Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49097*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: AREG
Inhaber der ABE Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49097*05
Die ABE-Nr. 49097 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ AREG, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0080-12-WIRD/N5 vom 18.09.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 82 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.09.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 26.10.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0080-12-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.10.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49097*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0958
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 8
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 097
366-0080-12-WIRD/N5
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: AREG
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
AREGHKP45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 735 2260 12/12
AREGHSA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 735 2260 12/12
AREGHKP45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 735 2260 12/12
AREGHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 735 2260 12/12
AREGHKP45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 735 2260 12/12
AREGHSA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 735 2260 12/12
AREGHKP45671 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 45 735 2260 12/12
AREGHSA45671 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø67.1 108/5 67,1 45 735 2260 12/12
AREG8KP40651 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 40 735 2260 12/12
AREG8SA40651 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø65.1 112/5 65,1 40 735 2260 12/12
AREG8KP40571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 40 735 2260 12/12
AREG8KP48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 735 2260 12/12
AREG8SA40571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 40 735 2260 12/12
AREG8SA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 735 2260 12/12
AREG8KP40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 40 735 2260 12/12
AREG8KP48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 735 2260 12/12
AREG8SA40666 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 40 735 2260 12/12
AREG8SA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 735 2260 12/12
AREG0KP38561 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 38 735 2260 12/12
AREG0KP45561 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 735 2260 12/12
AREG0SA38561 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 38 735 2260 12/12
AREG0SA45561 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 735 2260 12/12
AREG0KP34601 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 34 735 2260 02/14
AREG0KP38601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 38 735 2260 12/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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AREG0KP45601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 735 2260 12/12
AREG0SA34601 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 34 735 2260 02/14
AREG0SA38601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 38 735 2260 12/12
AREG0SA45601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 735 2260 12/12
AREG0KP34641 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 34 735 2260 02/14
AREG0KP38641 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 735 2260 12/12
AREG0KP45641 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 735 2260 12/12
AREG0SA34641 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 34 735 2260 02/14
AREG0SA38641 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 38 735 2260 12/12
AREG0SA45641 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 735 2260 12/12
AREG0KP34661 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 34 735 2260 02/14
AREG0KP38661 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 38 735 2260 12/12
AREG0KP45661 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 735 2260 12/12
AREG0SA34661 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 34 735 2260 02/14
AREG0SA38661 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 38 735 2260 12/12
AREG0SA45661 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 735 2260 12/12
AREG0KP38666 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 38 735 2260 12/12
AREG0KP45666 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 45 735 2260 12/12
AREG0SA38666 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 38 735 2260 12/12
AREG0SA45666 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 45 735 2260 12/12
AREG0KP34671 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 34 735 2260 02/14
AREG0KP38671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 735 2260 12/12
AREG0KP45671 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 735 2260 12/12
AREG0SA34671 PCD114 ET34 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 34 735 2260 02/14
AREG0SA38671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 38 735 2260 12/12
AREG0SA45671 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 735 2260 12/12
AREG0KP34716 PCD114 ET34 ohne 114,3/5 71,6 34 735 2260 02/14
AREG0KP38716 PCD114 ET38 ohne 114,3/5 71,6 38 735 2260 12/12
AREG0SA34716 PCD114 ET34 ohne 114,3/5 71,6 34 735 2260 02/14
AREG0SA38716 PCD114 ET38 ohne 114,3/5 71,6 38 735 2260 12/12
AREGUKP40702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 735 2260 05/12
AREG9KP35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 735 2260 12/12
AREG9SA35671 PCD120 ET35 Ø72.6 Ø67.1 120/5 67,1 35 735 2260 12/12
AREG9KP35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 735 2260 12/12
AREG9KP43726 PCD120 ET43 ohne 120/5 72,6 43 735 2260 12/12
AREG9SA35726 PCD120 ET35 ohne 120/5 72,6 35 735 2260 12/12
AREG9SA43726 PCD120 ET43 ohne 120/5 72,6 43 735 2260 12/12
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : AEZ Reef
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Masse des Rades : ca. 12 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung AREG0KP34641:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : ALCAR
Radtyp : -- : AREG
Radausführung : -- : PCD108 ET45
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 49097 : --
Einpreßtiefe : -- : ET45
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 12.12
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004453-B0-144 06.03.2014 TÜV NORD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 RENAULT AREGHKP45601; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45601
2 FORD AREGHKP45634; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45634
3 JAGUAR AREGHKP45634; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45634
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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4 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), AREGHKP45634; 45 18.09.2015 liegt bei
LAND ROVER (GB) AREGHSA45634
5 VOLVO AREGHKP45634; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45634
63 CITROEN AREGHKP45651; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45651
7 PEUGEOT AREGHKP45651; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45651
6 VOLVO AREGHKP45651; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45651
8 VOLVO AREGHKP45671; 45 18.09.2015 liegt bei
AREGHSA45671
11 FIAT AREG8KP40651; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40651
9 OPEL, OPEL / VAUXHALL AREG8KP40651; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40651
10 SAAB AREG8KP40651; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40651
17 AUDI AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
21 AUDI AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
16 QUATTRO GmbH AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
19 QUATTRO GmbH AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
14 FORD AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
23 FORD AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
15 SEAT AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
22 SEAT AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
12 SKODA AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
18 SKODA AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
13 VOLKSWAGEN AREG8KP40571; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40571
20 VOLKSWAGEN AREG8KP48571; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48571
25 AUDI AREG8KP40666; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40666
26 AUDI AREG8KP48666; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48666
81 BMW AG AREG8KP40666; 40 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA40666
82 BMW AG AREG8KP48666; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48666
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Seite: 6 von 8
24 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), AREG8KP40666; 40 18.09.2015 liegt bei
MERCEDES-AMG, AREG8SA40666
MERCEDES-BENZ
27 DAIMLER (D), MERCEDES-AMG AREG8KP48666; 48 18.09.2015 liegt bei
AREG8SA48666
28 FUJI HEAVY IND.(J) AREG0KP38561; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38561
29 FUJI HEAVY IND.(J) AREG0KP45561; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45561
65 SUZUKI AREG0KP34601; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34601
31 SUZUKI AREG0KP38601; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38601
33 SUZUKI AREG0KP45601; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45601
64 TOYOTA, AREG0KP34601; 34 18.09.2015 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE AREG0SA34601
NV/SA
30 TOYOTA, AREG0KP38601; 38 18.09.2015 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE AREG0SA38601
NV/SA
32 TOYOTA AREG0KP45601; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45601
67 HONDA AREG0KP34641; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34641
34 HONDA AREG0KP38641; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38641
35 HONDA AREG0KP45641; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45641
66 ROVER AREG0KP34641; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34641
69 AUTOMOBILES DACIA S.A. AREG0KP34661; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34661
38 AUTOMOBILES DACIA S.A. AREG0KP38661; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38661
40 AUTOMOBILES DACIA S.A. AREG0KP45661; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45661
70 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AREG0KP34661; 34 18.09.2015 liegt bei
Nissan International S. A. AREG0SA34661
36 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AREG0KP38661; 38 18.09.2015 liegt bei
Nissan International S. A. AREG0SA38661
42 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), AREG0KP45661; 45 18.09.2015 liegt bei
Nissan International S. A. AREG0SA45661
68 RENAULT AREG0KP34661; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34661
37 RENAULT AREG0KP38661; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38661
41 RENAULT AREG0KP45661; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45661
74 CHRYSLER (USA) AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Seite: 7 von 8
49 CHRYSLER (USA) AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
72 CITROEN AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
44 CITROEN AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
39 DAIHATSU AREG0KP38666; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38666
43 DAIHATSU AREG0KP45666; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45666
75 FORD AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
46 FORD AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
71 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
52 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ) AREG0SA38671
56 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, AREG0KP45671; 45 18.09.2015 liegt bei
HYUNDAI MOTOR (CZ) AREG0SA45671
76 KIA AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
48 KIA AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
55 KIA AREG0KP45671; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45671
78 KIA MOTORS (SK) AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
51 KIA MOTORS (SK) AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
54 KIA MOTORS (SK) AREG0KP45671; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45671
79 MAZDA, Mazda Motor Corporation AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
47 MAZDA, Mazda Motor Corporation AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
53 MAZDA, Mazda Motor Corporation AREG0KP45671; 45 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA45671
77 MITSUBISHI AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
50 MITSUBISHI AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
73 PEUGEOT AREG0KP34671; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34671
45 PEUGEOT AREG0KP38671; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38671
80 CHRYSLER (USA) AREG0KP34716; 34 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA34716
57 CHRYSLER (USA) AREG0KP38716; 38 18.09.2015 liegt bei
AREG0SA38716
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: AREG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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60 GM KOREA (ROK) AREG9KP35671; 35 18.09.2015 liegt bei
AREG9SA35671
58 OPEL AREG9KP35671; 35 18.09.2015 liegt bei
AREG9SA35671
59 SAAB AREG9KP35671; 35 18.09.2015 liegt bei
AREG9SA35671
61 BMW, BMW AG AREG9KP35726; 35 18.09.2015 liegt bei
AREG9SA35726
62 BMW AG AREG9KP43726; 43 18.09.2015 liegt bei
AREG9SA43726
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2015
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AREG9KP35726 PCD120 ET35 ohne 72,6 735 2260 12/12
AREG9SA35726 PCD120 ET35 ohne 72,6 735 2260 12/12
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X1; X-N1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 182; 346R; 560X; Z85; 3C; 187; M85; 390L; M3B; 346X; 1C;
R/C; 3/CG; 3K-N1; Z89; ZR; 392C; 3 C; 3/B; 3K; 3L; 346K; 346L;
390X; 3 B; 3/C; 346C
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : UKL/X; UKL-N1; UKL-C/X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJBC
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X3
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3-V
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1C; K-N1; 5K; 3C; 5L
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
3L; 390L; 390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1C;
3C; 3-V; 5K; 5L
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74C
24M; 362
255/35R18 90W 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C;
77E
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M Cabrio;
85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 68T 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74C
57F; 654; 68B
170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E;
68B; 68T
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M; 631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; Cabrio;
57F; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; Cabrio;
57F; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
362; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 631; 654; 721; 725; 73C; 74C
68B
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Schrägheck 2-türig;
24J; 24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K;
68L
721; 725; 73C; 74C
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig;
22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
362; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74C
24D; 57F; 631; 654;
68B
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; 11A; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
631
255/35R18 90 BDC; 11A; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71C; 71K;
68L
721; 725; 73C; 74C
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Limousine; Stufenheck;
22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 631; 654; 721; 725; 73C; 74C
68B; 68L
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; 11A; 21B; 22B; Touring;
22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 631; 654; 721; 725; 73C; 74C
68B; 68L
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; 11A; 21B; 22B; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 BDC; 11A; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 654; 68B; 721; 725; 73C; 74C
68L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F31) ab
2012;
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 250 225/45R18 91Y 12T; 5GG Ab
225/45R18 95 12T e24*2007/46*0022*03;
235/40R18 91Y 11A; 12A; 248; 5GG Ab
e1*2007/46*0315*06;
235/40R18 95 11A; 12A; 248 Allradantrieb;
245/40R18 93 11A; 12A; 248; 27I Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 512; 6AA;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76O; 77E;
4IL
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51J BMW 3er (F30) ab
2012;
85 - 250 225/45R18 91 12T Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/40R18 91 12A Limousine; Stufenheck;
245/40R18 93 11A; 12A; 246; 248; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4IL
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/50R18 95W XFE; 12N; 575 ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R18 97 XFG; 11A; 12A; 26P Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4IL
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24J; 24M; 5FE Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 5FE; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 7ED; 71C;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 71K; 721; 725; 73C;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 74C; 744
e1*98/14*0146*.. 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F;
24J; 24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D;
5FE; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 5GA; 57F; 654; 721; 725; 73C; 74C;
68B
85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 744; 4CE
57E; 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B;
22L; 24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F;
22L; 24D; 51G; 57F;
654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 73C; 74C;
68B 4KG
225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L;
24J; 24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L;
24J; 24M
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B Facelift ab September
225/40R18 92Y 2008; Nur bis
235/40R18 91Y e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4SQ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur bis
M+S
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z;
77E
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2007/46*0314*04;
225/40R18 92 Facelift ab September
235/40R18 91 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4SP
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
390X e1*2001/116*0344*.. Schneeketten; bis
e1*2007/46*0316*07;
Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z;
77E; 4ZB
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 5FE; 57E; 575 Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/40R18 92 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4T2
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 bis
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2007/46*0316*07;
225/40R18 92 52J Coupe; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4ZB
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z;
77E
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Cabrio; Heckantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 57E; 689 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4ZB
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 92 52J Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4ZB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92Y bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91Y e1*2007/46*0316*07;
105 - 225 225/40R18 92 52J Cabrio; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E; 4ZB
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 e1*2007/46*0316*07;
90 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B Coupe; Heckantrieb;
225/40R18 88W 57E; 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 57E; 689 721; 725; 73C; 74C;
77E; 4ZB
Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 91 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 91 12A 2013; ab
245/40R18 93 11A; 12A; 245; 248; 27I
e1*2007/46*0316*08;
Coupe; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4IL
3C e1*2007/46*0316*.. 100 - 250 225/45R18 95 12T; 575 4er Gran Coupe (F36);
235/40R18 95 12A ab
e1*2007/46*0316*10;
245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4IL
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/45R18 95 12T; 575 BMW 4er (F32, F33) ab
235/40R18 95 12A 2013; ab
245/40R18 93W 11A; 12A; 245; 248; 27I e1*2007/46*0316*09;
Cabrio; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 6AA; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O; 77E; 4IL
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Seite: 9 von 28
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
77E
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
M Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76Z; 77E; 4DA
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 270 12A; 51A; 7BD; 71C;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 272 74A; 76O; 77E; 4DA
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 270 12A; 51A; 7BD; 71C;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 71K; 721; 725; 73C;
247; 272 74A; 76O; 77E; 4DA
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 273
Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 270 e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 21P; 24C; 244; 12A; 51A; 7BD; 71C;
247; 272 71K; 721; 725; 73C;
235/45R18 94 11A; 21B; 24C; 244; 74A; 76O; 77E; 4DA
247; 273
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 744; 76O;
77E; 820; 4DA
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BD;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 744; 76O;
77E; 820; 4DA
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 235/40R18 91W 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7AJ;
7BD; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 744;
76O; 77E; 820; 4DA;
4IL
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4;
51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7AJ; 7BD; 71C;
51J 71K; 721; 725; 73C;
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248 74A; 75I; 76O; 77E;
255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248 4DA; 4IL
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W 11A; 12R; 245; 248; BMW X3; BMW X4;
51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 12R; 245; 248; Heckantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 12A; 245; 248; 51A; 7BD; 71C; 71K;
51J 721; 725; 73C; 74A;
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248 75I; 76O; 77E; 4DA
255/45R18 99 11A; 12A; 245; 248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H;
689 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 721; 725; 73C; 74C;
77E; 4DA
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 250 235/40R18 91 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 97K;
4DA
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91 11A; 24J; 24M; 26B; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26N; 27H BMW 1er (F21 2012);
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; Ab
247; 26B; 26N; 27H e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
245/35R18 92 11A; 22M; 244; 247; Kombilimousine;
27F; 57F; 570; 68T Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; 77E; 4IL
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 1ER REIHE; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24M e1*2007/46*0277*07;
225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; Cabrio; Coupe;
24M Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
100 - 240 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 721; 725; 73C; 74C;
575 744; 76R; 77E; 4ZD
225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E;
68B; 68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 24C;
57E; 689
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F;
575; 68T
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 22M; Nur bis
24C; 24M e1*2007/46*0273*03;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; Ab
22L; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; Schrägheck 2-türig;
57F; 575; 68T Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 77E; 4P8
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21B; 22I; 22M; 4-türig;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 744; 77E
57F; 68T
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22I; 4-türig;
22M; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74C;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 744; 77E
57F; 68T
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 24J; 24M e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22I; Nur bis
22M; 24C; 24M e1*2007/46*0273*03;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; Ab
22L; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; Schrägheck 2-türig;
57F; 575; 68T Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744; 77E; 4P8
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 180 215/40R18 89Y 11A; 245; 248; 26P 2ER REIHE; ab
215/45R18 89Y 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0277*08;
26N; 27H Cabrio; Coupe;
225/40R18 92 11A; 241; 244; 26P; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91W 11A; 241; 244; 26B; 12A; 51A; 6AA; 71C;
26N; 27H; 6A9 71K; 721; 725; 73C;
235/35R18 90W 11A; 241; 244; 246; 74C; 76O; 77E; 4IL
247; 26B; 26N
235/40R18 91W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H;
6AB
245/35R18 92 11A; 244; 247; 27H;
57F; 575
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A9
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 240 215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; 2ER REIHE; ab
52J e1*2007/46*0277*08;
215/45R18 89 11A; 245; 248; 26B; Cabrio; Coupe;
26N; 27H; 52J Heckantrieb;
225/40R18 92 11A; 245; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
575 12A; 51A; 6AA; 71C;
225/45R18 91 11A; 245; 26B; 26N; 71K; 721; 725; 73C;
57E; 6A9 74C; 76O; 77E; 4IL
235/35R18 90 11A; 244; 245; 247;
26B; 26N; 52J
235/40R18 91 11A; 245; 26B; 26N;
57E; 6AB
245/35R18 92 11A; 244; 247; 27H;
57F; 575
245/40R18 93 11A; 244; 247; 27F;
57F; 6A9
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 230 245/45R18 96 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; BEN;
4DA
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 230 245/45R18 100 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 5IE Allradantrieb;
245/45R18 96Y 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; BEN;
4DA
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck;
245/45R18 96Y Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; BEN;
4DA
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 230 225/50R18 95Y Stufenheck;
245/45R18 96Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 76O; BEN; 4DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 245/45R18 100 52J Nur BMW 5er Touring;
245/45R18 96 5IE Allradantrieb;
245/45R18 96Y 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; BEN;
4DA
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 230 245/45R18 96 Nur BMW 5er Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 75I; 76O; BEN;
4DA
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4IL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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4P8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0273*..,e1*2007/46*0283*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4SP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4SQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4T2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) (nur wenn auch
original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4ZB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0316*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4ZD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0277*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
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68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 6 798 726 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7ED) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur
e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..,e1*97/27*0097*..,e1*98/14*0097*..) (nur
wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert
werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
820) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
(Dicke 24mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 61 BMW, BMW AG Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R18
Hinterachse: 245/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 265/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0277*..
Handelsbez.: 2ER REIHE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 370 30 HA
27H x = 280 y = 370 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.