GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Auftraggeber Keskin Tuning Europa GmbH
Carl-Benzstraße 22-24
67227 Frankenthal
QM-NR. 49020390809
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MAM11
Typ MAM11-8520
Radgröße 8,5Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
W5 MAM11-8520 W5/ohne Ring 5/120/72,6 35 690 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49105
Herstellerzeichen MAM GERMANY
Radtyp und Ausführung MAM11-8520
Radgröße 8,5Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 28
S03 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32
S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 50
S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 30
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe 100-240 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 0A1 A01 A02
182, 1C A04 A05 A08
e1*2001/116*0352*.., A09 A12 A14
e1*2007/46*0277*00- A18 Cbo Cpe
07 K1c K2b R21
- Coupé, Cabrio S01
- incl. Facelift 2011
BMW 1er-Reihe 85-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 0A1 A01 A02
187 A04 A05 A08
e1*2001/116* A09 A12 A14
0287*00-09 A18 Flh K1c
K2b R21 S01
BMW 1er-Reihe 66-195 235/30R20 G01 K14 K41 K42 K43 K46 T88 0A1 A01 A02
187, 1K2, 1K4 A04 A05 A08
e1*2001/116* A09 A12 A14
0287*10-.., A18 Flh K1c
e1*2007/46*, K2b R21 S01
0273*00-03,
0283*00-03
- ab Facelift 2007
BMW 1er-Reihe 70 - 175 235/30R20 G01 K1c K2c K5d K5i K6i K7a K8e 0A1 A01 A02
1K2 T88 A04 A05 A08
e1*2007/46*0273*04-.. A09 A12 A14
- ab Modelljahr 2013 A18 A58 B01
- 3 Türer Y84 S04
BMW 3er GT 100-240 235/35R20 T92 138 0A1 A02 A04
3-V 100-240 245/35R20 T95 138 A05 A08 A09
e1*2007/46*0559*.. 100-240 255/35R20 A01 K1a K2b T93 138 A12 A14 A18
A58 Flh S04
BMW 3er-Reihe 85-225 235/30R20 G01 T88 0A1 A01 A02
390L, -/X A04 A05 A08
e1*2001/116* A09 A12 A14
0308*00-08, A18 Lim R21
0344*00-05 S01
BMW 3er-Reihe 85-160 235/30R20 G01 R70 T88 0A1 A01 A02
390L, -/X, 3L, 3K, 3K- A04 A05 A08
N1 A09 A12 A14
e1*2001/116* A18 Lim S01
0308*09-..,0344*06-..
e1*2007/46*
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe 90-240 235/30R20 G01 K1c R37 T88 0A1 A01 A02
392C, 390X, 3C A04 A05 A08
e1*2001/116*0346*.., A09 A12 A14
e1*2001/116*0344*..; A18 Cpe R21
e1*2007/46* S01
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe 85-250 225/35R20 T90 0A1 A02 A04
3L 85-250 245/30R20 A01 K1b K2b T90 A05 A08 A09
e1*2007/46*0314*05-.. 85-250 255/30R20 A01 K1c K2a K2b T92 A12 A14 A18
- ab Modell 2012 A57 Lim V20
S04
BMW 3er-Touring 85-147 225/35R20 R03 T90 0A1 A02 A04
3K, 3K-N1 85-147 245/30R20 A01 K1b K2b T90 A05 A08 A09
e1*2007/46*0315*06-.. 85-250 225/35R20 R02 T90 A12 A14 A18
e24*2007/46*0022*03- 85-250 255/30R20 A01 K1c K2a K2b T92 A57 Car V20
- ab Modell 2013 S04
BMW 4er-Coupé 120-250 225/35R20 T90 0A1 A02 A04
3C 120-250 235/30R20 T88 A05 A08 A09
e1*2007/46*0316*08-.. 120-250 245/30R20 A01 K1a K2b T90 A12 A14 A18
120-250 255/30R20 A01 K1a K2b T88 T92 A57 Cpe V20
S04
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 T95 0A1 A02 A04
HY A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*.. A12 A14 A18
- ohne Allradlenkung A58 L05 Lim
S04
BMW 5er-Reihe 120-300 245/35R20 T95 138 0A1 A02 A04
5L A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*.. A12 A14 A18
- mit Allradlenkung A58 L04 Lim
S04
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 T95 138 0A1 A02 A04
5L A05 A08 A09
e1*2007/46*0363*.. A12 A14 A18
- ohne Allradlenkung A57 L05 Lim
S04
BMW 5er-Reihe 4x4 145-200 245/30R20 K1a K1b T90 0A1 A01 A02
560X 145-200 255/30R20 K1c K2b K41 K42 K56 T92 A04 A05 A08
e1*2001/116*0322*.. A09 A12 A14
A18 A56 Lim
S02
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 T91 T95 0A1 A02 A04
6C A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*.. A12 A14 A18
Cbo Cpe L06
S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X1 85-190 225/35R20 T90 0A1 A02 A04
X1, X-N1, X1-N1 A05 A08 A09
e1*2007/46*0275*..; A12 A14 A18
e1*2007/46*0454*..; S02
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-230 245/40R20 T95 T99 135 0A1 A02 A04
X3, X-N1 100-230 255/35R20 A01 K1a K2b T93 T97 138 A05 A08 A09
e1*2007/46*0512*..; A12 A14 A18
e1*2007/46*0454*.. B90 S04
BMW X3 100-210 245/35R20 T95 138 0A1 A02 A04
X83 100-210 255/35R20 A01 K1b K2b T93 T97 138 A05 A08 A09
e1*2001/116*0249*.. A12 A14 A18
S03
Mini Countryman 66-135 225/35R20 K1c K2c K6v 0A1 A01 A02
UKL/X, -/N1 A04 A05 A08
e1*2007/46*0496*..; A09 A12 A14
e24*2007/46*0023*.. A18 A57 Y85
- One, Cooper, -/D/-S/- S05
SD
Mini Paceman 82-135 225/35R20 K1c K2c K6v 0A1 A01 A02
UKL-C/X A04 A05 A08
e1*2007/46*0563*..; A09 A12 A14
- Cooper -/D/-S/-SD A18 A57 Cpe
S05
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
135 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1350 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B01 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse
an Achse 1.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
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Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
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Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
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K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20
Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 275/35R20 305/30R20
Nr. 18 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Dreifachspeichen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49105 nach §22 StVZO
Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55050113 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ MAM11-8520
Hersteller Keskin Tuning Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2010.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. März 2014
Tufan 00207507.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim