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							Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                          Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 13.01.2014
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Fahrzeughersteller                        : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 EH2+                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
120572635           IB                       ohne                         72,6                   690     2025    07/13
120572635           IB                       ohne                         72,6                   705     2010    07/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3/CG; 346X; 1C; 187; 3 B; 3/C; 3C; R/C; Z85; 182; 3L; 390L;
                                            3 C; 346L; 390X; 392C; 346K; 346C; 346R; 3K; 3K-N1; 3/B
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : UKL-N1; UKL-C/X; UKL/X
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                            120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                            392C
                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                            140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X
                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                            3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 205/55R16-88              11A; 21B; 22B; 24J;       nur bis
                                                                  24M                       e1*93/81*0029*07;
                                               225/45R16-89       11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 24J;       73C; 74A; 76U
                                                                  24M; 57T
R/C            e1*93/81*0029*..,       85 - 170 205/55R16         11A; 24J; 24M; 51G        ab e1*93/81*0029*08;
               e1*98/14*0029*..                 225/50R16         11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  110 - 142 205/55R16             11A; 24J; 24M; 51G       nur bis
                                         225/50R16             11A; 21B; 22B; 24J;      e1*93/81*0029*07;
                                                               24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 110 205/55R16-88            11A; 21B; 22B            Pkw geschlossen;
                                       225/45R16-89            11A; 24J; 24M            Cabrio;
                                       225/50R16-92            11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M; 362; 57T       12A; 51A; 71K; 721;
                                    141      205/55R16         11A; 21B; 22B; 631       73C; 74A
                                             225/45R16         11A; 24J; 24M; 631
                                             225/50R16         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                               24J; 24M; 362; 57T;
                                                               631
3C             F547                 73 - 110 205/55R16-88      11A; 21B; 22B            Stufenheck; 4-türig;
                                             225/45R16-89      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R16-92      11A; 21B; 21L; 22B;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24J; 24M; 362; 57T       73C; 74A
                                    141      205/55R16         11A; 21B; 22B; 631
                                             225/45R16         11A; 24J; 24M; 631
                                             225/50R16         11A; 21B; 21L; 22B;
                                                               24J; 24M; 362; 57T;
                                                               631
3C             F547                 75       205/55R16-88      11A; 21B; 22B            Schrägheck 2-türig;
                                             225/45R16-89      11A; 22B; 24J; 24M       Compact;
                                             225/50R16-92      11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 362; 57T            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B               Pkw geschlossen;
                                              225/45R16 89W 11A; 24J; 24M               Cabrio;
                                              225/50R16     11A; 21B; 21L; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 24M; 51G; 57T          12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16 92  11A; 21B; 21L; 22B;         73C; 74A
                                                            362; 57T
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89   11A; 24J; 24M               Touring;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92  11A; 21B; 22B; 24J;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M; 362; 57T               73C; 74A
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 110 225/45R16-89   11A; 24J; 24M               Limousine; Stufenheck;
                                    66 - 142 205/55R16 91   11A; 21B; 22B               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16-92  11A; 21B; 21L; 22B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J; 24M; 362; 57T          73C; 74A
                                    110 - 142 225/45R16 89W 11A; 24J; 24M
3C             e1*2007/46*0316*..   120 - 135 205/55R16     12T; 51G; 52J               bis
                                              225/50R16     12T; 51G; 52J               e1*2007/46*0316*07;
                                                                                        Coupe; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U; 76Z
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                   Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3/CG         e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88           11A; 21B; 22B            Compact;
             e1*98/14*0017*..           225/45R16-89           11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16-92           11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24M; 362; 57T            73C; 74A
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 205/60R16        51G                      BMW 3er (F31) ab
                                                                                        2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..           215/55R16 93      5HA; 51J; 512            Ab
                                             225/55R16 95      512                      e24*2007/46*0022*03;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2007/46*0315*06;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74D; 76R;
                                                                                        76U
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 205/60R16 92     12T                      BMW 3er (F30) ab
                                                                                        2012;
                                             215/55R16 93      12A                      Ab
                                                                                        e1*2007/46*0314*05;
                                             225/55R16 95      12A                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74D; 76U
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16         11A; 21B; 22B; 51G       Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..              225/50R16-92      11A; 21B; 22B; 24J;      Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                            24M; 57T                 Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
346L           e1*97/27*0097*..,                                                        11H; 12A; 51A; 71K;
               e1*98/14*0097*..                                                         721; 729; 73C; 74A;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                     744; 76U
               e1*98/14*0146*..
346L           e1*97/27*0097*..,    85 - 142 205/55R16         11A; 21B; 22B; 22L;      Touring;
               e1*98/14*0097*..                                24J; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                             225/50R16-92      11A; 21B; 21J; 22B;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                               22L; 24J; 24M; 57T       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                        744; 76U
346X           e1*2001/116*0144*.., 141      205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
               e1*98/14*0144*..                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 205/55R16        12T; 51G                 Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            225/50R16        12T; 51G; 57T            e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..            235/50R16 95     12A                      Facelift ab September
                                                                                        2008; Nur bis
                                                                                        e24*2007/46*0022*02;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                   Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*..  85 - 160 205/55R16            12T; 51G                 Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..          225/50R16            12T; 51G; 57T            e1*2007/46*0314*04;
                                          235/50R16 95         12A                      Facelift ab September
                                                                                        2008; Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 160 205/55R16        12T; 51G                 Nur bis
                                              225/50R16        12T; 51G                 e1*2001/116*0308*08;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 160 205/55R16        12T; 51G                 Nur bis
                                              225/50R16        12T; 51G                 e1*2001/116*0308*08;
                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
390X           e1*2001/116*0344*..   120 - 160 205/55R16       12T; 51G                 Ab
                                               225/50R16       12T; 51G                 e1*2001/116*0344*06;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 76U
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 160 205/55R16       12T; 51G                 Nur bis
3L             e1*2007/46*0314*..              225/50R16       12T; 51G                 e1*2007/46*0314*04;
390X           e1*2001/116*0344*..                                                      Nur bis
                                                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0344*06;
                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U
390X           e1*2001/116*0344*..   160     205/55R16         12T; 51G                 Nur bis
                                             225/50R16         12T; 51G                 e1*2001/116*0344*05;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 729;
                                                                                        73C; 74A; 76U
3C             e1*2007/46*0316*..    105       205/55R16       12T; 51G                 bis
392C           e1*2001/116*0346*..             225/50R16       12T; 51G                 e1*2007/46*0316*07;
                                     115 - 140 205/55R16       12T; 51G; 52J            Cabrio; Heckantrieb;
                                               225/50R16       12T; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 52J; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76U;
                                                                                        76Z
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 140 205/55R16            12T; 51G; 52J             bis
392C         e1*2001/116*0346*..          225/50R16            12T; 51G; 52J             e1*2007/46*0316*07;
                                 105      205/55R16            12T; 51G                  Coupe; Heckantrieb;
                                          225/50R16            12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 721; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..    66 - 160 195/60R16         11A; 24J; 244; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               52J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/55R16 91      11A; 242; 244; 245; 51J   73C; 74D; 76U
                                             205/60R16         11A; 242; 244; 245;
                                                               270; 51G
                                             215/55R16 93      11A; 24C; 244; 270;
                                                               51J
                                             215/60R16 95      11A; 24C; 244; 271;
                                                               51J
                                             225/50R16 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                               270; 51J
                                             225/55R16 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                               247; 271; 51J

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 195/60R16             11A; 24J; 244; 51G;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               52J                       12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/55R16 91      11A; 242; 244; 245; 51J   73C; 74D; 76U
                                             205/60R16         11A; 242; 244; 245;
                                                               270; 51G
                                             215/55R16 93      11A; 24C; 244; 270;
                                                               51J
                                             215/60R16 95      11A; 24C; 244; 271;
                                                               51J
                                             225/50R16 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                               270; 51J
                                             225/55R16 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                               247; 271; 51J
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 195/60R16            11A; 24J; 244; 51G;     ab
                                                               52J                     e1*2007/46*0563*01;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R16 91      11A; 242; 244; 245; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                       73C; 74D; 76U
                                             205/60R16         11A; 242; 244; 245;
                                                               270; 51G
                                             215/55R16 93      11A; 24C; 244; 270;
                                                               51J
                                             215/60R16 95      11A; 24C; 244; 271;
                                                               51J
                                             225/50R16 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                               270; 51J
                                             225/55R16 95      11A; 21P; 24C; 244;
                                                               247; 271; 51J

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 130   205/55R16         51G                      Cabrio;
                                 110 - 160   225/50R16         11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                 110 - 170   205/55R16         51G; 52J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 125 195/55R16             11A; 12Q; 26P; 51G       BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*.. 70 - 147 195/55R16             11A; 12Q; 26P; 51G;      BMW 1er (F21 2012);
                                                               52J                      Ab
                                                                                        e1*2007/46*0283*04;
                                             205/55R16 91      11A; 12A; 245; 248;      Ab
                                                               26P                      e1*2007/46*0273*04;
                                                                                        Kombilimousine;
                                             215/55R16 93      11A; 12A; 245; 248;      Allradantrieb;
                                                               26B; 26N; 27H            Heckantrieb;
                                             225/50R16 92      11A; 12A; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               246; 247; 26B; 26N;      51A; 6AA; 71K; 721;
                                                               27H; 57T                 73C; 74D; 76U
                                     70 - 160 205/55R16        11A; 12A; 245; 248;
                                                               26P; 51G; 52J
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 130 205/55R16 91    11A; 24J; 24M            bis
182            e1*2001/116*0352*..             225/50R16 92    11A; 21P; 22I; 24C;      e1*2007/46*0277*07;
                                                               24M; 57T                 Cabrio; Coupe;
                                     100 - 160 195/55R16       11A; 24J; 51G            Heckantrieb;
                                               205/55R16       11A; 24J; 24M; 51G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               52J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76R; 76U
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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                                                                                                   Seite: 7 von 12
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16            11A; 24J; 51G            Nur bis
                                          205/55R16 91         11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0287*09;
                                          225/50R16 92         11A; 21P; 22I; 24C;      4-türig;
                                                               24M; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76U
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 130 195/55R16        11A; 24J; 51G            Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             205/55R16 91     11A; 24J; 24M            e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            225/50R16 92     11A; 21P; 22I; 24C;      Nur bis
                                                               24M; 57T                 e1*2007/46*0273*03;
                                                                                        Ab
                                                                                        e1*2001/116*0287*10;
                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Gutachten 366-0308-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49454
ANLAGE: 7                                                       Radtyp: MJ7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 13.01.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       BMW AG
       Fahrzeugtyp:      1K4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:      1ER REIHE

       Variante(n):      Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 190            y = 220                  VA
             26P                      x = 140            y = 170                  VA
             27B                      x = 220            y = 270                  HA
             27I                      x = 170            y = 240                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220            8                VA
             27F                   x = 220       y = 270           30                HA
             27H                   x = 220       y = 270            8                HA
             26J                   x = 190       y = 220           25                VA
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49454



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 EH2+


Typ:                         MJ7060



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49454


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 49454

 Die ABE-Nr. 49454 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ MJ7060, in den
 Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0308-13-MURD vom 13.01.2014 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 8 des
 Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
 aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
 Stellen gut lesbar und dauerhaft,

 der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
 die Felgengröße,
 der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
 das Herstelldatum (Monat, Jahr),
 das Typzeichen und
 die Einpreßtiefe anzubringen.

 Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
 Außendurchmesser zu kennzeichnen.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV SÜD Auto Service
 GmbH, München, vom 13.01.2014 festgehaltenen Angaben.

 Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
 in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

 Flensburg, 24.01.2014
 Im Auftrag




Frederik Maß
 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Gutachten Nr. 366-0308-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.01.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49454

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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