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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                  Carl-Benzstraße 22-24
                                  67227 Frankenthal
                                  QM-NR. 49020390809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MAM11
Typ                               MAM11-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5           MAM11-8520 W5/ohne Ring               5/120/72,6         35        690    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49105
Herstellerzeichen                 MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung             MAM11-8520
Radgröße                          8,5Jx20H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  28
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  28
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                  32
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  50
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW
                                  Mini/BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                          Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe            100-240        235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         0A1 A01 A02
182, 1C                                                                                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0352*..,                                                                    A09 A12 A14
e1*2007/46*0277*00-                                                                     A18 Cbo Cpe
07                                                                                      K1c K2b R21
- Coupé, Cabrio                                                                         S01
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe            85-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         0A1 A01 A02
187                                                                                     A04 A05 A08
e1*2001/116*                                                                            A09 A12 A14
0287*00-09                                                                              A18 Flh K1c
                                                                                        K2b R21 S01
BMW 1er-Reihe            66-195         235/30R20   G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88         0A1 A01 A02
187, 1K2, 1K4                                                                           A04 A05 A08
e1*2001/116*                                                                            A09 A12 A14
0287*10-..,                                                                             A18 Flh K1c
e1*2007/46*,                                                                            K2b R21 S01
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe            70 - 175       235/30R20   G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e     0A1 A01 A02
1K2                                                 T88                                 A04 A05 A08
e1*2007/46*0273*04-..                                                                   A09 A12 A14
- ab Modelljahr 2013                                                                    A18 A58 B01
- 3 Türer                                                                               Y84 S04
BMW 3er GT               100-240        235/35R20   T92 138                             0A1 A02 A04
3-V                      100-240        245/35R20   T95 138                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0559*..       100-240        255/35R20   A01 K1a K2b T93 138                 A12 A14 A18
                                                                                        A58 Flh S04
BMW 3er-Reihe            85-225         235/30R20   G01 T88                             0A1 A01 A02
390L, -/X                                                                               A04 A05 A08
e1*2001/116*                                                                            A09 A12 A14
0308*00-08,                                                                             A18 Lim R21
0344*00-05                                                                              S01
BMW 3er-Reihe            85-160         235/30R20   G01 R70 T88                         0A1 A01 A02
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-                                                                  A04 A05 A08
N1                                                                                      A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                            A18 Lim S01
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           90-240        235/30R20   G01 K1c R37 T88                 0A1 A01 A02
392C, 390X, 3C                                                                    A04 A05 A08
e1*2001/116*0346*..,                                                              A09 A12 A14
e1*2001/116*0344*..;                                                              A18 Cpe R21
e1*2007/46*                                                                       S01
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe           85-250        225/35R20   T90                             0A1 A02 A04
3L                      85-250        245/30R20   A01 K1b K2b T90                 A05 A08 A09
e1*2007/46*0314*05-..   85-250        255/30R20   A01 K1c K2a K2b T92             A12 A14 A18
- ab Modell 2012                                                                  A57 Lim V20
                                                                                  S04
BMW 3er-Touring         85-147        225/35R20   R03 T90                         0A1 A02 A04
3K, 3K-N1               85-147        245/30R20   A01 K1b K2b T90                 A05 A08 A09
e1*2007/46*0315*06-..   85-250        225/35R20   R02 T90                         A12 A14 A18
e24*2007/46*0022*03-    85-250        255/30R20   A01 K1c K2a K2b T92             A57 Car V20
- ab Modell 2013                                                                  S04
BMW 4er-Coupé           120-250       225/35R20   T90                             0A1 A02 A04
3C                      120-250       235/30R20   T88                             A05 A08 A09
e1*2007/46*0316*08-..   120-250       245/30R20   A01 K1a K2b T90                 A12 A14 A18
                        120-250       255/30R20   A01 K1a K2b T88 T92             A57 Cpe V20
                                                                                  S04
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235         245/35R20   T95                             0A1 A02 A04
HY                                                                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..                                                                A12 A14 A18
- ohne Allradlenkung                                                              A58 L05 Lim
                                                                                  S04
BMW 5er-Reihe           120-300       245/35R20   T95 138                         0A1 A02 A04
5L                                                                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                A12 A14 A18
- mit Allradlenkung                                                               A58 L04 Lim
                                                                                  S04
BMW 5er-Reihe           100-330       245/35R20   T95 138                         0A1 A02 A04
5L                                                                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*..                                                                A12 A14 A18
- ohne Allradlenkung                                                              A57 L05 Lim
                                                                                  S04
BMW 5er-Reihe 4x4       145-200       245/30R20   K1a K1b T90                     0A1 A01 A02
560X                    145-200       255/30R20   K1c K2b K41 K42 K56 T92         A04 A05 A08
e1*2001/116*0322*..                                                               A09 A12 A14
                                                                                  A18 A56 Lim
                                                                                  S02
BMW 6er-Reihe           230-330       245/35R20   T91 T95                         0A1 A02 A04
6C                                                                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*..                                                                A12 A14 A18
                                                                                  Cbo Cpe L06
                                                                                  S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                       Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X1                 85-190         225/35R20     T90                                    0A1 A02 A04
X1, X-N1, X1-N1                                                                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0275*..;                                                                        A12 A14 A18
e1*2007/46*0454*..;                                                                        S02
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                 100-230        245/40R20     T95 T99 135                            0A1 A02 A04
X3, X-N1               100-230        255/35R20     A01 K1a K2b T93 T97 138                A05 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;                                                                        A12 A14 A18
e1*2007/46*0454*..                                                                         B90 S04
BMW X3                 100-210        245/35R20     T95 138                                0A1 A02 A04
X83                    100-210        255/35R20     A01 K1b K2b T93 T97 138                A05 A08 A09
e1*2001/116*0249*..                                                                        A12 A14 A18
                                                                                           S03
Mini Countryman         66-135        225/35R20     K1c K2c K6v                            0A1 A01 A02
UKL/X, -/N1                                                                                A04 A05 A08
e1*2007/46*0496*..;                                                                        A09 A12 A14
e24*2007/46*0023*..                                                                        A18 A57 Y85
- One, Cooper, -/D/-S/-                                                                    S05
SD
Mini Paceman            82-135        225/35R20     K1c K2c K6v                            0A1 A01 A02
UKL-C/X                                                                                    A04 A05 A08
e1*2007/46*0563*..;                                                                        A09 A12 A14
- Cooper -/D/-S/-SD                                                                        A18 A57 Cpe
                                                                                           S05

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

135      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                      Seite 7 von 10

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                        Seite 8 von 10

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                         Seite 9 von 10

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20



Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Dreifachspeichen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                    Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. März 2014




Tufan                                                                00207507.DOC




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