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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                        Vorderachse
Radausführung:                                          54R9805.21
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
182, 1C                          Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K2, 1K4, UKL/X                  Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte    ZP51106 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm
X83                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               36
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.. , e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen          Auflagen und
(kW)                                   Vorderachse            Hinterachse             Hinweise
                                       8,0x19, ET45           9,0x19, ET40
 135 bis 235  BMW X5                   255/50R19              255/50R19               A02) bis A10)E00b)


                                              255/50R19             285/45R19         A02) bis A10)E00b)
                                                                                      V00)

Motorleistung          Handelsbezeichnungen   zul. Rad-/Reifengrößen ggf . Auflagen   Auflagen und
(kW)                                          Vorderachse            Hinterachse      Hinweise
                                              8,0x19, ET45           9,0x19, ET40
255 bis 265            BMW X5                 255/50R19              255/50R19        A02) bis A10)E00b)


e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)                                                5/120/72.5



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 210     BMW X3                  235/45R19            235/45R19                A01) bis A10)E00b)
                                        K01)

                                              245/40R19             245/40R19         A01) bis A10)E00b)
                                              K01)

                                              235/45R19             255/40R19         A01) bis A10)E00b)
                                              K01)                                    V00)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
100 bis 240     BMW 1er                  225/35R19            225/35R19               A01) bis A10)E00b)
                (Coupe, Cabrio)          K03)                 K04)K68)

                                              215/35R19             245/30R19         A01) bis A10)E00b)
                                                                    K02)K69)          V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               36
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
75 bis 160      BMW 1er                       225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)E00b)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2                      K02)N235)          G0X)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 215/35R19                 245/30R19          A01) bis A10)E00b)
                Typ 1K4 ab                    N225)                K02)K28)           G1H)V00)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
66 bis 135      Mini Countryman, Mini    225/35R19            225/35R19               A01) bis A10)E00b)
                Countryman Allrad        K01)                 K02)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               36
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

E00b) Die Verwendung des Rades 54R9805 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
      nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an Achse 2 zulässig.
      Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
      Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R9905 zu
      beachten.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
       oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000708-B0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
         diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
         Karosserieblech anzulegen,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen.

K69)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
         oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
         Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
         gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
       - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
         ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
         entsprechend zu kürzen,
       - der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.


RA-000708-B0-104-36~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




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