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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          54R9805.21
Radgröße:                                                 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast:                                          900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1K2, 1C, 182, 187                Serien-Radschraube, Kegel 60°,             ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
1K4                              bis Nachtrag 03:                          ZP51106 120 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                 ab Nachtrag 04:                           ZP51106 120 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X83                              Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP51106 140 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
UKL/X                            Serien-Radschraube, Kegel 60°,            ZP51106 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
X53                              Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte    ZP51106 140 Nm
                                 beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 32 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               25
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235  BMW X5                   255/50R19                                         A02) bis A10)


255 bis 265            BMW X5                    255/50R19 M+S                           A02) bis A10)


e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                                   e1*2001/116*0249*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210            BMW X3                  225/45R19                                 A02) bis A10)
                                               A01)K01)N235)

                                                 235/45R19
                                                 A01)K01)

                                                 245/40R19
                                                 A01)K01)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
182                                    e1*2001/116*0352*..
1C                                     e1*2007/46*0277*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240            BMW 1er                  215/35R19                                A02) bis A10)
                       (Coupe, Cabrio)          N225)T85)

                                                 225/30R19
                                                 A01)K03)K04)T84)

                                                 225/35R19
                                                 A01)K03)K04)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/35R19            245/30R19          A01) bis A10)
                                                                      K04)K64)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               25
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       215/35R19                          A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K03)T85)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
                Typ 1K4 bis                   A01)K03)K57)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      BMW 1er                       225/35R19                          A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94a)G0X)N235)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                Typ 1K4 ab                    vorne                hinten
                Genehmigungs-Nr.              215/35R19            245/30R19     A01) bis A10)
                e1*2007/46*0283*04)           N225)                K04)          G1H)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mini Countryman, Mini    215/35R19                               A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01)A93a)K01)K04)

                                            225/35R19
                                            A01)K01)K04)

                                            225/40R19
                                            A01)K01)K04)

                                            235/35R19
                                            A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
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Anlage-Nr. :               25
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).


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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1H)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
       205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
       oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
       Blechlasche entsprechend zu kürzen.




RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




RA-000708-B0-104-25~BM-5-120-72_5-ET45_54R9805.docx
						
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