Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUG9BP35B7 LK120 ET35 ohne 72,6 695 2114 02/07
26
OMUG9BP35B7 LK120 ET35 ohne 72,6 710 2065 08/09
26
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 695 2114 02/07
6
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 710 2065 02/07
6
OMUG9KA35B7 LK120 ET35 ohne 72,6 710 2065 08/09
26
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : M346; M85; 3C; 392C; 390X; 346K; 390L; 1K2; 182; Z89;
3K-N1; 346C; 3/CG; 187; M85; 346L; 1C; 3K; 346X; 3 C; 3L; 560X;
3/B; X-N1; ZR; X1; 346R; 3 B; X1-N1; R/C; Z85; 3/C; M3B; 1K4
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; M346; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z85; Z89; 1K2; 1K4; 187;
3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X83; 1K4; 3L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 56C; 71K;
362 721; 725; 73C; 74C
255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
654; 68B
M346 e1*2001/116*0150*.., 252 225/45R18 51G; 574 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0150*..
235/40R18 91Y 11A; 24J; 689 51A; 56C; 71K; 721;
245/40R18 93Y 11A; 24C; 688 725; 729; 73C; 74C;
76A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
75I
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 56C; 71K;
654; 68B 721; 725; 73C; 74C
170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B;
68T
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis
631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio;
631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07;
654; 68B Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; Cabrio;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 631; 654; 68B 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 56C; 71K;
24D; 57F; 631; 654; 68B 721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Schrägheck 2-türig;
24J; 24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 68L 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; 631 Cabrio;
255/35R18 90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 68L 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Limousine;
22F; 24J; 24M; 362; 631 Stufenheck;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 631; 654; 68B; 12A; 51A; 56C; 71K;
68L
721; 725; 73C; 74C
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Touring;
22F; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 56C; 71K;
24D; 57F; 631; 654; 68B; 721; 725; 73C; 74C
68L
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 56C; 71K;
24D; 57F; 654; 68B; 68L
721; 725; 73C; 74C
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J Nur BMW 3er (F30)
85 - 225 225/45R18 91 12T ab 2012; Ab
235/40R18 91 12A e1*2007/46*0314*05;
245/40R18 93 11A; 12A; 246; 248; 27I
Limousine;
Stufenheck;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 56C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 56C; 71K;
e1*98/14*0146*.. 24M; 5FE 721; 725; 729; 73C;
77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B 74C; 744
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K;
5GA; 57F; 654; 68B 721; 725; 729; 73C;
85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 57E; 74C; 744
68B
225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 57F; 654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71K;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 729; 73C;
68B 74C
225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L;
24J; 24M
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09;
225/40R18 92Y Touring;
235/40R18 91Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur
M+S
bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 56C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab
235/40R18 91 September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Ab
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur
bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 56C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
390X e1*2001/116*0344*.. Schneeketten; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 56C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76Z
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B; 68T Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 56C; 71K;
90 - 225 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 57E; 689 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B; 68T Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 12A; 51A; 56C; 71K;
105 - 225 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B 721; 725; 729; 73C;
235/40R18 91 57E; 689 74C
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 75I
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 56C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76Z
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/45R18 51G; 57E; 575 M Roadster (Cabrio);
235/40R18 91W 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93W 11A; 24J; 57E; 688 12A; 51A; 533; 56C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76A; 97K
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 270 12A; 51A; 56C; 71K;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
272 76O
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244; 247;
273
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
ZR e1*2007/46*0373*.. 120 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 120 - 250 235/40R18 91 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 225/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; 26N;
BMW 1er neu (F20
27H 2011); Ab
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 247;
e1*2007/46*0283*04;
26B; 26N; 27H Limousine;
245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; 27F;
Heckantrieb;
57F; 570; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 56C; 71K;
100 - 225 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 74C; 744; 76R
68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
689
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575;
68T
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 24M Ab
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; e1*2001/116*0287*10;
24M Schrägheck 2-türig;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; 57F; Schrägheck 4-türig;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 56C; 71K;
24D 721; 725; 729; 73C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; 74C; 744
68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
27B x = 220 y = 270 HA
26P x = 140 y = 170 VA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27H x = 220 y = 270 8 HA
27F x = 220 y = 270 30 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0044-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46917
ANLAGE: 27 BMW, BMW AG Radtyp: OMUG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 05.04.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
27I x = 170 y = 260 HA
26B x = 225 y = 320 VA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.