Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 120 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 182, 187, 1C, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346R, 346X, 3B, 3C, M3/B, M3B, MR/C, R/C, Z85 1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm ab Nachtrag 04: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm UKL/X, UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 BMW 3’er Limousine 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Touring 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F547/NT14E 815/950 5/120/72.5 e1*96/79*0084*04 815/950(1050) RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5 e1*98/14*0017*010E Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Cabrio 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10) BMW 3’er Cabrio 225/45R17 A01)L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 Coupe, 215/45R17 M+S A02) bis A10) BMW M3 Cabriolet, BMW M3 Limousine G191/NT6E 910/1090 5/120/72 RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW M3 Coupe, 225/45R17 M+S A02) bis A10) BMW M3 Cabriolet, BMW M3 Limousine e1*93/81*0032*04 920/1130 5/120/72.5 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/45R17 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- Breite 1692 mm) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 142 BMW Roadster Z3, 215/45R17 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 (breite Karosserie 225/45R17 Fz.- Breite 1740 mm) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 BMW Roadster Z3, 225/45R17 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) e1*93/81*0029*09 790/870(960) 5/120/72.5 e1*98/14*0029*13E Typ: MR/C ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 bis 239 BMW M Roadster 225/45R17 M+S A02) bis A10)A91) e1*95/54*0050*04 850/890 5/120/72.5 e1*98/14*0050*07E RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10)ER1) BMW 3’er Touring 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) ER1) V00) e1*97/27*0097*04 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 e1*98/14*0097*16E Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3’er Coupe 215/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0112*15 1000/1100(1210) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3’er Cabrio 205/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5 RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10) 205/50R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3’er Lim. Allrad, 205/50R17 A02) bis A10) BMW 3’er Touring Allrad 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0144*08E 1075/1180(1250) 5/120/72.5 Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 BMW Z4 205/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 141 bis 160 BMW Z4 205/50R17 M+S 225/45R17 170 BMW Z4 225/45R17 M+S e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10) ER1) A01) K01)N225) 215/60R17 M+S A01) K01) 225/55R17 A01) K01)N235) 235/55R17 A01) K01) 245/50R17 A01) K01) 255/50R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03) bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17 Typ 1K4 bis A01) K03) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) 225/45R17 A01) K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) V00) RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) A01) K03)K04) N215) 205/50R17 M+S A01) K03)K04) 215/45R17 N225) 225/45R17 A01) K03)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A01) bis A10) K03) K04) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10) Countryman Allrad A01) A93a)K01) K04) EF0) 205/55R17 A01) K01)K04) 215/50R17 A01) K01)K04) 225/45R17 A01) A93a)K01) K04) 225/50R17 A01) K01)K02) RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL/X e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A02) bis A10) Cooper Works A01) A93a)K01) K04) 205/55R17 M+S A01) K01)K04) 215/50R17 M+S A01) K01)K04) 225/45R17 M+S A01) A93a)K01) K04) 225/50R17 M+S A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 175 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)B56) (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) EF0) ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0273*04; beim 215/45R17 Typ 1K4 ab A94) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) 225/45R17 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 135 Mini Paceman 205/55R17 A02) bis A10) (Frontantrieb, Allrad) A01) K01)K04) 215/50R17 A01) K01)K04) K85) 215/55R17 A01) K01)K04) K84) K85) 225/50R17 A01) K01)K04) K85) RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S A02) bis A10) Works A01) K01)K04) 215/50R17 M+S A01) K01)K04) K85) 215/55R17 M+S A01) K01)K04) K84) K85) 225/50R17 M+S A01) K01)K04) K85) ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø339x30 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1257 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIV zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-O0-015 Anlage-Nr. : 17 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, - die Befestigungsnieten sind zu entfernen, - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.11.2013 RA-000352-O0-015-17~BM-5-120-72-ET40.docx