Hinweise
(kW)
 75                 3’er Compact           205/55R16                               A02) bis A10)

                                           225/45R16
                                           A01)K36)

                                           225/50R16
                                           A01)K36)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)
                                                                                   K36)V00)
F547/NT14E          890/1030                                                       5/120/72.5



Typ:                         3/CG
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   3’er Compact             205/55R16                                   A02) bis A10)

                                           225/45R16
                                           A01)K36)

                                           225/50R16
                                           A01)K36)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)
                                                                                   K36)V00)
e1*98/14*0017*10E   850/970(1040)                                                  5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                          3/CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 64 bis 75    3’er Compact              205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Benzin/Erdgasantrieb)
                                        225/45R16
                                        A01)K36)

                                          225/50R16
                                          A01)K36)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01)bis A10)
                                                                                  K36)V00)
e1*96/79*0084*02E   815/950(1050)                                                 5/120/72.5



Typ:                           3/C
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 142    3’er Limousine,           205/55R16                                A02) bis A10)
               3’er Touring
                                         225/45R16
                                         A01)K33)

                                          225/50R16
                                          A01)K33)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                  K33)V00)
e1*93/81*0015*10E   900/1115(1150)                                                5/120/72.5



Typ:                         3B
ABE / EG-Genehmigung:        F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 141    3’er Coupe,                205/55R16                               A02) bis A10)
               3’er Cabrio
                                          225/45R16
                                          A01)K33)

                                          225/50R16
                                          A01)K33)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                  K33)V00)
F920/NT09E          890/1060                                                      5/120/72.5




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Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         3/B
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 142    3’er Coupe,             205/55R16                                   A02) bis A10)
               3’er Cabrio
                                       225/45R16
                                       A01)K33)

                                           225/50R16
                                           A01)K33)L21)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   K33)V00)
e1*93/81*0016*08E   870/1070(1115)                                                 5/120/72.5



Typ:                            R/C
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0029*.. , e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 103    BMW Roadster Z3            205/55R16                                A02) bis A10)
              (schmale Karosserie
              Fz.- Breite 1692 mm)        225/45R16

                                           225/50R16
                                           A01)K31)K35)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   K31)V00)
 85 bis 125          BMW Roadster Z3       205/55R16                               A02) bis A10)
                    (breite Karosserie
                    Fz.- Breite 1740 mm)   225/45R16

                                           225/50R16
                                           A01)K35)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                   V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 142         BMW Roadster Z3,      225/50R16                               A02) bis A10)
                     BMW Coupe Z3          A01)K35)
                    (breite Karosserie
                    Fz.- Breite 1740 mm)   225/45R16

                                           205/55R16 M+S
e1*98/14*0029*13E   830/870(960)                                                   5/120/72.5




RA-000345-Y0-015-44~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    5 / 16                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                           346L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 142    3’er Limousine,           205/55R16                                A02) bis A10)E06)ER1)
               3’er Touring
                                         225/45R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)ER1)
                                                                                  V00)
e1*97/27*0097*16E      1000/1190(1265)                                            5/120/72.5



Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 142   3’er Coupe               205/55R16                                  A02) bis A10)E06)

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0112*15E   930/1065(1180)                                                   5/120/72.5



Typ:                         346R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 141  3’er Cabrio              205/55R16                                  A02) bis A10)E06)

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0146*13E   945/1100(1220)                                                   5/120/72.5




RA-000345-Y0-015-44~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    6 / 16                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141   3’er Compact             205/55R16                                  A02) bis A10)E06)

                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0167*09E   935/1045(1160)                                                   5/120/72.5



Typ:                            346X
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141          3’er Limousine Allrad,      205/55R16                               A02) bis A10)E06)
              3’er Touring Allrad
                                          225/45R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)E06)
                                                                                  V00)
e1*2001/116*0144*08E   1010/1150(1250)                                                  5/120/72.5



Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 170   BMW Z4                 225/50R16                                   A02) bis A10)E06)
                                      A94)E05a)

                                          205/55R16
                                          A94)E05a)

                                          205/55R16 M+S

                                          225/50R16 M+S
e1*2001/116*0219*07E   780/850                                                    5/120/72.5




RA-000345-Y0-015-44~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    7 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145      BMW 1er                       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)K04)K57)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 215/50R16
                Typ 1K4 bis                   A01)K01)K04)K64)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      BMW 1er                       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)A94a)G1H)K04)                 EF0)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 215/50R16
                Typ 1K4 ab                    A01)A94a)K02)K03)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/55R16
                                            A01)G0X)K02)K03)K13)

                                            225/50R16
                                            A01)G1H)K02)K03)K13)

                                            235/50R16
                                            A01)G0X)K02)K03)K13)K25)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160     BMW 1er                  205/55R16                              A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          A01)K03)K04)                           EF0)

                                            215/50R16
                                            A01)K01)K04)K57)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K04)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    8 / 16                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                    205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, A94)N215)                         EF0)ER1)
                Coupe)
                                           205/55R16 M+S
                                           A94)

                                           215/50R16
                                           A94)N225)

                                           215/50R16 M+S
                                           A94)

                                           215/55R16
                                           A94)G8L)N225)

                                           215/55R16 M+S
                                           A94)G8L)

                                           225/50R16
                                           N235)

                                           225/50R16 M+S

                                           235/50R16
                                           G8L)N245)

                                           235/50R16 M+S
                                           G8L)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    9 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160      BMW 3er                   205/55R16                             A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       A94)                                  E66)EF0)ER1)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       215/50R16
                Kombi, bis EG-            A94)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*05)       215/55R16
                                            A94)G5U)

                                            225/50R16

                                            235/50R16
                                            G5U)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er                        205/60R16                        A02) bis A10)
                (Limousine (Außer Allrad) A94)                                  E19a)E66a)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 205/65R16
                kleinsten Serienreifen 205/..) A94)G1X)

                                            215/60R16
                                            A94)G1Y)

                                            225/55R16
                                            A94)

                                            235/55R16
                                            A01)A94a)G1Y)K04)

                                            245/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            255/50R16
                                            A01)G1Y)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    10 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 147     BMW 3er                        205/60R16                            A02) bis A10)
                (Kombi, außer Allrad; ab       A94)                                 E19a)ER1)
                EG- Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 205/65R16
                kleinsten Serienreifen 205/..) A94)G1X)

                                            215/60R16
                                            A94)G1Y)

                                            225/55R16
                                            A94)

                                            235/55R16
                                            A01)A94a)G1Y)K04)

                                            245/50R16
                                            A01)K01)K04)

                                            255/50R16
                                            A01)G1Y)K01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                                                 K04)               E19a)ER1)V00)

                                            235/55R16              255/50R16        A01) bis A10)
                                                                   K04)             E19a)ER1)G1Y)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mini Countryman, Mini    205/60R16                                  A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01)K01)K04)

                                            205/60R16 M+S
                                            A01)K01)K04)

                                            215/55R16
                                            A01)K01)K02)

                                            215/60R16
                                            A01)K01)K02)

                                            225/55R16
                                            A01)K01)K02)



RA-000345-Y0-015-44~BM-5-120-72-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    11 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70638




Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
Anlage-Nr. :               44
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A10)       Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden.

A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
           und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E66)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
       -    Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       -    Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

EF0)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
           der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
           Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
           Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
           Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
           Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
           Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
           Fahrzeugpapieren).
           Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
           Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
           des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
           StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
           Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
           werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G1H)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
        oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/35R20
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1Y)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
        225/40R19, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/30R19,
        255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8L)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)    An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200
        mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
         äußere Karosserieblech anzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
         und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K35)    An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
        ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K36)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
         Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
         äußere Karosserieblech anzulegen,
       - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
         auszuschneiden.

K57)    An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
        auszuschneiden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIV zur ABE-Nr. 45810
Nr. :                      RA-000345-Y0-015
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K64)    An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
        Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

L21)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
        Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
        sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
        479) erforderlich.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



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Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.11.2012




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