ABE: 47611
Design:
C 10
Radnummer:
C10 757 37 16S
Daten:
7.5x17" ET37 LK5/120/72.6
CMS 516/06
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47611*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 17 EH2+
Typ: C10 757
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 47611
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlaß geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Bei der Erteilung dieser Urkunde wurden die bisherigen Genehmigungsteile
zusammengefaßt.
Diese Urkunde ist daher als Neufassung anzusehen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47611*03
Die ABE-Nr. 47611 erstreckt sich auf die Sonderräder 7½ J x 17 EH2+ , Typ C10 757, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N3 vom 18.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 12 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 10.10.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0129-08-WIRD/N3, zur Genehmigung vorgelegt am: 19.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47611*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-2718
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 5
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 611
366-0129-08-WIRD/N3
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+
Typ: C10 757
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47611
Der Radtyp C10 757 wird nach Löschungen von Ausführungsvarianten neu gegliedert.
Es kommt eine neue Fertigungsstätte mit Gießzeichen SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 7,5 J X 17 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 757 37 91S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 620 2288 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 660 2141 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 45 C10 757 ohne 108/5 63,4 45 690 2040 07/13
56SD CMS516/08SD
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 700 2141 04/10
7.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 720 2075 04/10
7.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 700 2141 07/13
SD CMS516/03SD 7.1
C10 757 37 91S C10 757 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 37 720 2075 07/13
SD CMS516/03SD 7.1
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 665 2251 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 685 2178 02/08
C10 757 37 91S C10 757 CMS516/03 ohne 112/5 66,6 37 720 2075 02/08
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 665 2251 07/13
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
SD CMS516/03SD
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 685 2178 07/13
SD CMS516/03SD
C10 757 37 91S C10 757 ohne 112/5 66,6 37 720 2075 07/13
SD CMS516/03SD
C10 757 47 62 C10 757 CMS516/02 ohne 112/5 66,6 47 665 2178 04/08
C10 757 47 62S C10 757 ohne 112/5 66,6 47 730 2110 07/13
SD CMS516/09SD
C10 757 38 C10 757 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 38 C10 757 ohne 114,3/5 67,1 38 680 2255 06/12
10SD CMS516/05SD
C10 757 35 16S C10 757 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 35 670 2145 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 35 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 35 660 2178 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 35 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 35 670 2145 12/12
SD CMS516/07SD
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 120/5 72,6 37 625 2037 09/12
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 120/5 72,6 37 630 2019 09/12
C10 757 37 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 37 625 2037 12/12
SD CMS516/06SD
C10 757 37 16S C10 757 ohne 120/5 72,6 37 630 2019 12/12
SD CMS516/06SD
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,1 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 757 37 91S:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 757
Radausführung : -- : C10 757 CMS516/03
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47611 : --
Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 02.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-MURD-TB 28.07.2008 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-WIRD/N2-TB 17.06.2013 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 13-0627-A00-V02 19.08.2013 TÜV PFALZ
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, JAGUAR, VOLVO C10 757 45 56SD; C10 757 45 18.09.2013 liegt bei
45 56SD; C10 757 45 56SD
2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 757 37 91S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 91S; C10 757 37 91S
SD; C10 757 37 91S SD
4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 47 62 47 18.09.2013 liegt bei
3 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 37 91S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 91S; C10 757 37 91S;
C10 757 37 91S SD; C10
757 37 91S SD; C10 757 37
91S SD
5
DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 757 47 62S SD 47 18.09.2013 liegt bei
6
SUZUKI, TOYOTA C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
7
HONDA, ROVER C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
8
AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
9 CHRYSLER (USA), CITROEN, DIAMOND, C10 757 38 10SD 38 18.09.2013 liegt bei
FORD, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
10 GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB C10 757 35 16S SD 35 18.09.2013 liegt bei
12 BMW, BMW AG C10 757 37 16S; C10 757 37 18.09.2013 liegt bei
37 16S; C10 757 37 16S
SD; C10 757 37 16S SD
11 BMW, BMW AG C10 757 35 16S SD; C10 35 18.09.2013 liegt bei
757 35 16S SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 757
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2013
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-MURD-TB 28.07.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0129-08-WIRD/N2-TB 17.06.2013
Fest.-Tech.-Bericht 13-0627-A00-V02 19.08.2013
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung Anlage C10 757 22.08.2013
Radbeschreibung CMS C10 757 09.10.2012
Radbeschreibung SD C10 757 12.07.2013
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M.12.60.28 13.11.1993
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radzeichnung J516 000_E 18.02.2008 E/16.08.2012
Radzeichnung J516 002_A 12.02.2008 A/21.02.2008
Radzeichnung J516 003 18.04.2011
Radzeichnung J516 006 25.07.2012
Radzeichnung BL1v2 SD 302-3101086 20.02.2012 d/05.08.2013
Radzeichnung BL2v2 SD 302-3101086 20.02.2012
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring 72,6mm 01.10.2007
Zentrierring Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 18.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 14
Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 72,6 625 2037 09/12
C10 757 37 16S C10 757 CMS516/06 ohne 72,6 630 2019 09/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 187; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/B; M3B; 3K; 3L; 560X; 346K; 346X; R/C; 182; 346R; 346C;
187; 1C; 390X; 3 C; 3/C; Z85; 346L; 3/CG; 3 B
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-HY
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3K; 3L; 390X; 560X
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 14
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 7er, 3er
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3-HY e1*2007/46*0586 225 225/50R17 51G Nur ActiveHybrid 3;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07;
66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
66B; 687 725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J; 367; 66A; 12A; 51A; 71K; 721;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 24D; 725; 73C; 74D
57F; 66B; 681; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 725; 73C; 74D
66B; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
24J; 24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 362 725; 73C; 74D
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M; 362 Compact;
215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 362 725; 73C; 74D
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 725; 73C; 74D
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362;
631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
631; 66A; 684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66B; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74D
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D;
51G; 66A; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74D
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A;
684
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; Limousine; Stufenheck;
24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 725; 73C; 74D
24J; 24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 362
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 14
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 362 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74D
24M; 362
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66B; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/55R17 91W 12A; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/50R17 91W 12A; 51J Ab
85 - 190 225/50R17 94 12T e24*2007/46*0022*03;
235/45R17 94 12A Ab
e1*2007/46*0315*06;
245/45R17 95 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 512; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/55R17 91 12R; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
215/50R17 91 12R; 51J Ab
e1*2007/46*0314*05;
85 - 240 225/50R17 94 12T Limousine; Stufenheck;
235/45R17 94 12A Allradantrieb;
245/45R17 95 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 75I;
76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M; 66A Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 74D; 744
e1*98/14*0146*.. 57F; 66B; 687
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5GA; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A
85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 51G 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 74D; 744
24J
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 5GA;
66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74D
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 225/45R17 91 5GG Nur bis
3L e1*2007/46*0314*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
75I; 76R; 76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 14
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 24C; 244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 215/50R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 721;
270 725; 73C; 74D; 76S
215/55R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
272
225/45R17 91 11A; 24C; 244
225/50R17 94 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272
235/45R17 94 11A; 24C; 244; 270
245/45R17 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 271
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76T
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26P BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 215/45R17 91 11A; 248; 26P; 51J BMW 1er (F21 2012);
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P Ab
e1*2007/46*0283*04;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; Ab
26N; 27H e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
FGC
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 24J; 24M; Heckantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 725; 729; 73C; 74D;
575 744; 76R; 76S
205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 24M;
M+S 52J
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M;
575
235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 14
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 24J; 24M Nur bis
215/45R17 91 11A; 24J e1*2007/46*0273*03;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M Ab
235/45R17 93 11A; 22M; 24C; 24M; e1*2001/116*0287*10;
27I Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
744; 76S; FGC
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J Nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 24J; 24M 4-türig;
215/45R17 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 93 11A; 22I; 22M; 24J; 725; 729; 73C; 74D;
24M 744; 76S; FGC
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 14
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 14
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 14
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 14
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 14
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-08-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47611
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 17.06.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 14
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.