Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70738
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 120
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW(D)
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346R, 346X, 3B, 3C, M3/B,
M3B, MR/C, R/C, Z85
1C BMW 1er: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
BMW 2er: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X, UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 BMW 3’er Limousine 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3’er Touring
225/45R17
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
F547/NT14E 815/950 5/120/72.5
e1*96/79*0084*04 815/950(1050)
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0017*08 850/970(1040) 5/120/72.5
e1*98/14*0017*010E
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3’er Cabrio
225/45R17
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3’er Coupe, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3’er Cabrio
225/45R17
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 Coupe, 215/45R17 M+S A02) bis A10)
BMW M3 Cabriolet,
BMW M3 Limousine
G191/NT6E 910/1090 5/120/72
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW M3 Coupe, 225/45R17 M+S A02) bis A10)
BMW M3 Cabriolet,
BMW M3 Limousine
e1*93/81*0032*04 920/1130 5/120/72.5
RA-000352-Q0-015-17~BM-5-120-72_5-ET40.docx
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/45R17 A02) bis A10)
(schmale Karosserie
Fz.- Breite 1692 mm) 225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Roadster Z3, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW Coupe Z3
(breite Karosserie 225/45R17
Fz.- Breite 1740 mm) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 BMW Roadster Z3, 225/45R17 A02) bis A10)
BMW Coupe Z3
(breite Karosserie
Fz.- Breite 1740 mm)
e1*93/81*0029*09 790/870(960) 5/120/72.5
e1*98/14*0029*13E
Typ: MR/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0050*.., e1*98/14*0050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 bis 239 BMW M Roadster 225/45R17 M+S A02) bis A10)A91)
e1*95/54*0050*04 850/890 5/120/72.5
e1*98/14*0050*07E
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3’er Limousine, 215/45R17 A02) bis A10)
BMW 3’er Touring
205/50R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*97/27*0097*04 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
e1*98/14*0097*16E Anhb.
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Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3’er Coupe 215/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0112*15 1000/1100(1210) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3’er Cabrio 205/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0146*13E 970/1115(1225) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3’er Compact 215/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3’er Lim. Allrad, 205/50R17 A02) bis A10)
BMW 3’er Touring Allrad
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0144*08E 1075/1180(1250) 5/120/72.5
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 BMW Z4 205/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
141 bis 160 BMW Z4 205/50R17 M+S
225/45R17
170 BMW Z4 225/45R17 M+S
e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 BMW X3 215/60R17 A02) bis A10)
A01) K01)N225) ER1)
215/60R17 M+S
A01) K01)
225/55R17
A01) K01)N235)
235/55R17
A01) K01)
245/50R17
A01) K01)
255/50R17
A01) K01)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 205/50R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
Typ 1K4 bis A01) K03)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 225/45R17
A01) K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N215)
205/45R17 M+S
205/50R17
A01) K03)K04) N215)
205/50R17 M+S
A01) K03)K04)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 205/50R17 A02) bis A10)
Countryman Allrad A01) A93a)K01) K04) EF0)
205/55R17
A01) K01)K04)
215/50R17
A01) K01)K04)
225/45R17
A01) A93a)K01) K04)
225/50R17
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 205/50R17 M+S A02) bis A10)
Cooper Works A01) A93a)K01) K04)
205/55R17 M+S
A01) K01)K04)
215/50R17 M+S
A01) K01)K04)
225/45R17 M+S
A01) A93a)K01) K04)
225/50R17 M+S
A01) K01)K02)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17
Typ 1K4 ab A94)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 215/45R17
A94)
225/45R17
A94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 BMW 1er, 1er xDrive 205/45R17 M+S A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 M+S
Typ 1K4 ab A94)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 215/45R17 M+S
A94)
225/45R17 M+S
A94)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 BMW 2er 205/45R17 A02) bis A10)
(Serie bis einschließlich 17 A94) EF0)
Zoll Sommerbereifung)
205/50R17
A94)
215/45R17
A94)
225/45R17
A01) A94)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
A94)K04) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135 Mini Paceman 205/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01) K01)K04)
215/50R17
A01) K01)K04) K85)
215/55R17
A01) K01)K04) K84) K85)
225/50R17
A01) K01)K04) K85)
RA-000352-Q0-015-17~BM-5-120-72_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S A02) bis A10)
Works A01) K01)K04)
215/50R17 M+S
A01) K01)K04) K85)
215/55R17 M+S
A01) GB4)K01) K04) K84) K85)
225/50R17 M+S
A01) K01)K04) K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
GB4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. : RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. : 17
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70738
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
479) erforderlich.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.10.2014
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