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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                AR4757
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                            RH
Montageposition:                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          120G
Radgröße:                                            7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                72,60 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      715 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München




RA-000778-C0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
182, 187, 1C                        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  4635     120 Nm
                                    M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
1K2, 1K4                            bis Nachtrag 03:                                 4635         120 Nm
                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                    M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
                                    ab Nachtrag 04:                                               120 Nm
                                    Serien-Radschraube, Kegel 60°,
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                    mm
UKL/X, UKL-C/X                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,                                120 Nm
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                    mm
X83                                 Serien-Radschraube, Kegel 60°,                                140 Nm
                                    Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                    mm


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  205/45R17                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          N215)

                                          205/45R17 M+S

                                          205/50R17
                                          A01) K03)K04) N215)

                                          205/50R17 M+S
                                          A01) K03)K04)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/45R17
                                          A01) K03)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
187                                 e1*2001/116*0287*..
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                       205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)
                bis Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*03; beim 215/45R17
                Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.              225/45R17
                e1*2007/46*0283*03)           A01) K03)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                            K03)                                    V00)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 160      BMW 1er                       205/45R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)                                  EF0)B67)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17
                Typ 1K4 ab                    A94)G1M)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/45R17
                                            A94)

                                            225/45R17
                                            A94)G1H)

                                            235/45R17
                                            G1D)




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Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
235             BMW 1er, 1er xDrive           205/45R17 M+S                     A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)                              EF0)B67)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17 M+S
                Typ 1K4 ab                    A94)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/45R17 M+S
                                            A94)

                                            225/40R17 M+S
                                            A01) A94)G01)

                                            225/45R17 M+S
                                            A94)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                                 e1*2007/46*0273*..
1K4                                 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive           205/45R17                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)                              EF0)B67)
                ab Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0273*04; beim 205/50R17
                Typ 1K4 ab                    A94)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)           215/45R17
                                            A94)

                                            225/45R17
                                            A94)

                                            235/45R17
                                            A01) G01)




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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                 e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160     BMW 2er                      205/45R17                              A02) bis A10)
                (Serie bis einschließlich 17 A94)                                   EF0)B67)
                Zoll Sommerbereifung)
                                             205/50R17
                                             A94)

                                            215/45R17
                                            A94)

                                            225/40R17
                                            A01) A94)G01)

                                            225/45R17
                                            A94)

                                            235/45R17
                                            A01) G01)K04)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/45R17            225/40R17          A02) bis A10)B67)
                                                                 A94)               EF0)V00)

                                            205/50R17             225/45R17         A02) bis A10)B67)
                                                                  A94)              EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    6 / 12                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                                e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 2er, M235i             205/45R17                         A02) bis A10)B67)
                (Serie ab 18 Zoll          A94)N215)                         EF0)
                Sommerbereifung)
                                           205/45R17 M+S
                                           A94)

                                           205/50R17
                                           A94)N215)

                                           205/50R17 M+S
                                           A94)

                                           215/45R17
                                           A94)N225)

                                           215/45R17 M+S
                                           A94)

                                           225/45R17
                                           A94)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A94)

                                           235/45R17
                                           A01) G01)K04) N245)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    7 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mini Countryman, Mini    205/50R17                                A02) bis A10)
                Countryman Allrad        A01) A93)K01) K04)                       EF0)

                                          205/55R17
                                          A01) A93a)K01) K04)

                                          215/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          225/45R17
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                           e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Countryman John     205/50R17 M+S                            A02) bis A10)
                Cooper Works             A01) A93)K01) K04)

                                          205/55R17 M+S
                                          A01) A93a)K01) K04)

                                          215/50R17 M+S
                                          A01) K01)K04)

                                          225/45R17 M+S
                                          A01) A93)K01) K04)

                                          225/50R17 M+S
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    8 / 12                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                             e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135      Mini Paceman                 205/55R17                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Allrad)       A01) K01)K04)

                                            215/50R17
                                            A01) K01)K04)

                                            215/55R17
                                            A01) K01)K04) K84) K85)

                                            225/50R17
                                            A01) K01)K04) K85)

                                            245/45R17
                                            A01) K01)K04) K85)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                        e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John Cooper 205/55R17 M+S                         A02) bis A10)
                Works                    A01) K01)K04)

                                            215/50R17 M+S
                                            A01) K01)K04)

                                            215/55R17 M+S
                                            A01) K01)K04) K84) K85)

                                            225/50R17 M+S
                                            A01) K01)K04) K85)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    9 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                            e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     BMW X3                  215/60R17                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)N225)

                                         215/60R17 M+S
                                         A01) K01)

                                         225/55R17
                                         A01) K01)N235)

                                         235/55R17
                                         A01) K01)

                                         245/50R17
                                         A01) K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000778-C0-306-10~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    10 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    11 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 245/30R19, 245/35R18, 245/40R17 ausgerüstet
     oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
         auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
         einzuformen und klebend zu befestigen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2014




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