ABE: 48145
Design:
C 10
Radnummer:
C10 756 37 16S
Daten:
7.5x16" ET37 LK5/120/72.6
CMS 618/04
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48145*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7½ J x 16 H2
Typ: C10 756
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48145*02
Die ABE-Nr. 48145 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7½ J x 16 H2 , Typ C10 756,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0028-10-WIRD/N2 vom 29.08.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1, 2, 4 und 5 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 29.08.2014 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 07.10.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0028-10-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 18.09.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48145*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 14-TARR-0527
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 48 145
366-0028-10-WIRD/N2
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2
Typ: C10 756
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 7.5Jx16H2 gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsvariante C10 756 37 16S kommt neu hinzu.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 756 37 91S C10 756 45 62S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 756 37 91S C10 756 CMS618/3 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 37 705 2100 04/11
.1
C10 756 37 91S C10 756 CMS618/3 SR22RKØ66.45-Ø57 112/5 57,1 37 740 2000 04/11
.1
C10 756 37 91S C10 756 CMS618/3 ohne 112/5 66,6 37 705 2098 04/11
C10 756 37 91S C10 756 CMS618/3 ohne 112/5 66,6 37 740 2000 04/11
C10 756 38 62S C10 756 CMS618/2 ohne 112/5 66,6 38 720 2060 02/10
C10 756 38 62S C10 756 CMS618/2 ohne 112/5 66,6 38 740 2000 02/10
C10 756 45 62S C10 756 CMS618/1 ohne 112/5 66,6 45 720 2060 02/10
C10 756 45 62S C10 756 CMS618/1 ohne 112/5 66,6 45 740 2000 02/10
C10 756 37 16S C10 756 CMS618/4 ohne 120/5 72,6 37 665 2025 03/14
C10 756 37 16S C10 756 CMS618/4 ohne 120/5 72,6 37 675 2000 03/14
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
:
: 68789 St. Leon-Rot
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C10 756
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,2 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 756 45 62S:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 756
Radausführung : -- : C10 756 CMS618/4
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 48145 : --
Einpreßtiefe : -- : ET37
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 03.14
Gießereikennzeichnung : -- : TS8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0028-10-WIRD-TB 08.09.2010 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Technischer Bericht 366-0028-10-WIRD/N2-TB 29.08.2014 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C10 756
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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Seite: 3 von 4
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
4 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 756 37 91S; C10 756 37 29.08.2014 liegt bei
37 91S
1 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 756 38 62S; C10 756 38 29.08.2014 liegt bei
38 62S
2 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 756 45 62S; C10 756 45 29.08.2014 liegt bei
45 62S
5 BMW AG C10 756 37 16S; C10 756 37 29.08.2014 liegt bei
37 16S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 16 H2 Radtyp: C10 756
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 29.08.2014
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe C020432 24.06.2009
Radbeschreibung C10 756 24.09.2012
Radbeschreibung C10 756 22.03.2010
Radbeschreibung C10 756 26.08.2014
Radbeschreibung_Anlage C10 756 26.08.2014
Radschraube 1714132A 08.10.2002 a/08.07.2004
Radzeichnung J 618 002 18.01.2010
Radzeichnung J 618 000 18.01.2010
Radzeichnung J 618 001 18.01.2010
Radzeichnung J 618 004_A 24.03.2014 A/07.04.2014
Radzeichnung J 618 003 15.04.2011
Technischer Bericht 366-0028-10-WIRD-TB 08.09.2010
Technischer Bericht 366-0028-10-WIRD/N2-TB 29.08.2014
Zentrierring Zentrierring 66,45mm 04.03.2009
Zentrierring RK 66.45-57.1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 29.08.2014
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 756 37 16S C10 756 CMS618/4 ohne 72,6 665 2025 03/14
C10 756 37 16S C10 756 CMS618/4 ohne 72,6 675 2000 03/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/B; R/C; 346K; 346X; 182; 346R; 346C; 187; 1C; 3/C; 3 C;
3/CG; 3 B; 346L; Z85
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 3C; UKL-N1; 1C; UKL-C/X; UKL/X
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; 1C; 3C
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 13
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R16-94 11A; 22B; 57F; 682 73C; 74D; 76U
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 205/55R16 51G nur bis
225/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; e1*93/81*0029*07;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16-94 11A; 22B; 57F; 682 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 11A; 21B nur bis
225/45R16-89 e1*93/81*0029*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16-89 11A; 24J; 24M Cabrio;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 682 12A; 51A; 71K; 721;
141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631 73C; 74D
225/45R16 11A; 24J; 24M; 631
245/45R16 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 682
3C F547 75 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Schrägheck 2-türig;
225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M Compact;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 682 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74D
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 682 73C; 74D
141 205/55R16 11A; 21B; 22B; 631
225/45R16 11A; 24J; 24M; 631
245/45R16 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 682
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 89W 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 11A; 24J; 24M Cabrio;
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51G; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74D
24J; 24M; 57T
245/45R16 94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 682
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Limousine; Stufenheck;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 682 73C; 74D
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 11A; 24J; 24M Touring;
66 - 142 205/55R16 91 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 682 73C; 74D
110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 11A; 21B; 22B Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16-94 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 682 73C; 74D
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 205/60R16 12T; 51G BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 215/55R16 93 12A; 5HA; 51J; 512 Ab
225/55R16 95 12T; 512 e24*2007/46*0022*03;
Ab
e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 205/60R16 92 12T BMW 3er (F30) ab
2012;
215/55R16 93 12A Ab
e1*2007/46*0314*05;
225/55R16 95 12T Limousine; Stufenheck;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24J; Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 24M; 57T Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 245/45R16-94 11A; 22B; 24M; 57F; 10B; 10S; 11B; 11G;
346L e1*97/27*0097*.., 682 11H; 12A; 51A; 71K;
e1*98/14*0097*.. 721; 729; 73C; 74D;
346R e1*2001/116*0146*.., 744; 76U
e1*98/14*0146*..
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 142 205/55R16 51G Touring;
e1*98/14*0097*.. 225/50R16-92 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 10S; 11B; 11G;
22L; 24J; 24M; 57T 11H; 12A; 51A; 71K;
245/45R16-94 11A; 22B; 22L; 24M; 721; 729; 73C; 74D;
57F; 682 744; 76U
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e1*98/14*0144*.. 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 147 225/55R16 M+S 12T; 51G; 52J BMW 4er (F32, F33) ab
2013; ab
e1*2007/46*0316*08;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 135 225/55R16 M+S 12T; 51G; 52J BMW 4er (F32, F33) ab
2013; ab
e1*2007/46*0316*09;
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71K; 721;
73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 244; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U
205/60R16 11A; 24C; 244; 270;
51G
215/55R16 93 11A; 24C; 244; 270;
51J
215/60R16 95 11A; 24C; 244; 271;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
270; 51J
225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272; 51J
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 244; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J; 56G 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 73C; 74D; 76U
205/60R16 11A; 24C; 244; 270;
51G
215/55R16 93 11A; 24C; 244; 270;
51J
215/60R16 95 11A; 24C; 244; 271;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
270; 51J
225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272; 51J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 195/60R16 11A; 24J; 244; 51G; ab
52J; 56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 24C; 244; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R16 11A; 24C; 244; 270; 73C; 74D; 76U
51G
215/55R16 93 11A; 24C; 244; 270;
51J
215/60R16 95 11A; 24C; 244; 271;
51J
225/50R16 92 11A; 24C; 244; 247;
270; 51J
225/55R16 95 11A; 21P; 24C; 244;
247; 272; 51J
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Cabrio;
110 - 160 225/50R16 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R16 94 57F; 682 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 73C; 74D; 76U
225/50R16 11A; 24J; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16 11A; 12Q; 245; 248; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 51G; 56G BMW 1er (F21 2012);
70 - 147 195/55R16 11A; 12Q; 245; 248; Ab
26P; 51G; 52J; 56G e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
205/55R16 91 11A; 12A; 245; 248; Kombilimousine;
26P Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 245; 248; Heckantrieb;
26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 241; 244; 51A; 6AA; 71K; 721;
246; 247; 26J; 26N; 73C; 74D; 76U
27H; 57T
245/45R16 94 11A; 12A; 244; 247;
27H; 57F; 67N; 682
70 - 160 205/55R16 11A; 12A; 245; 248;
26P; 51G; 52J
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 130 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24D; 57F; e1*2007/46*0277*07;
57T Cabrio; Coupe;
245/45R16 94 11A; 22I; 24D; 57F; 682 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 160 195/55R16 11A; 24J; 51G; 65T 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G; 729; 73C; 74D; 744;
52J 76R; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 11A; 24J; 51G; 65T Nur bis
205/55R16 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/50R16 92 11A; 22I; 24D; 57F; 4-türig;
57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 744;
76U
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 130 195/55R16 11A; 24J; 51G; 65T Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 205/55R16 91 11A; 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24M; 57F; Nur bis
57T e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74D; 744;
76U
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 147 205/50R16 91 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P e1*2007/46*0277*08;
205/60R16 92 11A; 245; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P 73C; 74D; 76U
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246;
247; 26N; 26P
225/55R16 95 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
235/50R16 95 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67N) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48145
ANLAGE: 5 Radtyp: C10 756
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 27.08.2014
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.