Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 50R8805.111
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1C, 182, 187, 346C, 346K, Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZP51108 120 Nm
346L, 346R, 346X, Z85 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: ZP51108 120 Nm
Radschraube, Kugel Ø24 mm,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
ab Nachtrag 04: ZP51187 120 Nm
Radschraube, Kugel Ø 24 mm,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
X83 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, ZP51187 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 37 mm
UKL/X Radschraube, Kugel Ø24 mm, ZP51172 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.., e1*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
T92)V00)
e1*98/14*0097*16E 5/120/72.5
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*98/14*0112*09 1000/1100(1210) 5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/40R18 A02) bis A10)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10)
e1*98/14*0144*04 1090/1180(1250) 5/120/72.5
e1*2001/116*0144*08E
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)V00)
e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 225/35R18 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/40R18
Typ 1K4 bis A01)K03)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03)
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Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er 205/45R18 A02) bis A10)B58)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)M00)N215)T86) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 215/40R18
Typ 1K4 ab A94)N225)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 225/35R18
A94)N235)
225/40R18
A94a)N235)
235/40R18
A01)G01)K04)N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/40R18 235/35R18 A01) bis A10)B58)
N225) A94a)K04)N245) EF0)V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B58)
N225) K04) EF0)V00)
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)B58)
K04) EF0)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) M00)N215)T86)
215/40R18
N225)
225/35R18
A01)K03)K04)T87)
225/40R18
A01)K03)K04)
235/35R18
A01)K03)K04)K57)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A01) bis A10)
M00) K04) V00)
215/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K04)K64) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, Mini 205/45R18 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01)A93)K01)K04)M00)N215)
215/45R18
A01)A93a)K01)K04)N225)
225/40R18
A01)K01)K04)
225/45R18
A01)K01)K04)
235/40R18
A01)K01)K04)
245/40R18
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/50R18 A02) bis A10)
A01)ER2)K01)N235)
235/50R18
A01)K01)
245/45R18
A01)K01)
255/45R18
A01)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K01) V00)
RA-000732-A0-104-28~BM-5-120-72_5-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000732-A0-104-28~BM-5-120-72_5-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer der folgender Bremsanlage an
Achse 1 ausgerüstet sind:
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø284x22 mm
- Innenbelüftete Bremsscheibe Ø300x22 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000732-A0-104-28~BM-5-120-72_5-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000732-A0-104-28~BM-5-120-72_5-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47452
Nr. : RA-000732-A0-104
Anlage-Nr. : 28
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R8805
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.05.2013
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