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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49413 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 1 von 7

Auftraggeber                     MAK s.p.a.
                                 Via C. Colombo
                                 I-25013 Carpenedolo (BS)
                                 QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                           MUNCHEN
Typ                              MU8080
Radgröße                         8 J x 18 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
I3B          MU8080 I3B / ohne Ring                  5/120/72,6         43        705    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49413
Herstellerzeichen                MAK
Radtyp und Ausführung            MU8080...(s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      110                    26
S02       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      120                    26
S03       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°      130                    27,5
S04       Serienschraube M14x1,5       S Kegel 60°    140                    32,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49413 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe           100-240        215/40R18   K1a R02                        A01 A12 A14
182, 1C                 100-240        225/40R18   K1a R02                        A19 Cbo Cpe
e1*2001/116*0352*..,                                                              V18 VA1 S01
e1*2007/46*
0277*00-07
- Coupé, Cabrio
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe           85-195         215/40R18   R02                            A01 A12 A14
187                     85-195         225/40R18   K1a R02                        A19 Flh V18
e1*2001/116*                                                                      VA1 S01
0287*00-09
BMW 1er-Reihe           66-195         215/40R18   K1a R02                        A01 A12 A14
187, 1K2, 1K4           66-195         225/40R18   K1a R02                        A19 Flh V18
e1*2001/116*                                                                      VA1 S01
0287*10-..,
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe           70-175         215/40R18   R02                            A01 A12 A14
1K2                     70-175         225/40R18   R02                            A19 A58 V18
e1*2007/46*0273*04-..   70-175         235/35R18   K1a R02                        Y84 VA1 S03
- ab Modelljahr 2013    70-175         235/40R18   K1a R02
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe           70-175         215/40R18   R02                            A01 A12 A14
1K4                     70-175         225/40R18   R02                            A19 A58 V18
e1*2007/46*0283*04-..   70-175         235/35R18   K1a R02                        Y85 VA1 S03
- ab Modelljahr 2012    70-175         235/40R18   K1a R02
- 5 Türer
BMW 2er-Coupé           100-160        215/40R18   R02                            A01 A12 A14
1C                      100-160        225/40R18   R02                            A19 A58 Cpe
e1*2007/46*0277*08-..   100-160        235/35R18   K1a R02                        V18 VA1 S03
                        100-160        235/40R18   K1a R02
BMW 3er-Allrad          135-170        225/40R18   K1a R02 T88 T89 T91 T92        A01 A12 A14
346X                    135-170        235/40R18   K1c K41 K45 R02 T91 T92        A19 Car Lim
e1*98/14*,2001/116*                                                               R21 V18 VA1
0144*..                                                                           S01
BMW 3er-Compact         85-141         225/40R18   K1a R02 T88 T89                A01 A12 A14
346K                    85-141         235/40R18   G01 K1c K41 K45 R02            A19 V18 VA1
e1*98/14*0167*..,                                                                 S01
e1*2001/116*0167*..
BMW 3er-Reihe           77-170         225/40R18   K1a R02 T88 T89 T92            A01 A12 A14
346C, 346R              77-170         235/40R18   G01 K1c K41 K45 R02 T91        A19 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116*                                                                R21 V18 VA1
0112, 0146*..                                                                     S01
BMW 3er-Reihe           77-170         225/40R18   K1a R02 T88 T89 T92            A01 A12 A14
346L                    77-170         235/40R18   G01 K1c K41 K45 R02 T91        A19 Car Lim
e1*97/27*0097*..,                                                                 R21 V18 VA1
e1*98/14*0097*..                                                                  S01




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200        225/45R18   R02 R37                              A12 A14 A19
560X                     145-200        235/40R18   R02 R37 T91 T93                      A56 Lim V18
e1*2001/116*0322*..      145-200        245/40R18   R02 T93 T97                          VA1 S02
BMW M135i                235            225/40R18   R02                                  A01 A12 A14
1K2/1K4                  235            235/40R18   K1a R02                              A19 A58 Flh
e1*2007/46*0273*04-..                                                                    V18 VA1 S03
e1*2007/46*0283*04-..
BMW M235i Coupé          240            225/40R18   R02                                  A01 A12 A14
1C                       240            235/40R18   K1a R02                              A19 A58 Cpe
e1*2007/46*0277*08-..                                                                    V18 VA1 S03
BMW X3                   100-210        235/50R18   R02 R37                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        245/50R18   A01 R02                              B90 V18 VA1
e1*2007/46*0512*..;      100-230        255/45R18   R02                                  S03
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3                   100-210        235/50R18   R02                                  A12 A14 A19
X83                      100-210        235/50R18   R02 R70                              V18 VA1 S04
e1*2001/116*0249*..      100-210        245/45R18   R02
                         100-210        255/45R18   R02
BMW X4                   100-210        235/50R18   R02 R37                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        245/50R18   A01 R02                              B90 V18 VA1
e1*2007/46*              100-230        255/45R18   R02                                  S03
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-210        235/50R18   R02 R37                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        245/50R18   A01 R02                              B90 KMV V18
e1*2007/46*              100-230        255/45R18   R02                                  VA1 S03
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49413 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 7
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49413 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 7
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 8, Gutachten Nummer 55801013, Ausfertigung 1
(RADTYP MU9080) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2015 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49413 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55800913 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 EH2+ Typ MU8080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. April 2015




Coen                                                                                 00226769.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49413*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 EH2+


Typ:                         MU8080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49413*03

Die ABE-Nr. 49413 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 EH2+ , Typ
MU8080, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55800913 (4. Ausfertigung)
vom 01.04.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

6, 11, 12, 13, 14, 15, 16           (1. Ausfertigung)
1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10,         (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 01.04.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55800913 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49413*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                     MAK s.p.a.
                                 Via C. Colombo
                                 I-25013 Carpenedolo (BS)
                                 QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                           MUNCHEN
Typ                              MU9080
Radgröße                         9 J x18 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
I3B          MU9080 I3B / ohne Ring                5/120/72,6         44        705    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49414
Herstellerzeichen                MAK
Radtyp und Ausführung            MU9080...(s.o.)
Radgröße                         9 J x18 EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    140                    32,5
S02       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°    110                    26
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°    120                    26
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°    130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe           100-240        255/35R18   K2b K42 K44 K46 R03            A01 A12 A14
182, 1C                                                                           A19 Cbo Cpe
e1*2001/116*0352*..,                                                              V18 HA2 S02
e1*2007/46*
0277*00-07
- Coupé, Cabrio
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe           85-195         255/35R18   K2b K42 K44 K46 R03            A01 A12 A14
187                                                                               A19 Flh V18
e1*2001/116*                                                                      HA2 S02
0287*00-09
BMW 1er-Reihe           66-195         255/35R18   K2b K42 K44 K46 R03            A01 A12 A14
187, 1K2, 1K4                                                                     A19 Flh V18
e1*2001/116*                                                                      HA2 S02
0287*10-..,
e1*2007/46*,
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe           70-175         255/35R18   K2c K6g K6i K8m R03            A01 A12 A14
1K2                                                                               A19 A58 V18
e1*2007/46*0273*04-..                                                             Y84 HA2 S04
- ab Modelljahr 2013
- 3 Türer
BMW 1er-Reihe           70-175         255/35R18   K2c K6g K6i K8m R03            A01 A12 A14
1K4                                                                               A19 A58 V18
e1*2007/46*0283*04-..                                                             Y85 HA2 S04
- ab Modelljahr 2012
- 5 Türer
BMW 2er-Coupé           100-160        255/35R18   K2c K6g K6i K8m R03            A01 A12 A14
1C                                                                                A19 A58 Cpe
e1*2007/46*0277*08-..                                                             V18 HA2 S04
BMW 3er-Allrad          135-170        255/35R18   K2b K42 K44 K56 R03 T90        A01 A12 A14
346X                                                                              A19 Car Lim
e1*98/14*,2001/116*                                                               R21 V18 HA2
0144*..                                                                           S02
BMW 3er-Compact         85-141         255/35R18   K2c K42 K56 R03 R35            A01 A12 A14
346K                                                                              A19 V18 HA2
e1*98/14*0167*..,                                                                 S02
e1*2001/116*0167*..
BMW 3er-Reihe           77-170         255/35R18   K2b K42 K44 K56 R03 T90        A01 A12 A14
346C, 346R                                                                        A19 Cbo Cpe
e1*98/14,2001/116*                                                                R21 V18 HA2
0112, 0146*..                                                                     S02
BMW 3er-Reihe           77-170         255/35R18   K2b K42 K44 K56 R03 T90 T94    A01 A12 A14
346L                                                                              A19 Car Lim
e1*97/27*0097*..,                                                                 R21 V18 HA2
e1*98/14*0097*..                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 4x4        145-200        255/40R18   A01 K2b K42 K56 R03                  A12 A14 A19
560X                     145-200        265/35R18   A01 K2b K42 K56 R03 T93 T97          A56 Lim V18
e1*2001/116*0322*..      145-200        275/35R18   A01 K2b K42 K56 R03                  HA2 S03
BMW M135i                235            255/35R18   K2c K6g K6i K8m R03                  A01 A12 A14
1K2/1K4                                                                                  A19 A58 Flh
e1*2007/46*0273*04-..                                                                    V18 HA2 S04
e1*2007/46*0283*04-..
BMW M235i Coupé          240            255/35R18   K2c K6g K6i K8m R03                  A01 A12 A14
1C                                                                                       A19 A58 Cpe
e1*2007/46*0277*08-..                                                                    V18 HA2 S04
BMW X3                   100-230        255/45R18   R03 141                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        275/45R18   A01 K2b R03 141                      B90 V18 HA2
e1*2007/46*0512*..;                                                                      S04
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X3                   100-210        245/45R18   R03                                  A12 A14 A19
X83                      100-210        255/45R18   R03                                  V18 HA2 S01
e1*2001/116*0249*..      100-210        275/40R18   A01 K2b R03
BMW X4                   100-230        255/45R18   R03 141                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        275/45R18   A01 K2b R03 141                      B90 V18 HA2
e1*2007/46*                                                                              S04
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        255/45R18   R03 141                              A12 A14 A19
X3, X-N1                 100-230        275/45R18   R03 141                              B90 KMV V18
e1*2007/46*                                                                              HA2 S04
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 7
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 16, Gutachten Nummer 55800913, Ausfertigung 1
(RADTYP MU8080) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 7
S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 12   245/35R18      255/35R18
Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15   245/50R18      275/45R18
Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 18   255/50R18      285/45R18
Nr. 19   255/55R18      285/50R18
Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49414 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55801013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x18 EH2+ Typ MU9080
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. April 2015




Coen                                                                                 00226770.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49414*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             9 J x 18 EH2+


Typ:                         MU9080



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49414*01

Die ABE-Nr. 49414 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9 J x 18 EH2+ , Typ
MU9080, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55801013 (2. Ausfertigung)
vom 01.04.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,             (1. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 01.04.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55801013 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49414*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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