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							Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                             Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                                Stand: 19.11.2012
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
120572630           D417 120/5                  ohne                         72,6                 650    2037       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 1K2; 1K4; 187 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 182; R/C; 3L; 1C; 390L; 346X; 3K-N1; 3K; 187
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05)
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 3K (Ab e1*2007/46*0315*06)
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : UKL-N1; UKL/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : 346X
                                              110 Nm für Typ : R/C
                                              120 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 3K; 3K-N1; 3L; 390L
                                              120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                              140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17                   11A; 21B; 22B; 24J; 51G ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..          85 - 103 215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
                                                  225/45R17-90      11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..          110 - 142 225/45R17        11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
                                                                                            e1*93/81*0029*07;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W          51J                         BMW 3er (F31) ab
                                         215/50R17 91W          11A; 248; 51J               2012; Ab
                                         225/50R17 94           11A; 248                    e1*2007/46*0315*06;
                                                                                            Radschraube M14x1,
                                                                                            25; Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74D; 75I; 76S
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/55R17 91      12R; 51J                    BMW 3er (F30) ab
                                              215/50R17 91      51J                         2012; Ab
                                              225/50R17 94      11A; 246; 248; 27I          e1*2007/46*0314*05;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Stufenheck;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74D; 76R; 76S
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0144*..
                                              215/45R17 91      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 51J; 71K;
                                              225/45R17 91      11A; 22L; 24J; 24M          721; 729; 73C; 74A
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 160 225/45R17 91                                  Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                                                          e1*2007/46*0314*04;
                                                                                            Facelift ab
                                                                                            September 2008; Ab
                                                                                            e1*2001/116*0308*09;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                            76U
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 225/45R17 91                                  Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                                                          e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                                                          Facelift ab
                                                                                            September 2008; Nur
                                                                                            bis
                                                                                            e24*2007/46*0022*02;
                                                                                            Ab
                                                                                            e1*2001/116*0308*09;
                                                                                            Touring;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76T;
                                                                                            76U
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 160 225/45R17         12M; 51G                    Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0308*08;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74A; 76T; 76U



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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                                                                                                    Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17             12M; 51G                    Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0308*08;
                                                                                            Touring;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 74A; 76T; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 205/55R17 91          11A; 21P; 24C; 244; 271     10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..           215/50R17 91          11A; 21P; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                271                         73C; 74D; 76S
                                              215/55R17 94      11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                                273
                                              225/45R17 91      11A; 24C; 244; 247; 270
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                                273

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 160 205/50R17 89           11A; 244; 245; 247; 26B;
                                                                                      BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..                                 26N; 27H              BMW 1er (F21 2012);
                                         215/45R17 91           11A; 245; 248; 26P; 51J
                                                                                      Ab
                                         225/45R17 91           11A; 24J; 244; 247; 26B;
                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                26N; 27H              Ab
                                                                                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                      73C; 74D; 76S
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 160 205/50R17     11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Heckantrieb;
                                                             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; 729; 73C; 74A; 744;
                                                             575                      76R; 76S
                                     100 - 225 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E; 575
                                               205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
                                               M+S           52J
                                               215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E; 681;
                                                             684
                                               215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M; 52J
                                               M+S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen  Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 120     215/45R17 87      11A; 22M; 24J; 24M  Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..  66 - 130     215/45R17 87W     11A; 22M; 24J; 24M  e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*.. 66 - 195     205/50R17 89      11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
                                                                26P; 27I            e1*2007/46*0273*03;
                                              215/45R17 91      11A; 22M; 24J; 24M  Ab
                                              225/45R17 90      11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10;
                                                                26P; 27I            Schrägheck 2-türig;
                                                                                    Schrägheck 4-türig;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    729; 73C; 74A; 744;
                                                                                    76S
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M       Nur bis
                                     85 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M      e1*2001/116*0287*09;
                                     85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
                                                            24M                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 744;
                                                            24M                     76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                     VA
             26B                      x = 225            y = 320                     VA
             27I                      x = 170            y = 260                     HA
             27B                      x = 220            y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0273*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 190            y = 220                     VA
             26P                      x = 140            y = 170                     VA
             27B                      x = 220            y = 270                     HA
             27I                      x = 170            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    187
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0287*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 190            y = 220                     VA
             26P                      x = 140            y = 170                     VA
             27B                      x = 220            y = 270                     HA
             27I                      x = 170            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0168-12-MURD
zur Erteilung einer ABE
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: D417
Hersteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 19.11.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 190            y = 220                     VA
             26P                      x = 140            y = 170                     VA
             27B                      x = 220            y = 270                     HA
             27I                      x = 170            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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