Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49325
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: OX02 7016
Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller: DE-56316 Raubach
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49325
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49325
Die ABE-Nr. 49325 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ OX02 7016, in
den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD vom 07.05.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 4 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 07.05.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 11.06.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0126-13-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.06.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49325
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
B1 OX02 7016 PCD120 ohne 72,6 680 2025 11/12
B1 OX02 7016 PCD120 ohne 72,6 690 2000 11/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3 B; 182; 346R; 346K; 346L; Z85; 3 C; 1C; R/C; 346X; 187;
3/CG; 346C; 3/B; 3/C
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27,5 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL/X; UKL-N1
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 nur bis
225/45R16-89 e1*93/81*0029*07;
225/50R16-92 11A; 21B; 22D; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 Pkw geschlossen;
225/45R16-89 Cabrio;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
362; 57T 12A; 51A; 71E; 721;
141 205/55R16 631 73C; 74D
225/45R16 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B;
362; 57T; 631
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 12T Pkw geschlossen;
225/45R16-89 12A Cabrio;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 362; 57T 51A; 71E; 721; 73C;
141 205/55R16 12T; 631 74D
225/45R16 12A; 631
225/50R16 11A; 12A; 21B; 21L;
22B; 362; 57T; 631
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71E; 721;
362; 57T 73C; 74D
141 205/55R16 631
225/45R16 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B;
362; 57T; 631
3C F547 75 205/55R16-88 Schrägheck 2-türig;
225/45R16-89 Compact;
225/50R16-92 11A; 22B; 362; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 12T Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 12A Cabrio;
225/50R16 11A; 12A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G; 57T 51A; 71E; 721; 73C;
225/50R16 92 11A; 12A; 21B; 22B; 74D
362; 57T
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/50R16 10N; 51G Limousine; Stufenheck;
10B; 11G; 11H; 12A;
71E; 721; 73C; 74D
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Limousine; Stufenheck;
66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71E; 721; 73C;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 74D
22B; 362; 57T
110 - 142 225/45R16 89W 12A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Touring;
66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71E; 721; 73C;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 22B; 74D
362; 57T
110 - 142 225/45R16 89W 12A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.. 66 - 125 225/50R16 10N; 51G Compact;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 12T Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71E; 721; 73C;
225/50R16-92 11A; 12A; 22B; 362; 74D
57T
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 225/50R16-92 Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. Touring;
346L e1*97/27*0097*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0097*.. 11H; 12K; 51A; 71E;
346R e1*2001/116*0146*.., 721; 729; 73C; 74D;
e1*98/14*0146*.. 744; 76U
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 12N; 51G Reifen mit
e1*98/14*0112*.. Schneeketten;
346K e1*2001/116*0167*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0167*.. 11H; 51A; 71E; 721;
346L e1*97/27*0097*.., 729; 73C; 74D; 744;
e1*98/14*0097*.. 76U
346R e1*2001/116*0146*..,
e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e1*98/14*0144*.. 71E; 721; 729; 73C;
74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 248; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 205/55R16 91 Frontantrieb; 11A; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
248 73C; 74D; 76U
205/60R16 11A; 24J; 248; 51G
215/55R16 93 Frontantrieb; 11A; 24J;
248
215/60R16 95 Frontantrieb; 11A; 24J;
248; 270
225/50R16 92 Frontantrieb; 11A; 24J;
244
225/55R16 95 Frontantrieb; 11A; 24J;
244; 270
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R16 51G; 52J 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Reifen mit
110 - 160 225/50R16 51G Schneeketten; Cabrio;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 51G; 52J 12M; 51A; 71E; 721;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 12T; 51G BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16 12T; 51G; 52J BMW 1er (F21 2012);
205/55R16 91 12T Ab
e1*2007/46*0283*04;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 57F; Ab
57T e1*2007/46*0273*04;
Kombilimousine;
70 - 160 205/55R16 12T; 51G; 52J Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 73C;
74D; 76U
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 12T Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 195/55R16 12T; 51G Heckantrieb;
205/55R16 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 729;
73C; 74D; 744; 76R;
76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
205/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 721; 729; 73C;
74D; 744; 76U
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 12T; 51G e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71E; 721; 729; 73C;
74D; 744; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0126-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49325
ANLAGE: 4 Radtyp: OX02 7016
Hersteller: Reifen Gundlach GmbH Stand: 07.05.2013
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.