ABE: 47148
Design:
C 10
Radnummer:
C10 807 30 16S
Daten:
C10 8x17" ET30 LK5/120/72.5 EH2+
CMS 487/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47148*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: C10 807
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47148*05
Die ABE-Nr. 47148 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ
C10 807, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-07-WIRD/N5
vom 14.11.2011 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 8 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 28.09.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.09.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47148*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-3049
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 148
366-0237-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 8 J X 17 EH2+
Typ: C10 807
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 807 43 62S C10 807 34 16S C10 807 30 16S
C10 807 43 16S C10 807 38 62 C10 807 20 16S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 807 43 60S C10 807 CMS487/01 ohne 112/5 57,1 43 720 2105 04/10
C10 807 38 62 C10 807 CMS487/05 ohne 112/5 66,6 38 675 2251 04/10
C10 807 38 62 C10 807 CMS487/05 ohne 112/5 66,6 38 705 2140 04/10
C10 807 38 62 C10 807 CMS487/05 ohne 112/5 66,6 38 720 2105 04/10
C10 807 43 62S C10 807 CMS487/06 ohne 112/5 66,6 43 695 2178 04/10
C10 807 43 62S C10 807 CMS487/06 ohne 112/5 66,6 43 720 2105 04/10
C10 807 43 16S C10 807 CMS487/09 SRZ11 Ø72.6-Ø67.1 120/5 67,1 43 710 2105 04/10
C10 807 20 16S C10 807 CMS487/08 ohne 120/5 72,6 20 735 2178 04/10
C10 807 20 16S C10 807 CMS487/08 ohne 120/5 72,6 20 750 2141 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 120/5 72,6 30 695 2178 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 120/5 72,6 30 705 2141 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 120/5 72,6 30 728 2074 04/10
C10 807 34 16S C10 807 CMS487/07 ohne 120/5 72,6 34 675 2178 04/10
C10 807 34 16S C10 807 CMS487/07 ohne 120/5 72,6 34 700 2105 04/10
C10 807 43 16S C10 807 CMS487/09 ohne 120/5 72,6 43 685 2178 04/10
C10 807 43 16S C10 807 CMS487/09 ohne 120/5 72,6 43 710 2105 04/10
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 807
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 807 43 16S:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 807
Radausführung : -- : C10 807 CMS487/09
Radgröße : -- : 8 J X 17 EH2+
Typzeichen : KBA 47148 : --
Einpreßtiefe : -- : ET43
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 04.10
Gießereikennzeichnung : -- : TS 8987
Weitere Kennzeichnung : -- : GAISi11Mg
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0237-07-MURD/N1-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 807
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 807 43 60S 43 14.11.2011 liegt bei
2 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C10 807 38 62; C10 807 38 38 14.11.2011 liegt bei
MERCEDES-BENZ 62; C10 807 38 62
3 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 807 43 62S; C10 807 43 14.11.2011 liegt bei
43 62S
4 OPEL C10 807 43 16S 43 14.11.2011 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 17 EH2+ Radtyp: C10 807
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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8 BMW, BMW AG C10 807 34 16S; C10 807 34 14.11.2011 liegt bei
34 16S
7 BMW AG C10 807 43 16S; C10 807 43 14.11.2011 liegt bei
43 16S
6 BMW, BMW AG C10 807 30 16S; C10 807 30 14.11.2011 liegt bei
30 16S; C10 807 30 16S
5 BMW, BMW AG C10 807 20 16S; C10 807 20 14.11.2011 liegt bei
20 16S
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.11.2011
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003794-A1-233 29.10.2008
Fest.-Tech.-Bericht 366-0237-07-MURD/N1-TB 11.08.2009
Nabenkappe C20 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 807 19.03.2008 B/14.02.2011
Radmutter Z 91 M14x1,5 19.05.2010
Radschraube M12x1,5x26 TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28 D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28 3714T05_M14x1,25x28_Z87 30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30 TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32 TP2094-BB42 09.09.1999
RadschraubeM14x1,25x28-55 3714T05M14x1,25x28-55_Z96 30.07.2007
Radteilzeichnung J 487 001 01.05.2007 C/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 005 28.01.2008 E/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 006 23.12.2009 A/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 008 19.04.2010 A/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 009 19.04.2010 A/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 010 04.05.2010
Radteilzeichnung J 487 007 19.04.2010 A/10.05.2010
Radteilzeichnung J 487 011 18.04.2011
Radzeichnung J 487 000 01.05.2007 G/10.05.2010
Zentrierring Repetaler-66.45 66,5-57,1 04.03.2009
Zentrierringe Dezent 72,6-67,1 01.10.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 14.11.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 695 2178 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 705 2141 04/10
C10 807 30 16S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 728 2074 04/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2 (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346K; 182; R/C; 392C; 346X; 346R; 346C; 3C; 187; 1C; Z89;
390X; 390L; 3/C; 3 C; X-N1; 3/B; 3K-N1; X1-N1; X1; M3B; 3K; 3L;
560X; 346L; ZR; 3 B; 3/CG
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L (Ab e1*2007/46*0314*05)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K (Ab e1*2007/46*0315*06)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2 (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; K-N1; 5K; X3; 5L; UKL/X; 701; UKL-N1; 7L
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Z 72 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-N1; UKL/X; X83; 5K; 5L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A;
24J; 24M 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 721; 725;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 76S
245/50R17 99 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 725; 73C; 74D
687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631; 687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 4-türig;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681; 687 12A; 51A; 71K; 721;
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Compact;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 725; 73C; 74D
681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Pkw geschlossen;
225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; Cabrio;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 22F; 24C; 24D; 725; 73C; 74D
51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Limousine;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; Stufenheck;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 24C; 24D; 684 725; 73C; 74D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74D
24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681;
684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 684 725; 73C; 74D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab
24M; 26P; 27H; 27I 2012; Ab
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e1*2007/46*0315*06;
245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Radschraube M14x1,
24M; 26P; 27H; 27I 25; Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; 26P; BMW 3er (F30) ab
27H; 27I 2012; Ab
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e1*2007/46*0314*05;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; 26P; Limousine;
27H; 27I Stufenheck;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; 247; Heckantrieb;
27B; 27H; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0146*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 74D; 744
687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24C; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 24M; 65H 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 74D; 744
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 24D; 74D
57F; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 11A; 24J Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 e1*2007/46*0314*04;
235/40R17 90Y Facelift ab
235/45R17 94 September 2008; Ab
245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab
235/40R17 90Y 5GA September 2008; Nur
235/45R17 94 bis
245/40R17 91Y 57F; 687 e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine;
235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 51G; 52J 725; 729; 73C; 74D
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine
235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 272; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D; 76S
272; 56G
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 247;
270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247;
272
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 725; 73C; 74D; 75I;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 76S
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R17 102 11A; 244; 245 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 725; 73C; 74D; 75I;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 120 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 120 - 225 235/40R17 90 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 725; 729; 73C; 74D;
120 - 250 225/45R17 91 57E; 68E 76S; 97K
225/45R17 91
M+S
235/45R17 94 11A; 245; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 160 205/50R17 89 11A; 241; 244; 246; 247; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26B; 26N; 27H; 56G BMW 1er (F21 2012);
215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 26N; Ab
27B; 27H; 51J e1*2007/46*0283*04;
225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; 246; Ab
247; 26N; 27B; 27F e1*2007/46*0273*04;
235/40R17 90 11A; 22M; 241; 244; 246; Kombilimousine;
247; 26B; 26J; 27F Heckantrieb;
235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 57F; 725; 73C; 74D; 76S
687
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 5ET Heckantrieb;
100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51G; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 725; 729; 73C; 74D;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 744; 76R; 76S
24D; 684
100 - 225 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
575; 65H
205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I; 24C;
M+S 24D; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
M+S 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
26P; 27I e1*2007/46*0273*03;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab
26P; 27I; 65H e1*2001/116*0287*10;
215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig;
26P; 27I Schrägheck 4-türig;
225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; 725; 729; 73C; 74D;
27B; 684 744; 76S
235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D; 26B;
27B
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B;
27B; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 65H 725; 729; 73C; 74D;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 744; 76S
24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 245 Nur BMW 5er Touring;
155 - 230 225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 230 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 230 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 75I; 76S
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 230 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Heckantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 235/50R17 96 11A; 245 Nur BMW 5er Touring;
155 - 230 225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes
Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
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68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Seite: 19 von 22
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 187
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0287*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0273*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 15.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.