Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49325
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: OX02 7016
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49325
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49325
Die ABE-Nr. 49325 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ OX02 7016, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD vom 07.05.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 07.05.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 11.06.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.06.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49325
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
B1 OX02 7016 PCD120 ohne 72,6 680 2025 11/12
B1 OX02 7016 PCD120 ohne 72,6 690 2000 11/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R/C; 1C; 3 C; 3 B; 3C; 182; 346R; 392C; 390X; 3K-N1; 3L;
346L; 187; 3K; 3/CG; 346C; 3/C; 346K; 390L; Z85; 3/B
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL-N1; UKL/X
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
392C
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74D; 76U
24M; 57T
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G nur bis
225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07;
24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Pkw geschlossen;
24J; 24M; 57T Cabrio;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D
22F; 24C; 24D; 57T
141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 57T; 631
225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 57T;
631
3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M Compact;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74D
24C; 24D; 362; 57T
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck; 4-türig;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71E; 721;
24D 73C; 74D
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 57T
73 - 141 205/55R16 11A; 21B; 21L; 22B;
24J; 24M; 631
225/45R16 11A; 21B; 22B; 24C;
24D; 631
141 225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 57T;
631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M Cabrio;
225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D
22F; 24C; 24D; 51G;
57T
225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 57T
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Touring;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
24M 73C; 74D
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57T
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24C; Limousine; Stufenheck;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71E; 721;
24J; 24M 73C; 74D
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 57T
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe; Allradantrieb;
225/50R16 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 76U; 76Z
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
24M 73C; 74D
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 362; 57T
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/60R16 12T; 51G BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/55R16 93 12A; 51J; 512 Ab
225/55R16 95 11A; 12A; 248; 512 e24*2007/46*0022*03;
Ab
e1*2007/46*0315*06;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76R; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/60R16 92 12T BMW 3er (F30) ab
2012;
215/55R16 93 12A Ab
e1*2007/46*0314*05;
225/55R16 95 11A; 12A; 248 Limousine; Stufenheck;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 73C;
74D; 76U
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 11A; 21B; 22B; 24J; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24M; 51G Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 57T 10B; 10S; 11B; 11G;
346L e1*97/27*0097*.., 11H; 12A; 51A; 71E;
e1*98/14*0097*.. 721; 729; 73C; 74D;
346R e1*2001/116*0146*.., 744; 76U
e1*98/14*0146*..
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 11H; 12A; 51A; 71E;
22F; 22L; 24C; 24M; 721; 729; 73C; 74D;
57T
744; 76U
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 76U
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 235/50R16 95 Facelift ab September
2008; Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D; 76U
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 160 205/55R16 51G Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 225/50R16 51G; 57T e1*2007/46*0314*04;
235/50R16 95 Facelift ab September
2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
225/50R16 12A; 51G e1*2001/116*0308*08;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 76U
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Nur bis
3L e1*2007/46*0314*.. 225/50R16 12A; 51G e1*2007/46*0314*04;
390X e1*2001/116*0344*.. Nur bis
e1*2007/46*0315*05;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 73C;
74D; 76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 51G Ab
225/50R16 51G e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 205/55R16 12T; 51G Touring; Nur bis
225/50R16 11A; 12A; 24J; 51G e1*2001/116*0344*05;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 76U
3C e1*2007/46*0316*.. 105 205/55R16 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J 51A; 52J; 71E; 721;
225/50R16 12A; 51G; 52J 729; 73C; 74D; 76U;
76Z
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 140 205/55R16 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/50R16 12A; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
105 225/50R16 12A; 51G 51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 76U; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 51G; 52J 12A; 51A; 71E; 721;
205/55R16 91 Frontantrieb; 11A; 24C; 73C; 74D; 76U
244
205/60R16 11A; 24C; 244; 271;
51G
215/55R16 93 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 270
215/60R16 95 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 272
225/50R16 92 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 270
225/55R16 95 Frontantrieb; 11A; 21P;
24C; 244; 247; 272
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 51G BMW 1er (F21 2012);
70 - 147 195/55R16 11A; 245; 248; 26P; Ab
51G; 52J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
205/55R16 91 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
26N; 27H Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; Heckantrieb;
247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 71E; 721;
246; 247; 26B; 26N; 73C; 74D; 76U
27H; 57T
70 - 160 205/55R16 11A; 245; 248; 26B;
26N; 27H; 51G; 52J
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 21P; 24C; 24M Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 21B; 22I; 24C; Heckantrieb;
24D; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
205/55R16 11A; 21P; 24C; 24M; 729; 73C; 74D; 744;
51G; 52J 76R; 76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis
205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2001/116*0287*09;
24M 4-türig;
225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57T 12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D; 744;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 24M; 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 24M Nur bis
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24C; e1*2007/46*0273*03;
24M; 57T Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
729; 73C; 74D; 744;
76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
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Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
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Gutachten 366-0126-13-WIRD
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Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 1 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.