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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49325



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 EH2+


Typ:                        OX02 7016



Inhaber der ABE             Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:             DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49325


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49325

Die ABE-Nr. 49325 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ OX02 7016, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD vom 07.05.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 07.05.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 11.06.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.06.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49325

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                      Stand: 07.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+                 Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
B1                  OX02 7016 PCD120            ohne                         72,6                  680    2025     11/12
B1                  OX02 7016 PCD120            ohne                         72,6                  690    2000     11/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                     : Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 3 B; 182; 346R; 346K; 346L; Z85; 3 C; 1C; R/C; 346X; 187;
                                              3/CG; 346C; 3/B; 3/C
Zubehör                                     : Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör                                     : Serienschrauben
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : UKL/X; UKL-N1
Zubehör                                     : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                              110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                              120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
                                              120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                              140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
                                              140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 205/55R16-88                 11A; 21B                  nur bis
                                        225/45R16-89                 11A; 21B                  e1*93/81*0029*07;
                                        225/50R16-92                 11A; 21B; 22B; 22D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24J; 24M; 367; 57T        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                               73C; 74D; 76U
R/C            e1*93/81*0029*..          110 - 142 205/55R16         51G                       nur bis
                                                   225/50R16         11A; 21B; 22B; 24J;       e1*93/81*0029*07;
                                                                     51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                               73C; 74D; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16                51G                      ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..           225/50R16                11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 110 205/55R16-88              11A; 21B; 22B            Pkw geschlossen;
                                       225/45R16-89              11A; 24J; 24M            Cabrio;
                                       225/50R16-92              11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 362; 57T       12A; 51A; 71E; 721;
                                    141       205/55R16          11A; 21B; 22B; 631       73C; 74D
                                              225/45R16          11A; 24J; 24M; 631
                                              225/50R16          11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                 24J; 24M; 362; 57T;
                                                                 631
3C             F547                 73 - 110 205/55R16-88        11A; 21B; 22B            Stufenheck; 4-türig;
                                             225/45R16-89        11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16-92        11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                 24J; 24M; 362; 57T       73C; 74D
                                    141       205/55R16          11A; 21B; 22B; 631
                                              225/45R16          11A; 24J; 24M; 631
                                              225/50R16          11A; 21B; 21L; 22B;
                                                                 24J; 24M; 362; 57T;
                                                                 631
3C             F547                 75        205/55R16-88       11A; 21B; 22B            Schrägheck 2-türig;
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 24J; 24M       Compact;
                                              225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 362; 57T            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          73C; 74D
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                 Pkw geschlossen;
                                              225/45R16 89W 11A; 24J; 24M                 Cabrio;
                                              225/50R16     11A; 21B; 21L; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 51G; 57T            12A; 51A; 71E; 721;
                                              225/50R16 92  11A; 21B; 21L; 22B;           73C; 74D
                                                            362; 57T
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M                   Touring;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 71E; 721;
                                                            24M; 362; 57T                 73C; 74D
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M                   Limousine; Stufenheck;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B;            12A; 51A; 71E; 721;
                                                            24J; 24M; 362; 57T            73C; 74D
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B                   Compact;
               e1*98/14*0017*..               225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J;            12A; 51A; 71E; 721;
                                                            24M; 362; 57T                 73C; 74D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16             51G                       Kompakt; Cabrio;
             e1*98/14*0112*..              225/50R16-92          11A; 21B; 22B; 24J;       Coupe; Limousine;
346K         e1*2001/116*0167*..,                                24M; 57T                  Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                           11H; 12A; 51A; 71E;
               e1*98/14*0097*..                                                            721; 729; 73C; 74D;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                        744; 76U
               e1*98/14*0146*..
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 142 205/55R16           51G                       Touring;
               e1*98/14*0097*..              225/50R16-92        11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                 24J; 24M; 57T             11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                           721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           744; 76U
346X           e1*2001/116*0144*.., 141       205/55R16          51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
               e1*98/14*0144*..                                                            51A; 71E; 721; 729;
                                                                                           73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16              11A; 24J; 248; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..                                  52J                       12A; 51A; 71E; 721;
                                          205/55R16 91           Frontantrieb; 11A; 24J;   73C; 74D; 76U
                                                                 248
                                              205/60R16          11A; 24J; 248; 270;
                                                                 51G
                                              215/55R16 93       Frontantrieb; 11A; 24J;
                                                                 244
                                              215/60R16 95       Frontantrieb; 11A; 24J;
                                                                 244; 270
                                              225/50R16 92       Frontantrieb; 11A; 24C;
                                                                 244
                                              225/55R16 95       Frontantrieb; 11A; 24C;
                                                                 244; 270

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 130    205/55R16          51G                       Reifen mit
                                 110 - 160    225/50R16          51G                       Schneeketten; Cabrio;
                                 110 - 170    205/55R16          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16          51G; 52J                  12M; 51A; 71E; 721;
                                                                                           73C; 74D
Z85            e1*2001/116*0219*..   110 - 130 205/55R16         51G                       Cabrio;
                                     110 - 160 225/50R16         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     110 - 170 205/55R16         51G; 52J                  12A; 51A; 71E; 721;
                                               225/50R16         51G; 52J                  73C; 74D; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16               12T; 51G                 BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16               12T; 51G; 52J            BMW 1er (F21 2012);
                                         205/55R16 91            12T                      Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 245; 248;      Ab
                                                                 26P                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                          Kombilimousine;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                                 26P; 57T                 Heckantrieb;
                                     70 - 160 205/55R16          12T; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71E; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76U
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 205/55R16 91      11A; 24J                 Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..             225/50R16 92      11A; 24M; 57F; 57T       Heckantrieb;
                                     100 - 160 195/55R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16         11A; 24J; 51G; 52J       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                          76R; 76U
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 130 195/55R16          51G                      Nur bis
                                              205/55R16          51G                      e1*2001/116*0287*09;
                                                                                          4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                          76U
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 130 195/55R16          51G                      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             205/55R16          11A; 24J; 51G            e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..                                                        Nur bis
                                                                                          e1*2007/46*0273*03;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0287*10;
                                                                                          Schrägheck 2-türig;
                                                                                          Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                          729; 73C; 74D; 744;
                                                                                          76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Reifen Gundlach GmbH                                  Stand: 07.05.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                    VA
             26P                      x = 140             y = 170                    VA
             27B                      x = 220             y = 270                    HA
             27I                      x = 170             y = 240                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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