Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 120572535 OXIGIN 14 7517 LK120 ohne 72,6 710 2178 04/09 120572535 OXIGIN 14 7517 LK120 ohne 72,6 725 2135 04/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z85; 3/CG; 3L; 3K; X-N1; 390L; 3/B; 392C; 1C; 3K-N1; 1K4; 3C; R/C; 560X; X1; M3B; 187; 1K2; 346C; 390X; 182; 3 B; 3/C; 346K; 346L; 346R; 346X; 3 C Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UKL-N1; X-N1; UKL/X; X3; 1K4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : X-N1; X1; Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1K4 Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 723; 100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S 225/55R17 97 52J 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; e1*93/81*0029*07; 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 66B; 687 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 73C; 74A 66B; 687 R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07; 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A; 684 12A; 51A; 71K; 723; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 73C; 74A 681; 687 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Pkw geschlossen; 24M; 362 Cabrio; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 362 73C; 74A 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 73C; 74A 24M; 362 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362; 631 235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 631; 66A; 684 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 66B; 681; 687 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig; 362 Compact; 215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 362 73C; 74A 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; 362 Cabrio; 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L; 73C; 74A 22B; 24C; 24D; 51G; 66A; 684 235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Limousine; 24M; 362 Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 362 73C; 74A 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 24M; 362 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring; 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 24C; 24D; 362; 66A; 684 73C; 74A 66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681; 684 110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Compact; e1*98/14*0017*.. 362 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 362 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A 362 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 362; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 681; 687 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio; 346K e1*98/14*0112*.. 66A Coupe; Limousine; e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0097*.. 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 51J; 71K; e1*98/14*0146*.. 66B; 687 723; 729; 73C; 74A; 120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 744 66A 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5GA; 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K; 51G 723; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 744 245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 57F; 66B; 687 120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 5GA; 66A 141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 66A 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/45R17 91 Facelift ab 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/45R17 94 September 2008; Ab 390L e1*2001/116*0308*.. e1*2001/116*0308*09; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 225/45R17 91 Nur bis 390L e1*2001/116*0308*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; Facelift ab September 2008; Ab e1*2001/116*0308*09; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76T; 76U 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab e1*2001/116*0344*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76U 3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis 3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04; 390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Ab e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76R; 76U 3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z 3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio; Heckantrieb; 392C e1*2001/116*0346*.. 225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76R; 76Z Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi 235/45R17 94 Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine 235/45R17 93Y Allradantrieb; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76S Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 271 10B; 11B; 11G; 11H; UKL/X e1*2007/46*0496*.. 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 271 73C; 74A; 76S 215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 225/45R17 91 11A; 24C; 244 225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 272 235/45R17 94 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244; 247; 271 Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3,X5, X6) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96 12T; 52J Nur BMW X3; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76S X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/50R17 12T; 51G Nur BMW X1; 235/45R17 94 12A Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 12A; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96 12T; 52J Nur BMW X3; 225/60R17 99 12T Allradantrieb; 235/55R17 99 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R17 102 11A; 12A; 248 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76S Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76T Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P; 27H BMW 1er neu (F20 215/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 51J 2011); Ab 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0283*04; 235/45R17 94 11A; 24J; 244; 247; 26B; Limousine; 26N; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S 1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe; 182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 100 - 225 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 575 729; 73C; 74A; 744; 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 76R; 76S M+S 52J 215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J M+S 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 575 235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09; 85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 4-türig; 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 744; 24M 76S 1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M Nur bis 1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03; 187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; 27I Ab 215/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*10; 225/45R17 90 11A; 22M; 24J; 24M; 27I Schrägheck 2-türig; 235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 4-türig; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 744; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0273*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 1K4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0283-09-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768 ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 12.02.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 187 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0287*.. Handelsbez.: 1ER REIHE Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 190 y = 220 VA 26P x = 140 y = 170 VA 27B x = 220 y = 270 HA 27I x = 170 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 190 y = 220 8 VA 27F x = 220 y = 270 30 HA 27H x = 220 y = 270 8 HA 26J x = 190 y = 220 25 VA Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.