Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 54R9805.21
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K2, 1C, 182, 187 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K4 bis Nachtrag 03: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
ab Nachtrag 04: ZP51106 120 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X83 Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
UKL/X Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP51106 120 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte ZP51106 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 235 BMW X5 255/50R19 A02) bis A10)
255 bis 265 BMW X5 255/50R19 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0153*13E 1305/1530(1660)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10)
A01)K01)N235)
235/45R19
A01)K01)
245/40R19
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N225)T85)
225/30R19
A01)K03)K04)T84)
225/35R19
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04)K64) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)T85)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
Typ 1K4 bis A01)K03)K57)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 BMW 1er 225/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94a)G0X)N235)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Typ 1K4 ab vorne hinten
Genehmigungs-Nr. 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
e1*2007/46*0283*04) N225) K04) G1H)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, Mini 215/35R19 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01)A93a)K01)K04)
225/35R19
A01)K01)K04)
225/40R19
A01)K01)K04)
235/35R19
A01)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. : RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R9805
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013
RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx